Im Falle eines Falles werde ich nur die Sequenz des Ereignisses als Beweis herauskopieren und dann vorlegen und behaupten, die Cam ist zwar an, zeichnet aber nichts auf und beginnt mit einer Aufzeichnung erst, wenn der G-Sensor auslöst.
Damit wird dann das, der Frau vorgeworfene "anlasslose Aufnehmen" zu einer "anlassverursachenden Aufzeichnung", die gerechtfertigt wäre.
Ich hab das auch gerade im Radio gehoert und oben geschriebene Zeilen von @QuickMick gingen mir ebenfalls durch den Kopf.
Die Frau hat sich hier meiner Meinung nach taktisch etwas ungeschickt verhalten. Hier haette ein Anwalt ebenfalls den G-Sensor ins Spiel bringen koennen, und es waere aus einer anlasslosen Aufnahme eine anlassbezogende Aufnahme / Speicherung geworden. Aehnliches gabs ja hier bereits.
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ich wuerde wenn ich das Ass im Aermel haette die Gegenseite immer erst schoen Abstreiten und luegen lassen und dann das Material offenlegen[/hide]