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Beiträge von SuperMario

  • Frau wegen Videoaufnahmen im Verkehr verurteilt

    • SuperMario
    • 2. Oktober 2017 um 21:43
    Zitat von QuickMick

    Im Falle eines Falles werde ich nur die Sequenz des Ereignisses als Beweis herauskopieren und dann vorlegen und behaupten, die Cam ist zwar an, zeichnet aber nichts auf und beginnt mit einer Aufzeichnung erst, wenn der G-Sensor auslöst.

    Damit wird dann das, der Frau vorgeworfene "anlasslose Aufnehmen" zu einer "anlassverursachenden Aufzeichnung", die gerechtfertigt wäre.


    Ich hab das auch gerade im Radio gehoert und oben geschriebene Zeilen von @QuickMick gingen mir ebenfalls durch den Kopf.

    Die Frau hat sich hier meiner Meinung nach taktisch etwas ungeschickt verhalten. Hier haette ein Anwalt ebenfalls den G-Sensor ins Spiel bringen koennen, und es waere aus einer anlasslosen Aufnahme eine anlassbezogende Aufnahme / Speicherung geworden. Aehnliches gabs ja hier bereits.


    [hide]

    ich wuerde wenn ich das Ass im Aermel haette die Gegenseite immer erst schoen Abstreiten und luegen lassen und dann das Material offenlegen[/hide]

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    • SuperMario
    • 1. Oktober 2017 um 18:48

    Das erste Video war die falsche Szene, das zweite ist korrekt

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    • SuperMario
    • 1. Oktober 2017 um 14:55

    :confused_face:

    Die Bilder sind gezoomt, schau dir doch das Video an.

  • Anschluss an das Bordnetz

    • SuperMario
    • 30. September 2017 um 22:29

    @Damrak2017

    ich weiss nicht wie es im Stern aussieht mit den Kabeln, Steuergeraeten etc aber ggf ist diese Variante auch fuer dich geeignet. Technisch gesehen ist es eher die Lite Version, optisch ist es eine vollstaendige Integration ins Auto.

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    • SuperMario
    • 25. September 2017 um 20:37

    Ok, eine Schilderszene danach wars - sorry.


    [hide]

    https://dashcamforum.de/video/24092017_2.mp4[/hide]

    einmal bestaetigen @Dashcam Wiki :grinning_squinting_face:

    Links 60 Rechts 100

    Bilder

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  • Verkehrszeichen erkennen

    • SuperMario
    • 25. September 2017 um 19:16

    Stimmt ich sehe die 2 Kurven der Nullen, aber lass mich nochmal die Karte sichten, ggf wars paar szenen davor oder danach. Denn ich sagte noch zu meiner Frau, wie schnell kann man den hier fahren....

    Bilder

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      • 508 × 600
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    • SuperMario
    • 25. September 2017 um 11:50

    links 100 // rechts 60.. Das ist ja das ulkige. Sage niemals nie :smiling_face:

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    • SuperMario
    • 25. September 2017 um 08:03

    und auf dem rechten?

  • Verkehrszeichen erkennen

    • SuperMario
    • 24. September 2017 um 23:01

    Moin,

    kann jemand aus den nachfolgenden VIdeomaterial mir die Geschwindigkeiten auf den beiden Schildern bei Minute 1:00 sagen?

    Wenn da ein Fotograf gestanden haette - gaebe es 100% Klaerungsbedarf mit dem Video :grinning_squinting_face:


    [hide]

    Video: https://dashcamforum.de/video/24092017.mp4[/hide]

  • F.A.Q - Dashcam

    • SuperMario
    • 17. September 2017 um 22:40

    [wise='warning']FAQ aus 2013 (überholt) [/wise]

    FAQ aus 2013 (überholt)


    Was ist eine Dashcam?
    Eine Kamera die den Verkehrsfluss während der eigenen Autofahrt filmt.


    Wie befestigt man eine Dashcam im Auto?

    Das befestigen ist sehr einfach, es gleicht einer befestigung eines Navis - per Saugnapf.


    Wo bekommt die Kamera den notwendigen Strom für den Betrieb her?

    Jeder Kamera liegt ein Ladegerät für den Zigarettenanzünder bei, meist länger als 1,5m - Alternativ gibts auch andere Lösungen.

    Wie starte ich die Kamera?
    bei korrekter Installation startet die Kamera bei Motorstart automatisch und schaltet sich beim ausschalten vom Motor wieder ab.

    Wie groß ist der Speicher?

    Unterschiedlich. Die Kameras können Speicherkarten bis zu einer Größe von 32Gb verwalten.


    Welche Auflösung haben die erstellten Videos?

    Es können Videos bis zu einer Auflösung von 1920x1080, sprich Full HD erstellt werden.


    Was passiert wenn die Speicherkarte voll ist?

    Die Kameras nehmen in einer Endlosschleife auf. Ist die Karte voll wird altes Videomaterial überschrieben.


    Werden Videos bei einen Unfall gesichert oder auch überschrieben?

    Wenn im Falle eines Unfalles der Beschleunigungssensor (G-Sensor) auslöst wird das entsprechende Videomaterial mit einen Schreibschutz versehen.


    Was zeichnet die Kamera neben den Videomaterial noch alles auf?
    Neben GPS(sofern integriert) werden Datum/Uhrzeit, Geschwindigkeit, Geografische Koordinaten, Beschleunigungswerte aufgezeichnet.


    Wie kann ich die gewonnenen Daten auswerten?

    Es gibt spezielle Abspielsoftware für die Videos, die das aufgezeichnete Material darstellt.


    Kann ich meine Routen auch nachverfolgen?

    Klar, dank dem integrierten GPS. Die Route kann auch als *.KML Datei exportiert werden und in Google Earth importiert werden.


    Kann man auch Nachtfahrten filmen?

    Klar, die meisten Kameras besitzen IR LEDs. Die Qualität der Aufnahmen bei Nacht ist natürlich nicht mit Tagesaufnahmen zu vergleichen.

    Aktualisiert am 17-09-2017

  • Polfilter für die 119S?

    • SuperMario
    • 17. September 2017 um 20:28

    Pol Filter gibt es bei @Autokamera-24 (Technik) (Klick)

    Zwei Themen dazu mit Bilder
    Filterfolie
    Polarisationsfilter


    https://dashcamforum.de/wbb/index.php/…isationsfilter/

  • TOGUARD Full HD 1080P Fahrzeug Dashcam

    • SuperMario
    • 17. September 2017 um 15:56

    Erledigt: https://dashcamforum.de/wbb/index.php/Board/541-TOGUARD/

    Danke fuer den Hinweis @ochim1103 / @hoko

  • Wir begrüßen Gosport De als unser 1657. Mitglied

    • SuperMario
    • 9. September 2017 um 21:50

    Willkommen im Forum :smiling_face:

  • Dashcam Aufzeichnung als Beweismittel im Zivilprozess verwertbar

    • SuperMario
    • 8. September 2017 um 22:12
    Zitat

    Das OLG Nürnberg hat deutlich gemacht, dass im Einzelfall eine Abwägung stattzufinden hat.

    Dann ist eben jeder Fall ein Einzelfall, wo ist das Problem?

    Zitat


    Es bleibt abzuwarten, ob künftig die Bilder auch verwertet werden dürfen, wenn noch andere Beweismittel zur Verfügung stehen. Dies würde zwar im Sinne der allgemeinen Verfahrensbeschleunigung durchaus sinnvoll sein, letztlich ist aber eine Einzelfallabwägung erforderlich, weil diese gerade einen Ausgleich zwischen den involvierten Interessen schaffen soll und das Persönlichkeitrecht ein bedeutendes Recht darstellt.

    Was sind noch andere Beweismittel?

  • Oberlandesgericht Nürnberg: Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess verwendet werden

    • SuperMario
    • 8. September 2017 um 21:50
    Zitat

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hatentschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest aufdem Armaturenbrett installiert sind („Dashcam“), in einem Zivilprozessverwertet werden dürfen. Das Interesse des Beweisführers an einem effektivenRechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege das Interessedes Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn anderezuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden. Es handelt sich soweitersichtlich um die erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu dieser Frage.

    Der Kläger fuhr mit seinem Pkw Toyota auf derBundesautobahn A 5 in Höhe Karlsruhe, als der Lkw der Beklagten hinten linksauf sein Fahrzeug auffuhr, wodurch dieses beschädigt wurde. In dem Lkw war eineDashcam installiert, mit welcher das Unfallgeschehen aufgezeichnet wurde. DerKläger behauptet, er habe verkehrsbedingt abgebremst und der Fahrer des Lkwsder Beklagten sei ihm wegen zu hoher Geschwindigkeit und zu geringen Abstandesaufgefahren. Die Beklagten stellen das Unfallgeschehen hingegen so dar, dassder Kläger von der linken Spur über die mittlere auf die rechte Spur gewechseltsei und dann dort abrupt bis zum Stillstand abgebremst habe. Der Unfall seitrotz sofortiger Reaktion des Fahrers nicht vermeidbar gewesen.

    Der Kläger hat vor dem Landgericht Regensburg Schadensersatzin Höhe von 14.941,77 € von den Beklagten verlangt. Er vertrat in dem Prozessdie Auffassung, dass die Dashcam-Aufzeichnungen nicht verwertet werden dürften,da dies einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstelle.

    Das Landgericht Regensburg hat zur Rekonstruktion desUnfalls ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. DerSachverständige kam durch Auswertung der Dashcam-Aufzeichnung zu dem Ergebnis,dass die Unfallversion der Beklagten zutreffend ist. Ohne Verwertung der Bilderaus der Dashcam könne er dagegen nicht feststellen, welche der beidenUnfalldarstellungen richtig sei. Das Landgericht Regensburg hat die Klageabgewiesen und dies vor allem mit dem auf die Auswertung der Dashcam gestütztenSachverständigengutachten begründet.

    Der Kläger hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt undsich nochmals gegen die Verwertung der Dashcam-Aufzeichnungen gewandt. Der 13.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss dieAuffassung vertreten, dass das Landgericht Regensburg seinem Urteil zu Rechtdie Dashcam-Aufzeichnungen zugrunde gelegt hat. Der Kläger hat seine Berufungdaraufhin zurückgenommen.

    Der Senat führt aus, dass die Frage, ob dieAufzeichnungen verwertet werden dürfen, im Rahmen einer Interessen- und Güterabwägungunter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu klären ist.

    Ein Verwertungsverbot ergebe sich im vorliegenden Fallweder aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch aus demKunsturheberrecht oder datenschutzrechtlichen Normen.

    Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intim- oderPrivatsphäre des Klägers eingegriffen. Sein Interesse bestehe lediglich darin,dass sein im öffentlichen Verkehrsraum stattfindendes Verhalten nicht für einenkurzen Zeitraum dokumentiert werde. Dem stehe das Interesse des Beklagten darangegenüber, nicht auf der Grundlage unwahrer Behauptungen zu Unrecht verurteiltzu werden. Dies habe Vorrang gegenüber dem sehr geringfügigen Eingriff in dieInteressen des Unfallgegners daran,dass sein Fahrverhalten nicht dokumentiert werde.

    Die Tatsache, dass außer der Aufzeichnung des konkretenUnfallgeschehens auch Aufnahmen von Fahrzeugen Dritter erfolgt seien, führeebenfalls nicht zu einem Verwertungsverbot. Es gehe im Zivilprozessausschließlich um die Verwertung der relevanten Sequenzen zum Unfallhergang undnicht um die Beurteilung von Sequenzen, die damit nicht in Zusammenhang stehen.Die Berücksichtigung von Drittinteressen würde zudem bei der konkretenFallgestaltung auch deshalb nicht zu einem Verwertungsverbot führen, weil dieseebenfalls nur minimal betroffen seien. Es gehe hier um Aufzeichnungen mit einerfest auf dem Armaturenbrett installierten und nach vorne gerichteten Dashcam.Die Aufnahmen richteten sich nicht gezielt gegen einzelne Personen, wie es etwabei der Videoüberwachung oder dem Mitschnitt von Telefonaten der Fall sei. Vielmehrwürden lediglich kurzzeitig und relativ klein die Bewegungen der Fahrzeugeabgebildet. Die im Fahrzeug sitzenden Personen seien praktisch nicht sichtbar.

    Auch aus dem Datenschutzrecht ergibt sich nach Ansichtdes Senats nichts anderes. Nach den dortigen Rechtsgrundlagen komme esletztlich auf die gleiche Güterabwägung an, die hier zugunsten der Beklagtenausfalle.

    Schließlich ergebe sich ein Verwertungsverbot auch nichtaus dem Kunsturheberrecht. Es liege bereits kein „Bildnis“ vor, da dieAufzeichnungen die Person des Klägers allenfalls schemenhaft abbilden würden.

    Die Aufzeichnungen waren daher nach Ansicht des 13.Zivilsenats im konkreten Fall verwertbar.

    Oberlandesgericht Nürnberg, 13. Zivilsenat, Hinweisbeschluss vom 10.August 2017, 13 U 851/17;

    vorhergehend LG Regensburg, Endurteil vom 28. März 2017, 4 O 1200/16,

    Alles anzeigen

    Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-b…sse/2017/26.php

    Quelle: http://www.nordbayern.de/region/nuernbe…el-zu-1.6595913


    Danke an @Fusseldusel !

    Dateien

    Nürnberg_ OLG Nürnberg lässt Dashcam als Beweismittel zu - Nürnberg - nordbayern.de.mhtml.7z 320,03 kB – 3 Downloads Pressemitteilung 26_2017 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz.7z 516,1 kB – 2 Downloads
  • Wir begrüßen aulso als unser 1638. Mitglied

    • SuperMario
    • 5. September 2017 um 19:51

    Willkommen :smiling_face:

  • Dash Cam nicht erhältlich in der Schweiz

    • SuperMario
    • 5. September 2017 um 19:50

    Das ist wie mit der Cam von Citroen (http://www.citroen.de/technologien/c…citroen-tm.html).

    Wird auch nur auf der DE Homepage angeboten.

  • Wir begrüßen stukkateur5 als unser 1653. Mitglied

    • SuperMario
    • 3. September 2017 um 15:39

    Willkommen im Forum :smiling_face:

  • Dashcam für nächtliche Parküberwachung

    • SuperMario
    • 31. August 2017 um 08:44

    ohne Blitz, sonst erschreckst du die Tiere ja.

  • Dashcam für nächtliche Parküberwachung

    • SuperMario
    • 30. August 2017 um 22:59

    Wir haben eine Bresser Kamera. Bildquali vergleichbar wie die Homevista. Nach 2 Jahren fing dann die Fernbedienung der Kamera an zu schwaecheln.

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