Hier hat sich der Anwalt der Dame mal zu Wort gemeldet.
Zitat....
Im Zivilprozess gibt es keine staatliche Ermittlung der Wahrheit. Es liegt an den Parteien, dem Gericht ihre Sicht der Dinge vorzutragen und ggf. zu bestreiten, was der Gegner sagt. Der Richter muss seine Überzeugung aufgrund der ihm vorgelegten Beweise bilden. Und noch dazu muss der Kläger, also die Person, die etwas vom Beklagten will (hier eben Schadenersatz wegen eines Unfalls), den Beweis erbringen, dass sein Anspruch berechtigt ist.Und wie hätte meine Mandantin das hier machen sollen? Soll sie auf einen glücklichen Zufall und einen geistesgegenwärtigen Zeugen hoffen, der schnell die Autonummer aufschreibt? Hier ist es also so, dass der gleiche Staat, der ihr einerseits eine vollumfängliche Beweislast auferlegt, ihr andererseits wieder verbieten will, schlagkräftige Beweise überhaupt erst zu sammeln.
Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt daher auch das Filmen, soweit es zur Aufkärung von Straftaten (§ 6b Abs. 3 BDSG) oder zur Durchführung von Schuldverhältnissen (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG) erforderlich ist.
Je weiter sich Dashcams verbreiten, umso eher werden sie zum Goldstandard bei Verkehrsunfällen werden. Richter werden sich immer mehr auf Aufnahmen verlassen, die nunmal ziemlich objektiv sind. Gerade in Verkehrsunfallsachen hat jeder eine eigene Sicht der Dinge. Jeder ist bei Grün gefahren und keiner hat die Fahrspur unachtsam gewechselt. Zeugen sagen ganz häufig nur, dass es gekracht hat und sie dann erst auf den Unfall aufmerksam geworden sind. Darum wird sehr oft ein 50/50-Verschulden angenommen, bei dem jeder die Hälfte des Schadens zahlt....