Dashcam als Fahrzeugbewacher einsetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Leider gibt es kaum eine Dashcam die Zuverlässig bei der Parkraumüberwachung funktioniert.

    Man kann zwar mit einem Batteriewächter die DC die ganze Zeit laufen lassen, wird aber gesetzlich nicht gern gesehen denk ich.
    Dann wird die Karte auch auf Dauer beschrieben und nach 8-10h (je nach Speichergröße der Karte) Daueraufnahme kann das geschehene wieder gelöscht sein.
    Und wie gesagt über Bewegungserkennung oder G-Sensor arbeitet es nicht zuverlässig und bis da die DC anfängt aufzunehmen, kann der Flüchtige eventuell schon zu weit weg sein.
    Bei nur einer DC die nach vorn gerichtet ist, hat man auch nicht viel, wenn jemand hinten was macht.

    Einen wirklichen legalen Weg sein Auto auf öffentliche Straßen zu überwachen gibt es glaub ich nicht.
    Lediglich auf Privatgelände mit einer aussenstehenden Kamera, wäre so eine Überwachung wohl legal.

  • schade...das ist scheinbar noch Zukunfsmusik. Ich glaube um so mehr Autofahrer im Deutschland eine DC benutzten um so Warscheinlicher wird es, das die Überwachung gesetzlich erlaubt wird. Das DC ist ja auch sehr praktisch bei einer Schuldfrage. Die Page: https://www.bussgeldkatalog.de/unfall-schuldfrage/ macht zum Beispiel Klar, wie schwierig es manchmal ist den Unfallverursacher zu finden.
    Da steht sogar, das es in vielen Fällen über das Gericht geht und die Schadensregullieren Jahre dauern kann.