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  3. Gründe für eine Dashcam im Auto

Dashcam als Fahrzeugbewacher einsetzen?

  • frido_ferdi
  • 9. November 2017 um 10:31
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • frido_ferdi
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    23
    • 9. November 2017 um 10:31
    • #1

    Hallo,

    hat schon jemand Abends sein Dashcam im Auto angelassen? Ich überlege meins an zulassen, da wieder mein Auto leicht beschädigt wurde.
    Damit kann man ja gut Fahrerflüchtige finden. Ist das gesetzlich erlaubt ?

    Gruß

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  • Batimus
    ✝ Ruhe in Frieden ✝
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    • 9. November 2017 um 16:32
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Leider gibt es kaum eine Dashcam die Zuverlässig bei der Parkraumüberwachung funktioniert.

    Man kann zwar mit einem Batteriewächter die DC die ganze Zeit laufen lassen, wird aber gesetzlich nicht gern gesehen denk ich.
    Dann wird die Karte auch auf Dauer beschrieben und nach 8-10h (je nach Speichergröße der Karte) Daueraufnahme kann das geschehene wieder gelöscht sein.
    Und wie gesagt über Bewegungserkennung oder G-Sensor arbeitet es nicht zuverlässig und bis da die DC anfängt aufzunehmen, kann der Flüchtige eventuell schon zu weit weg sein.
    Bei nur einer DC die nach vorn gerichtet ist, hat man auch nicht viel, wenn jemand hinten was macht.

    Einen wirklichen legalen Weg sein Auto auf öffentliche Straßen zu überwachen gibt es glaub ich nicht.
    Lediglich auf Privatgelände mit einer aussenstehenden Kamera, wäre so eine Überwachung wohl legal.

    Gruß
    Batimus :smiling_face_with_sunglasses:

    Einmal editiert, zuletzt von Batimus (9. November 2017 um 20:42)

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  • hoko
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    • 9. November 2017 um 18:30
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    • #3

    Du könntest das Fahrzeug extern filmen... hier bieten sich die sog. Wildkameras an.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • Frank
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    • 14. November 2017 um 18:55
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Nach den jüngsten Ereignissen verstößt es gegen den Datenschutz, aber das Video kann zu Beweiszwecken heran gezogen werden. Am besten wäre es, wenn man mit dem Video den Verursacher in Erfahrung bringt und dann den Beweis ohne Video anhand von Spuren erbringen kann.

    Gruß Frank

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  • frido_ferdi
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    • 15. November 2017 um 14:52
    • #5

    schade...das ist scheinbar noch Zukunfsmusik. Ich glaube um so mehr Autofahrer im Deutschland eine DC benutzten um so Warscheinlicher wird es, das die Überwachung gesetzlich erlaubt wird. Das DC ist ja auch sehr praktisch bei einer Schuldfrage. Die Page: https://www.bussgeldkatalog.de/unfall-schuldfrage/ macht zum Beispiel Klar, wie schwierig es manchmal ist den Unfallverursacher zu finden.
    Da steht sogar, das es in vielen Fällen über das Gericht geht und die Schadensregullieren Jahre dauern kann.

    • Zitieren

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