[ Az:4Ds155/14,4Ds520Js39473/14(155/14) ]Amtsgericht Nienburg: Dashcam zugelassen

  • Hier steht dazu auch noch was geschrieben:

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Erste…le14970391.html
    Für mich stellt sich da noch die Frage, wie das Gericht herausfinden will, ob ich die Cam erst kurz vorher eingeschaltet habe oder ob sie im Dauerbetrieb läuft. Denn die Videoaufnahmen kann mann doch am PC einfach mal zurechtschneiden und dann hat man die Cam einfach mal schnell gestartet. Meine Cam hatte vor einem Firmware-Update brav immer 2 Minuten-Filmchen chronologisch auf der Speicherkarte abgelegt. Da ist es dann sogar noch einfacher.

    Man kann nur hoffen, dass es eines Tages einen Richter gibt, der auch eine Daueraufnahme zulässt.


    Gruß Almera

    • Offizieller Beitrag

    Für mich stellt sich da noch die Frage, wie das Gericht herausfinden will, ob ich die Cam erst kurz vorher eingeschaltet habe oder ob sie im Dauerbetrieb läuft.


    Eine durchaus interessante Frage, die ich jetzt schon mehrfach an unterschiedlichen Stellen gelesen habe.

    Zitat von Spiegel.de

    Er hatte die Kamera allerdings erst eingeschaltet, nachdem der Fahrer des VW-Busses ihn das erste Mal bedrängt hatte. Genau aus diesem Grund, so das Gericht, dürfen die Aufnahmen im Prozess verwendet werden: Die Bilder seien mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar, weil der Einsatz der Dashcam "anlassbezogen" gewesen sei.

    Quelle:

    Ob man dem glauben schenken darf, das die Cam erst in der brenzligen Situation eingeschaltet wurde, lasse ich mal dahingestellt. Ich haette in so einen Moment glaube andere Sachen im Kopf.

    Zitat von Spiegel.de

    Genau aus diesem Grund, so das Gericht, dürfen die Aufnahmen im Prozess verwendet werden: Die Bilder seien mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar, weil der Einsatz der Dashcam "anlassbezogen" gewesen sei.

    Die Aussage ist auch dehnugsfaehig...Gesicherte Videosequenzen die durch Knopfdruck oder Sensor gesichert wurden (<= man kan dies auch als "Kamera eingeschaltet" sehen ), sind m.M.n "anlassbezogen". Das restliche Filmmaterial ist Trash und wird eh ueberschrieben und haette keine Relevanz beim Unfall.

    Oder seh ich das falsch?

  • Dehnbar wie Kaugummi ...

    Wenn ich meine Cam erst anwerfen würde, wenn's brenzlig wird, dann startet die Aufnahme, wenn alles vorbei ist ... Bei meiner Blackvue dauert der Startprozess nämlich ...

    Anlassbezogen :thumbs_up:
    Letztlich habe ich die DashCam wegen der möglichen "Anlässe".
    Mit Loopfunktion überschreibt man eh alle Nase lang.

  • Hallo,

    Admin, Du hast es bereits mit anderen Worten gesagt.

    Für mich absoluter Unsinn, eine Cam"anlassbezogen" dann einzuschalten, wenn ein Ereignis ergibt.
    Sicherlich haben in diesem Moment Kopf und Hände zu tun, um gegebenenfalls diesem Ereignis auszuweichen oder aus dem Wege zu gehen.

    In einer derartigen Situation ist es aus fahrerischer Sicht unmöglich und mit Sicherheit gefährlich, eine Hand für das Einschalten der Cam zu benutzen und zusätzlich den Blick auf die Cam zu richten, um das richtige Knöpfchen zu finden!
    Mit derartigen Aktionen würde sich in meinen Augen derjenige, sogar selbst der Verkehrsgefährdung schuldig machen.

    Der Richter scheint Radfahrer zu sein!

    Was wird da doch immer wieder für ein Unsinn gebrasselt!

    Gruß
    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face:

    • Offizieller Beitrag

    Ein weiterer Artikel zu oben genannten Urteil

    http://www.jurablogs.com/go/dashcam-auf…erwertet-werden

  • Meine Dashcam(s) laufen immer anlaßbezogen. Während der nächtlichen Touren um z.B. Wild vor´m Fahrzeug aufzunehmen..tagsüber, um mir die gefahrene Strecke evtl. nochmal anzuschauen und immer, um das jeweilige DC-Modell zu testen.
    Passiert Etwas, lief die Cam also immer mit einem bestimmten Grund und hat den Unfall zufällig aufgezeichnet...

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