[ Az:4Ds155/14,4Ds520Js39473/14(155/14) ]Amtsgericht Nienburg: Dashcam zugelassen

  • Hier steht dazu auch noch was geschrieben:

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Erste…le14970391.html
    Für mich stellt sich da noch die Frage, wie das Gericht herausfinden will, ob ich die Cam erst kurz vorher eingeschaltet habe oder ob sie im Dauerbetrieb läuft. Denn die Videoaufnahmen kann mann doch am PC einfach mal zurechtschneiden und dann hat man die Cam einfach mal schnell gestartet. Meine Cam hatte vor einem Firmware-Update brav immer 2 Minuten-Filmchen chronologisch auf der Speicherkarte abgelegt. Da ist es dann sogar noch einfacher.

    Man kann nur hoffen, dass es eines Tages einen Richter gibt, der auch eine Daueraufnahme zulässt.


    Gruß Almera

    • Offizieller Beitrag

    Für mich stellt sich da noch die Frage, wie das Gericht herausfinden will, ob ich die Cam erst kurz vorher eingeschaltet habe oder ob sie im Dauerbetrieb läuft.


    Eine durchaus interessante Frage, die ich jetzt schon mehrfach an unterschiedlichen Stellen gelesen habe.

    Zitat von Spiegel.de

    Er hatte die Kamera allerdings erst eingeschaltet, nachdem der Fahrer des VW-Busses ihn das erste Mal bedrängt hatte. Genau aus diesem Grund, so das Gericht, dürfen die Aufnahmen im Prozess verwendet werden: Die Bilder seien mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar, weil der Einsatz der Dashcam "anlassbezogen" gewesen sei.

    Quelle:

    Ob man dem glauben schenken darf, das die Cam erst in der brenzligen Situation eingeschaltet wurde, lasse ich mal dahingestellt. Ich haette in so einen Moment glaube andere Sachen im Kopf.

    Zitat von Spiegel.de

    Genau aus diesem Grund, so das Gericht, dürfen die Aufnahmen im Prozess verwendet werden: Die Bilder seien mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar, weil der Einsatz der Dashcam "anlassbezogen" gewesen sei.

    Die Aussage ist auch dehnugsfaehig...Gesicherte Videosequenzen die durch Knopfdruck oder Sensor gesichert wurden (<= man kan dies auch als "Kamera eingeschaltet" sehen ), sind m.M.n "anlassbezogen". Das restliche Filmmaterial ist Trash und wird eh ueberschrieben und haette keine Relevanz beim Unfall.

    Oder seh ich das falsch?

  • Dehnbar wie Kaugummi ...

    Wenn ich meine Cam erst anwerfen würde, wenn's brenzlig wird, dann startet die Aufnahme, wenn alles vorbei ist ... Bei meiner Blackvue dauert der Startprozess nämlich ...

    Anlassbezogen :thumbs_up:
    Letztlich habe ich die DashCam wegen der möglichen "Anlässe".
    Mit Loopfunktion überschreibt man eh alle Nase lang.

  • Hallo,

    Admin, Du hast es bereits mit anderen Worten gesagt.

    Für mich absoluter Unsinn, eine Cam"anlassbezogen" dann einzuschalten, wenn ein Ereignis ergibt.
    Sicherlich haben in diesem Moment Kopf und Hände zu tun, um gegebenenfalls diesem Ereignis auszuweichen oder aus dem Wege zu gehen.

    In einer derartigen Situation ist es aus fahrerischer Sicht unmöglich und mit Sicherheit gefährlich, eine Hand für das Einschalten der Cam zu benutzen und zusätzlich den Blick auf die Cam zu richten, um das richtige Knöpfchen zu finden!
    Mit derartigen Aktionen würde sich in meinen Augen derjenige, sogar selbst der Verkehrsgefährdung schuldig machen.

    Der Richter scheint Radfahrer zu sein!

    Was wird da doch immer wieder für ein Unsinn gebrasselt!

    Gruß
    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face:

    • Offizieller Beitrag

    Ein weiterer Artikel zu oben genannten Urteil

    http://www.jurablogs.com/go/dashcam-auf…erwertet-werden

  • Meine Dashcam(s) laufen immer anlaßbezogen. Während der nächtlichen Touren um z.B. Wild vor´m Fahrzeug aufzunehmen..tagsüber, um mir die gefahrene Strecke evtl. nochmal anzuschauen und immer, um das jeweilige DC-Modell zu testen.
    Passiert Etwas, lief die Cam also immer mit einem bestimmten Grund und hat den Unfall zufällig aufgezeichnet...

  • Mir hatte mal ein Anwalt gesagt man muss die Worte richtig benutzen. Dem kann man nichts hinzu fügen.
    Bei der ganzen Diskussion um Recht oder Datenschutz stelle ich mir immer die Frage wer soll eigentlich vor wen geschützt werden? Wer hat das größere Interesse an Verschleierung? In jedem öffentlichen Raum in Städten, jedem Kaufhaus usw. überall hängen Überwachungskameras. Bei Unfällen zücken viele lieber ihr Handy als zu helfen. Was ist mit diesen Aufnahmen? Wer verbietet das wenn es irgend wo bei Facebook oder W-App auftaucht? Wer stellt da die Frage nach dem Datenschutz?
    Wer hat Angst davor das er gefilmt wird, das unter Umständen durch Zufall heraus kommt das er sich zu einer gewissen Zeit nicht an einem von ihn bezeichneten Ort befand?
    Ich habe genau gegen diese Art der Aufzeichnung ein Problem wenn sie anschließend an die Bild oder RTL und Co verkauft werden. Doch als Beweismittel wird es meiner Meinung höchste Zeit das die aufnahmen zugelassen werden.
    Wer hat Recht wenn es bei einem Unfall an einer Kreuzung zu einem Rotlichtverstoß kommt. Meist doch der der den besseren Anwalt hat... Zeugen sind doch leider Mangelware geworden.
    Wen hilft es wenn wie neulich (..Bremen) geschehen bei einem Autorennen ein unbeteiligter Mensch (Frau) ums Leben kommt und die Rennfahrer einfach unerkannt weiter fahren?
    In einem andern Forum hatte ich in der gleichen Diskussion schon mal die Frage gestellt. Leider waren danach keine Antworten mehr gekommen und das Thema wurde nach hinten verschoben.
    Oder haben Anwälte und Gutachter dann nicht mehr genügend Arbeitsfelder in denen sie sich austoben können und Angst um ihre Einkünfte? Entschuldigung, manchmal drängt sich mir diese Frage förmlich auf.

    Viele Grüße Charlotte

  • Datenschutz ist halt Täterschutz, in sehr vielen Fällen ist dies auch nicht zu leugnen.

    Eigentlich muss es doch so sein, dass wenn man nun mal draußen in der Öffentlichkeit ist, damit zu rechnen ist dass irgendwo eine Überwachungskamera hängt, ein Tourist Bilder und Videos macht, ein Autofahrer eine Dashcam an Bord hat, ein Jugendlicher ein Smartphone in der Hand hält und ggf. auch was filmt, oder der Nachbar Dich sieht und somit Gefahr läufst erkannt zu werden. Wer damit ein Problem hat muss dann halt Zuhause bleiben und die Gardinen zuziehen. Sofern alles aufgezählte nicht dazu dient eine bestimmte Person zu filmen oder nachzustellen sollte auch niemand wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte klagen können.

    Wieviele Gerichte haben bereits Überwachungskameras als Beweismittel nicht zugelassen, weil z.B. 3% öffentlicher Raum aufgenommen wurde? Wer in der Öffentlichkeit ist muss damit rechnen als "Beiwerk" gefilmt oder fotografiert zu werden und es u.U. ohne böswillige Absicht auf veröffentlich wird.