[Österreich] Fahrerflüchtiger mit Video ausgeforscht

    • Offizieller Beitrag

    Aehnlich wie die Berliner Polizei bei dem Ueberfall auf den AppleStore, stellt auch die Niederösterreicher Polzei einen Filmausschnitt einer Dashcam ins Internet und hofft dabei auf klärung des Unfalls.


    Zitat

    Fahrerflüchtiger mit Video ausgeforschtAuf ungewöhnliche Weise hat die Polizei einen Lenker ausgeforscht, der einen Motorradfahrer zu Sturz gebracht und Fahrerflucht begangen haben soll. Geholfen hat dabei ein Video, welches das Unfallopfer aufgenommen hatte.

    Um die Abendstimmung aufzunehmen, habe er die Kamera auf seinem Motorrad eingeschaltet, sagte Motorradfahrer Heinrich Wicke. Beim Autobahnknoten Schwechat wurde das Amateurvideo zum polizeilichen Beweismittel. „In dem Moment, in dem ich mich mit dem Motorrad quergestellt habe und es sich leicht aufgerichtet hat, hat es mich abgeworfen und mein Film ist gerissen. Ab dem Moment kann ich mich nicht mehr an den Unfall erinnern“, so Wicke.

    Der Film der Kamera lief aber noch weiter und zeigt den Aufprall des Motorrads, nachdem der Lenker abgeworfen worden war. „Die Erinnerung ist wiedergekommen, kurz bevor mich die Sanitäter auf einer Trage in den Sanitätswagen geschoben haben“, so Wicke.

    Lenker meldete sichNach zwei Tagen im Krankenhaus stellte der Niederösterreicher die Filmsequenz ins Internet. Auch die Polizei hatte den Film und konnte mit spezieller Videotechnik Teile des Kennzeichen lesen. „Es gab eine Verknüpfungsanfrage, und somit hatten wir noch fünf Fahrzeuge, die in Frage kamen“, sagte Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich. „Mittlerweile hat sich der Lenker des fahrerflüchtigen Fahrzeuges gemeldet und wird am Donnerstag einvernommen.“

    Permanentes Filmen in der Öffentlichkeit ist laut Datenschutzgesetz verboten - das betrifft auch Kameras auf Fahrzeugen. Als Beweis können solche Filme trotzdem verwendet werden.

    Quelle: orf.at


    Wie man sieht, ticken unsere Nachbarn auch nich so scharf wie immer dargestellt, kein Grund die Flinte ins Korn zu werfen @sheryl :smiling_face:

  • Wurde doch vor ein paar Tagen bereits mal in einem anderen Thread beschrieben, das die Gesetzeslage der unseren gar nicht mal so unähnlich ist.
    Wenn man nicht die Absicht verfolgt, den Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer zu überwachen, eine Landschaftsaufnahme z. B., ist es wohl genauso erlaubt wie bei uns.

    Nimmt man rein zufällig dabei was wichtiges auf, ist dies ja nicht absichtlich und nicht geplant erfolgt.

  • in EU gilt diese Regelung (ist eine Konvention von Venedig), wenn einen Beweis durch nicht zugelassene Methoden beschafft wird, dann sollte dieser Beweis vor dem Gericht nicht angenommen werden, obwohl es die Wahrheit zeigt.

    Paradox, oder??

    "Permanentes Filmen in der Öffentlichkeit ist laut Datenschutzgesetz verboten - das betrifft auch Kameras auf Fahrzeugen. Als Beweis können solche Filme trotzdem verwendet werden."

    • Offizieller Beitrag

    In USA darf man - zumindest nach den Filmen - illegal beschaffte Beweise nicht verwenden. In Deutschland sieht das anders aus. Zumindest wenn man die Steuersünder CDs betrachtet.

    Mein Englisch reicht bei weitem nicht für die Seite aus und die Konvention von Venedig sagt mir im Moment auch nichts. Da müsste ich mich erst belesen.

    https://translate.google.com/translate?sl=e….htm&edit-text=

    Das dürfte nur für GB gelten, nicht für Österreich.

  • Wenn diese Regelung auch für den deutschen (östereichischen) Spachraum gilt, sollte der o.g. Text ja im deutschen zugänglich sein.
    Ist er das nicht kann ich mir eine Geltung wiederum nicht vorstellen.

    Kannst du uns da mal eine Quelle nennen.

  • Auch wenn die Videoaufnahme als Beweismittel anerkannt wurde, bleibt der Gesetzesverstoß (permanentes Filmen) bestehen. Ist bekannt, ob der Motorradfahrer eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz erhielt? Für die 10.000 Euro hätte er sich dann auch gleich ein neues Motorrad kaufen können.

  • Gesetzesverstoß (permanentes Filmen) bestehen

    ... mit der Absicht diese Videos zu veröffentlichen.
    Eine Landschaftsaufnahme für den privaten (nicht öffentlichen) Zweck ist nicht strafbar auch nicht wenn sie dauerhaft erfolgt.
    Also nicht unbedingt ein Gesetzesverstoß.
    Ich würde die Aufnahme als zufällig beurteilen.
    Ist aber wie immer wieder Auslegungssache. Persönlich kann ich mir aber nicht vorstellen, das es zur Strafe kommt, wenn ich glaubhaft vermitteln kann, das ich eine Veröffentlichung niemals eingeplant hatte. Somit ist der Grund meiner Filmerei nicht strafbar.

    • Offizieller Beitrag

    Ist bekannt, ob der Motorradfahrer eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz erhielt?


    Strafanzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit?

    Zitat

    Um die Abendstimmung aufzunehmen, habe er die Kamera auf seinem Motorrad eingeschaltet, sagte Motorradfahrer Heinrich Wicke. ...


    @Radler Ist das permanentes Filmen? Ich bin der selben Meinung wie Christoph, dass es eine zufällige Aufnahme ist. Da müsste man maximal klären, wie glaubwürdig es ist, dass die Abendstimmung aufgenommen werden sollte.