Meist nie Zeugen bei Unfällen


  • Ich finde die Haltung dieser Polizisten klasse. Sie wussten, dass ihnen eine Kamera ihre Arbeit deutlich erleichtern kann.


    Es muss ja nicht immer alles "nach dem Buch" gehen. Es muss nicht einmal immer alles nach den Datenschutzvorschriften gehen (deren Anwendbarkeit in solchen Fällen eh zweifelhaft ist).

    Es wäre lachhaft, zu befürchten, daß die viel zitierten zehntausend Euro Bußgeld für das Anbringen einer Dashcam auf ein privates Unfallopfer niederprasseln könnten, das sich mit Hilfe von Videoaufnahmen zu wehren versucht. Das ist eine Größenordnung, die nur bei Körperschaften mit üblen Absichten Bestand haben könnte, z.B. wenn eine radikale Partei mißliebige politische Gegner in einem organisierten Rahmen überwacht und sich derjenige auf Youtube wiederfindet, wenn er mit seiner Sekretärin statt seiner Frau aus dem Hotel kommt.

    Das von dummen Boulevardzeitschriften völlig missverstandene Urteil gegen einen Anwalt geht in die gleiche Richtung. Das Urteil hat bestätigt, daß Dashcams nicht verboten sind. Es hat nur festgelegt, daß ein Rechtsanwalt mit dem merkwürdigen Hobby, Patrouillenfahrten mit der Dashcam zu unternehmen, um andere Verkehrsteilnehmer zu überwachen und Verstöße zur Anzeige zu bringen, sich zu Unrecht die Aufgaben des Staates anmaßt. Also mit dem Urteil kann ich leben.

    Wenn man mitkriegt, daß ein Unfallgegner sich gerade eine Falschaussage bereitlegt, könnte es schon mal was bringen, freundlich lächelnd auf die Dashcam zu verweisen. Dann kann der andere sich überlegen, ob er Aussicht auf Erfolg hat, einem noch zusätzlich ein Bußgeld für den Verstoß gegen den Datenschutz reinzuwürgen, oder eine Verurteilung wegen versuchten Prozeßbetruges sowie eine Höchststrafe riskiert wegen eines unanzweifelhaften Beweises, falls die Polizei die Videoaufnahme beschlagnahmt.

    Vieles im "juristischen Miteinander" ist Psychologie. Ein Betrugsversuch, eine Falschaussage zu eigenen Gunsten wird sprunghaft riskanter, wenn eine Dashcam-Aufnahme existiert. Ein Polizist, dem man eine entlastende Aufnahme vorspielen kann, wird sorgfältiger um gezielte Klärung bemüht sein (zum Beispiel festhalten, wie viele Personen im gegnerischen Fahrzeug waren und wer am Steuer saß), als wenn Aussage gegen Aussage ohne jegliche Indizien steht, wer von den Beteiligten gelogen hat.

    Sollten Dashcam-Aussagen für illegal erklärt werden, so ist immer noch das Risiko gegen den Nutzen abzuwägen. Ausreden wie "ich mache nur ein Erinnerungsvideo" oder "Sie sehen doch, es ist gar keine Speicherkarte im Gerät, also habe ich keine verbotenen Aufnahmen getätigt" machen schon mal die Verfolgung schwer. Es ist sowieso ratsam, die Speicherkarte erstmal verschwinden zu lassen, bevor ein rabiater Unfallgegner, z.B. Versicherungsbetrüger, sie einem abnimmt.
    Wie viele erwischte Einbrecher müssen wirklich eine Strafe antreten? Die Zahlen liegen um die fünf Prozent. Wie hoch wird dann das Risiko sein, wenn ein Dashcam-Benutzer wirklich wegen des Datenschutzes angezeigt wird? Aha.

    Schlußendlich ist, immer im Hinblick darauf, dass die Justiz frei ist, eine gegen die Datenschutzvorschriften zustande gekommene Videoaufnahme als Beweismittel zu verwerten, Nutzen und Schaden abzuwägen. Wenn ich besoffen ein Kind totfahre und auf der Aufnahme ist klar zu ersehen, daß mir dieses unausweichlich in die Bahn geschubst wurde, zahle ich doch gerne ein Bußgeld wegen meines Verstoßes gegen den Datenschutz, anstatt ein paar Jahre einzusitzen.

    Was nun, wenn wirklich ein radikales Verbot erfolgt und auch kontrolliert wird wie in Österreich? Nun, das Objektiv in jeder auch hoch-leistungsfähigen Dashcam ist winzig und hängt an einem Rattenschwänzchen von Flachbandkabel. Die Modellbauer machen es uns längst vor: Das Objektiv kann praktisch unsichtbar eingebaut sein und der Rest sitzt im Dachhimmel, hinter der Scheinwerferverkleidung oder was-auch-immer. Zu mobilen Prüfständen mit teuren Gutachtern, wie sie gegen frisierte Mofas angewendet werden, wird es voraussichtlich nie kommen. Da kann man immer noch Fahrzeugtyp, Kennzeichen, wo müsste der Unfallgegner beschädigt bzw. nachlackiert worden sein etc. festgehalten haben und seine Interessen verfolgen, ohne die Videoaufnahme zu offenbaren.