[Zusammenfassung Allianz] Dashcam-Urteil: Videokamera im Auto erlaubt

    • Offizieller Beitrag

    Die Allianz Versicherung hat einen Newsletter veroeffentlicht der die Lage ueber die Dashcams in Deutschland schön wiedergibt.

    Quelle: Allianz.de /http://www.drhaecker.de/

  • Den abschließenden Rat verstehe ich allerdings nicht.
    Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ist nichts gegen die Dashcam einzuwenden.
    Dies wird im Vorfeld ja auch ganz klar beschrieben. Erst die Veröffentlichung der Daten stellt ein Delikt dar.

  • dann ists doch aber am Ende so als wäre gar nichts richtiges bei dem Urteil rausgekommen. Ich darf meine dashcam erstmal weiter laufen lassen, aber nichts veröffentlichen, wenn andere Leute drauf zu sehen sind. und ob im Falle eines Unfalls das als beweismittel zählt ist immer noch fraglich. Ich fänds gut, wenn da langsam mal für ein bisschen mehr Klarheit gesorgt wird. IN anderen Ländern gibts ja auch schon eindeutige Regelungen dazu.

    • Offizieller Beitrag

    Für mich hatte es den Anschein, dass es sich um ein Scheingefecht handelte. Die Fehler, welche die Behörde gemacht hat, hätten alle in der Verhandlung geheilt werden können. Es gab ein paar Klarstellungen und die Datenschützer haben es als Sieg gefeiert. Im Prinzip hat es ausser teilwweise fragwürdiger Schlagzeilen nichts gebracht.

  • Wer für rein private Zwecke nur eine Fahrt in schöner Umgebung aufnimmt, auf dem auch andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, kann dies auch weiterhin tun – solange er die Aufnahmen nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht oder „verkehrserzieherische“ bzw. Beweis-Absichten hegt.

    Andere Absichten verfolge ich auch nicht :winking_face: und bin so auf der sicheren Seite.
    Ob im Schadensfall das Video vom Gericht anerkannt wird, muß man dann sehen. Da kann man ja mal vorichtig anfragen.

    Wenn der Datenschützer verarscht werden will, dann ist das halt so.

    Edit:
    Zitat ist natürlich aus dem Allianz Newsletter

  • aus eigener erfahrung weiß ich, daß man auch nötigenfalls erst einmal dumm tun kann, alle labern lassen, vor allem die gegenanwälte und dann den videobeweis einschicken.war bei mir auf ´nem avi tape.
    die schriftlich vorgetragenen äußerungen und aussagen haben sich dadurch in luft aufgelöst.
    im gegensatz zum ami recht ist bei uns ja das rechtswesen ein etwas anderes.
    hier ist es ja nicht so einfach wie dort, aus schwarz,weiß zu machen.
    doof spielen ist manchmal ganz gut.
    sasha

    • Offizieller Beitrag

    @hoko Dann vergiss nicht die Ersatzkarte einzulegen. Obwohl man ja zu seinen Fehlern stehen soll. Wobei ich das Weggeben, ohne dann eine Kopie zu haben nicht so toll finden würde. Günstig wäre eine Kamera mit Wifi. Dann könnte man gleich eine Sicherung auf Handy, Tablet oder Laptop - Was man so dabei hat. Die Polizei wird so etwas eher nicht haben? - vornehmen. Wenn man denkt, das man eine Mitschuld hat, kann man die Kamera erst mal selbst sicher stellen. Dann wären wir aber wieder beim man soll für seine Fehler gerade stehen...

  • Ach, ich denke hoko meinte das eher so wie in Richtung wie beachcomber.
    Erst mal Abwarten was passiert und wie es sich entwickelt. Eine Videodatei kann sich ja auch später noch finden. :winking_face:
    Man muß ja nicht gleich alle Geschütze abfeuern.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich stehe ich zu den von mir begangenen Fehlern!!! Ich würde auch beim Eintreffen der Beamten nicht lügen sondern die Situation so schildern wie sie war.... Dafür habe ich ja meine Versicherung!

    Sollte der "Beteiligte" allerdings die Unwahrheit angeben habe ich den Videobeweis.

    Und ob eine Kamera ohne Speicherkarte komisch aussieht geht mir am Arsch vorbei... komisch sieht es aus wenn ich schnell eine Ersatzkarte einschiebe auf der dann nichts oder altes Material drauf ist.

    Klar wäre wifi noch besser - aber ich kann mich nicht für/gegen alle Eventualitäten wappnen und absichern... Dann bräuchte ich auch noch eine Cam nach hinten und für beide Seiten :winking_face: und dann sind wir wieder bei Nissan mit dem Freischalten der 360° Airview Funktion.

  • Ich fahre momentan meine Heckkamera ohne Stromanschluß spazieren.
    Merkwürdig sieht das deswegen nicht aus. Ich hatte nur - bei dem Wetter - noch keine Lust die Stromversorgung sauber zu verlegen.
    Genauso kann ich eine Kamera ohne Karte spazierenfahren.

    Ich muß ja nicht dauernd aufnehmen. :winking_face: Also ich glaub nicht das da jemand eine Erklärung dafür verlangen würde. Und wenn: keine Ahnung fragen Sie meine Frau...

  • Das war ja ein aufregendes Thema am Wochenende.

    Klar; ich bin auch der Meinung, dass man sich erst ein bisschen zurückhalten sollte und sehen, wie sich das Ganze entwickelt.
    Ansonsten kann ich das Kärtchen immer noch rausrücken.

    Kritisch wird es m. E., wenn die Polizei oder andere Beteiligte die Cam entdecken und fragen ob sie in Betrieb war. Dann muss ich ggfls. etwas preisgeben, was ich absolut noch nicht wollte! :confused_face:

    Dabei kommt mir jetzt eine neue Frage in den Sinn:
    Was macht die Polizei oder ein Gericht eigentlich mit Erkenntnissen aus der Karte, die nicht unbedingt in Zusammenhang mit dem augenblicklichen Vorfall zu tun haben?
    Schließlich entdeckt man mit Sicherheit, in den 5 Std. Laufzeit, Situationen, wo auch ich mich evt. nicht immer an die Verkehrsregeln gehalten habe. Das könnte man schließlich auch gegen mich verwenden. Zumindest aber könnte man Schlüsse daraus ziehen, die eine korrekte Bewertung des akuten Vorfalls beeinflussen könnten.
    Wer ist gefeit davor?

    Gruß
    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face: