[Zusammenfassung Allianz] Dashcam-Urteil: Videokamera im Auto erlaubt

    • Offizieller Beitrag

    Die Allianz Versicherung hat einen Newsletter veroeffentlicht der die Lage ueber die Dashcams in Deutschland schön wiedergibt.

    Quelle: Allianz.de /http://www.drhaecker.de/

  • Den abschließenden Rat verstehe ich allerdings nicht.
    Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ist nichts gegen die Dashcam einzuwenden.
    Dies wird im Vorfeld ja auch ganz klar beschrieben. Erst die Veröffentlichung der Daten stellt ein Delikt dar.

  • dann ists doch aber am Ende so als wäre gar nichts richtiges bei dem Urteil rausgekommen. Ich darf meine dashcam erstmal weiter laufen lassen, aber nichts veröffentlichen, wenn andere Leute drauf zu sehen sind. und ob im Falle eines Unfalls das als beweismittel zählt ist immer noch fraglich. Ich fänds gut, wenn da langsam mal für ein bisschen mehr Klarheit gesorgt wird. IN anderen Ländern gibts ja auch schon eindeutige Regelungen dazu.

    • Offizieller Beitrag

    Für mich hatte es den Anschein, dass es sich um ein Scheingefecht handelte. Die Fehler, welche die Behörde gemacht hat, hätten alle in der Verhandlung geheilt werden können. Es gab ein paar Klarstellungen und die Datenschützer haben es als Sieg gefeiert. Im Prinzip hat es ausser teilwweise fragwürdiger Schlagzeilen nichts gebracht.

  • Wer für rein private Zwecke nur eine Fahrt in schöner Umgebung aufnimmt, auf dem auch andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, kann dies auch weiterhin tun – solange er die Aufnahmen nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht oder „verkehrserzieherische“ bzw. Beweis-Absichten hegt.

    Andere Absichten verfolge ich auch nicht :winking_face: und bin so auf der sicheren Seite.
    Ob im Schadensfall das Video vom Gericht anerkannt wird, muß man dann sehen. Da kann man ja mal vorichtig anfragen.

    Wenn der Datenschützer verarscht werden will, dann ist das halt so.

    Edit:
    Zitat ist natürlich aus dem Allianz Newsletter

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