Bayern will Veröffentlichung mit Bußgeld belegen

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    Bayern: Landesamt droht mit Bußgeld bei Veröffentlichung von Dashcam-Videos

    In Russland ist es gang und gäbe – in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen sogenannter Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am 06.10.2014 in Ansbach an.

    Schade, das die Leute die gegen die Cams wettern - immernoch nicht den Sinn verstanden haben warum ein grossteil diese Cams installiert.


    Zitat


    Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Ein Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt,

    Na hoffentlich passiert nicht mal ein Raubüberfall, so wie dieser hier in Berlin - im schoenen Bayern. :kissing_face:

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    Das Veröffentlichen kratzt mich nicht... da ich eh nichts hochlade.

    Und wenn ich Filmchen hochlade die ich nebenan in CZ gedreht habe? Sollte wohl gehen... es gibt bei yt ja auch hunderte Videos von Fahrten durch die Rockys oder der Panamericana...

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    Da ist immer die Frage der Zuständigung zu klären. Das Landesamt arbeitet ohnehin nicht mit seriösen MItteln auch wenn es noch kein Amtsmissbrauch ist.

    Zitat

    ... Richtig sei vielmehr, dass ausschließlich in fünf verschiedenen Fällen Videoaufnahmen dazu verwendet worden seien, entsprechende Anzeigen zu erstatten, ...


    Siehe Absatz 21

    Zitat

    Der Autofahrer hatte bisher offensichtlich alle seine Fahrten aufgenommen und in zahlreichen Fällen von ihm festgestellte Verstöße dokumentiert, diese bei der Polizei zur Anzeige gebracht und z.T. zum Beleg dafür Videoaufnahmen der Polizei übergeben.


    LDA

  • Ich sehe es wie Admin und hoko.
    Zum einen Schade das die Verantwortlichen nichts lernen und nur Ihren eigenen verstockten Gedanken nachhängen.
    Zum anderen ist der Ansatz die Leute zu bestrafen, die die Videos in Umlauf bringen ja schon mal sinnvoller, als die Dashcam als Gerät zu verbieten.

    Die Videos, die ich und die meisten von uns hier, hochladen würden, sollten die Datenschützer sowieso nicht auf den Plan rufen.

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    Netter Artikel bei e-recht24 *klick*


    Fazit:

    Zitat

    Fazit:

    Mit dieser unüberlegten Bußgeld-Androhung hat die Datenschutzbehörde alle potentiellen Zeugen von Straftaten, die diese mit einer Dashcam aufnahmen, augenblicklich verunsichert. Selbst bei Fahrerflucht bleibt einem nur, das Kennzeichen des Täters weiter zu geben. Gibt man jedoch seine Dashcam-Aufnahme in die Hände der Polizei, kann es im Zweifel sehr teuer werden, obwohl man nur mit Details helfen wollte. Es fehlen eindeutige Richtlinien, wann etwas als Beweismittel zulässig ist, ohne mit Bußgelder rechnen zu müssen. Zudem sollte dringend zwischen einer allgemeinen Veröffentlichung und einer persönlichen Weitergabe an einen Beamten unterschieden werden.

    Da es zu diesem Thema bisher keine höchstinstanzlichen Urteile gesprochen wurden, bleibt nur die Abwägung jeden einzelnen Falls und die gerichtliche Prüfung im Fall eines verhängten Bußgeldes.

    Fazit vom Fazit: Stimmt.

  • Ich möchte das Gesicht der Polizei oder des Richters sehen, wenn ein Fall aufgeklärt werden könnte, ein Zeuge aber mitteilt, das das entsprechende Video gelöscht oder unkenntlich gemacht wurde, um nicht in Konflikt mit der aktuellen Rechtssprechung zu geraten.

    Absolut lernresistent diese Fachleute.
    Aber der Sachverhalt wurde im Fazit wirklich sehr gut erkannt und beschrieben.
    Man darf gespannt sein, ob sich nicht doch noch was tut.

  • Ich möchte das Gesicht der Polizei oder des Richters sehen, wenn ein Fall aufgeklärt werden könnte, ein Zeuge aber mitteilt, das das entsprechende Video gelöscht oder unkenntlich gemacht wurde, um nicht in Konflikt mit der aktuellen Rechtssprechung zu geraten.

    (...)

    Tja, und da heißt es wohl abwägen:
    Entweder ggf. Ärger mit Datenschützern oder es kommt noch ärger:

    Zitat

    § 258
    Strafvereitelung

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Und das der Datenschutz hier vor geht, halte ich mal für ein großes Gerücht.

    Ansonsten gilt wohl die Devise: Wegschauen - damit die Datenschützer ruhig schlafen können.

    Nicht falsch verstehen. Datenschutz ist schon eine wichtige Sache, die im Zeitalter von Internet, Smartphones und sozialen Netzwerken von den Meisten eh schon (freiwillig unfreiwillig !) viel zu leicht genommen wird.

    Eine DasCam-Aufnahme dient mir aber ausschließlich zur Eigensicherung im Straßenverkehr. Und das ist doch sehr persönlich ...

    Grüße
    Jürgen

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    Zur Verunsicherung von Zeugen:

    Vor Jahren habe ich mal ein anderes Fahrzeug überholt, als der Fahrer eine Pistole aus dem geöffneten Fenster schob. Ein nachfolgender Kraftfahrer, meine Frau und ich waren dann über zwei Stunden auf dem Polizeirevier um Anzeige zu erstatten. Es gab dann noch eine Befragung, wo wir auf Bildern den Täter identifizieren sollten, da drei Personen in Betracht kamen. Bei der Verhandlung sollte es eine Stroboskoppistole gewesen sein, der Täter wurde freigesprochen und die Staatsanwältin ging auf uns Zeugen los, wir hätten uns abgesprochen um dem Angeklagten zu schaden. Auf dem Heimweg von der Verhandlung kam in den Nachrichten von SAW die Meldung, dass auf der A2 ein Autofahrer einen anderen mit einem Revolver bedroht habe.

  • Das Veröffentlichen kratzt mich nicht... da ich eh nichts hochlade.

    Und wenn ich Filmchen hochlade die ich nebenan in CZ gedreht habe? Sollte wohl gehen... es gibt bei yt ja auch hunderte Videos von Fahrten durch die Rockys oder der Panamericana...

    und wenn jemand nicht in DE wohnt, aber hat auf der Straßen Deutschlands etwas gefilmt und irgendwo im Internet veröffentlicht??

  • ...wird das Recht angewandt, das in seinem Land gilt. Wenn überhaupt was passiert.

    Ich denke hoko meinte in seinem Beispiel, das nicht in jedem Land solch ein 'Bohei' gemacht wird wie z. B. in Österreich und in Deutschland.
    Aber grundsätzlich gilt für jeden Bürger doch das Gesetz seines Landes.
    Es sei denn, er hat die Straftat in dem anderen Land begangen.
    Ob man dazu aber das (eventuell) strafbare hochladen eines Videos zuzählen darf, kann ich mir nicht vorstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja... wenn das Filmen in DE strafbar wäre ich das hochgeladene Filmchen aber im Nachbarland gedreht habe (wo es erlaubt) ist kann man mich hier ja nicht belangen.

    War aber eher was-wäre-wenn-dingenskirchen-Spekulations-Sache...

    • Offizieller Beitrag

    und wenn jemand nicht in DE wohnt, aber hat auf der Straßen Deutschlands etwas gefilmt und irgendwo im Internet veröffentlicht??


    Wie hoko schon meint, man kann da viel konstruieren und spekulieren. Man muss sehen, welche Regeln aufgestellt werden. Und wenn man Dir in Deutschland ein Bußgeld aufdrückt, ist es egal wo Du wohnst.

  • Und wenn man Dir in Deutschland ein Bußgeld aufdrückt, ist es egal wo Du wohnst.

    Bist du dir sicher, das man das so stehen lassen kann?
    Wir sprechen ja nicht von zu schnell fahren in DE.
    Sondern filmen in DE und hochladen des Videos in seinem Land. Filmen ist in DE nicht strafbar. Hochladen wäre (angenommen) in seinem Land nicht strafbar.

    Ist wirklich alles sehr konstruiert. Aber eine pauschale Aussage kann man, glaub ich, nicht geben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke schon. Aber wir wissen ja nicht, ob es bei den Fakten überhaupt zu einen Bußgeldverfahren kommen würde. Wobei ich denke, dass es nicht darauf ankommen würde, wo es hochgeladen wurde, sondern darauf, ob man es in Deutschland abrufen kann. Aber eben alles Spekulation.

    Ich hoffe, ich habe das richtig geschrieben. So wie Videos, bei denen dann in etwa steht: Dieses Video ist in ihrem Land nicht verfügbar weil es gegen das Urheberrecht verstößt.

  • Bayern..sollen Die doch machen, was Sie wollen. Meine DC filmt weiter Tiere und (im Moment) verschneite Straßen und Felder..und davon wird auch Einiges veröffentlicht.
    Da die Cam ohne mein Eingreifen und mittlerweile auch ohne meine Beachtung filmt, könnte natürlich auch mal ein Unfall oder eine Straftat auf der Karte landen. Ob und wie ich Das dann weiterverwende, liegt alleine in meiner Verantwortung.

    Die Datenschützer gehen mir am A... vorbei - es gibt wirklich wichtigere Aufgaben, die Diese mal erfüllen können. Solange es Kameras in Handys und an Jacken, Actioncams und private Drohnen sowie öffentliche Überwachungs- und Webcams gibt und jeder Touri mit seinem Camcorder wild rumfilmen darf, bleibt die DC, wo Sie ist. Punkt.

  • Es gibt doch nicht den geringsten Grund, die Videos aus seiner eigenen Dashcam zu veröffentlichen zu dürfen, sofern jemand oder etwas darauf abgebildet ist, der/das dem Datenschutz unterliegen könnte.

    Klar, auch ich gucke für mein Leben gerne russische Dashcam-Videos. Für mein Wohlbefinden oder für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind sie aber nicht unerläßlich. Was wäre, wenn sich (fabulierter Fall, und gibt nicht meine politische Richtung oder Befürchtungen wieder) die Pegida-Anhänger angewöhnen, jedem Bürger, Lehrer oder sowas, der an einer Gegendemonstration teilgenommen hat, nachzufahren und seine Fahrsünden im Internet zu veröffentlichen, um ihn vielleicht in seinem beruflichen Fortkommen zu behindern?

    Veröffentlichungen von ausrutschenden Elchen auf Glatteis oder explodierenden Meteoren sind durch § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 KunstUrhG gedeckt, auch wenn Passanten oder dann wohl auch Autos darauf identifizierbar sind:

    "§ 23
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. (...)".

    Einschlagende Meteore würde ich unter Zeitgeschichte verstehen, Beiwerk neben einer Landschaft könnte der Gegenverkehr sein, wenn ich eine Videoaufnahme von meiner Lieblings-Motorradstrecke in's Netz stelle.

  • Viel gefährlicher ist jedoch die Entscheidung laut
    http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal…true#focuspoint" (runterscrollen ungefähr zu Randziffer 59ff). Auch wenn die Entscheidung hier letztlich zu Gunsten des Autofahrers ausfiel, weil die Behörde hier überreagiert habe und überdies ihr Bescheid gegen die Dashcam zu nebulös formuliert war.

    "So ist klar, dass Abbildungen von Passanten auf öffentlichen Straßen und Wegen, die nur als Beiwerk des Stadt- oder Straßenbildes oder von baulichen Anlagen mit erfasst werden, von diesen auch ohne weiteres hinzunehmen sind (BGH, U.v. 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955). Geht es jedoch um die gezielte und heimliche Fertigung von Bildaufnahmen, muss dann etwas anderes gelten, wenn die Betroffenen nicht absehen können, ob Aufzeichnungen gefertigt werden. Dies ist vorliegend der Fall. Der Kläger macht mit seiner On-Board-Kamera umfassende heimliche Aufzeichnungen des gesamten Verkehrsgeschehens vor seinem Fahrzeug (...) Der Kläger hat den Umstand der Beobachtung und sich als verantwortliche Stelle nicht durch geeignete Maßnahme gem. § 6 b Abs. 2 BDSG kenntlich gemacht".

    Der Knackpunkt ist "heimlich". Das würde natürlich auch eine Lösungsmöglichkeit eröffnen - man klebe einfach vorne und hinten eines der üblichen Warnschilder "Videoüberwachung" auf's Auto. Mein Haus (Einfamilienhaus unmittelbar am Waldrand) habe ich damit allseits bepflastert - natürlich ohne wirklich irgend eine Video- oder Dashcam installiert zu haben (die Bewegungserkennung von der, die ich ausprobiert hatte, ist immer erst ein paar Sekunden angesprungen, nachdem ich beim Testen wieder aus dem Blickfeld weg war). Vandalen und Einbrecher hat's aber keine gegeben, ob das nun Zufall ist oder die Schilder geholfen haben.

    Hätte ich mein Auto noch, würde ich wohl irgend wann eine ähnliche Show mit einer Dummy-Dashcam (ohne Speicher und ohne Stromversorgung) im Heckfenster abziehen. Drängler, denen die Sache mit dem Brems- und Anhalteweg nicht klar ist, könnten sich ihr Fahrverhalten vielleicht doch mal überlegen...