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Bayern will Veröffentlichung mit Bußgeld belegen

  • AET-4
  • 12. Oktober 2014 um 19:57
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • AET-4
    BRATWURSTDEALER
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    • 12. Oktober 2014 um 19:57
    • #1

    Bitte selber lesen!

    http://beck-aktuell.beck.de/news/bayern-la…-dashcam-videos

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  • SuperMario
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    • 12. Oktober 2014 um 20:09
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    • #2
    Zitat

    Bayern: Landesamt droht mit Bußgeld bei Veröffentlichung von Dashcam-Videos

    In Russland ist es gang und gäbe – in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen sogenannter Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am 06.10.2014 in Ansbach an.

    Schade, das die Leute die gegen die Cams wettern - immernoch nicht den Sinn verstanden haben warum ein grossteil diese Cams installiert.


    Zitat


    Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Ein Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt,

    Na hoffentlich passiert nicht mal ein Raubüberfall, so wie dieser hier in Berlin - im schoenen Bayern. :kissing_face:

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • hoko
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    • 12. Oktober 2014 um 20:21
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    • #3

    Das Veröffentlichen kratzt mich nicht... da ich eh nichts hochlade.

    Und wenn ich Filmchen hochlade die ich nebenan in CZ gedreht habe? Sollte wohl gehen... es gibt bei yt ja auch hunderte Videos von Fahrten durch die Rockys oder der Panamericana...

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • Frank
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    • 12. Oktober 2014 um 20:36
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    • #4

    Da ist immer die Frage der Zuständigung zu klären. Das Landesamt arbeitet ohnehin nicht mit seriösen MItteln auch wenn es noch kein Amtsmissbrauch ist.

    Zitat

    ... Richtig sei vielmehr, dass ausschließlich in fünf verschiedenen Fällen Videoaufnahmen dazu verwendet worden seien, entsprechende Anzeigen zu erstatten, ...


    Siehe Absatz 21

    Zitat

    Der Autofahrer hatte bisher offensichtlich alle seine Fahrten aufgenommen und in zahlreichen Fällen von ihm festgestellte Verstöße dokumentiert, diese bei der Polizei zur Anzeige gebracht und z.T. zum Beleg dafür Videoaufnahmen der Polizei übergeben.


    LDA

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Frank (12. Oktober 2014 um 20:51)

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  • mycom
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    • 12. Oktober 2014 um 21:05
    • #5

    Ich sehe es wie SuperMario und hoko.
    Zum einen Schade das die Verantwortlichen nichts lernen und nur Ihren eigenen verstockten Gedanken nachhängen.
    Zum anderen ist der Ansatz die Leute zu bestrafen, die die Videos in Umlauf bringen ja schon mal sinnvoller, als die Dashcam als Gerät zu verbieten.

    Die Videos, die ich und die meisten von uns hier, hochladen würden, sollten die Datenschützer sowieso nicht auf den Plan rufen.

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  • hoko
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    • 12. Oktober 2014 um 21:28
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    • #6

    Eben... die einzigen Filmchen die ich hochgeladen habe, waren die, um die Kamera-Quali zu zeigen. Niemand hat sich falsch verhalten und niemanden habe ich zur Schau gestellt.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • SuperMario
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    • 14. Oktober 2014 um 12:36
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Netter Artikel bei e-recht24 *klick*


    Fazit:

    Zitat

    Fazit:

    Mit dieser unüberlegten Bußgeld-Androhung hat die Datenschutzbehörde alle potentiellen Zeugen von Straftaten, die diese mit einer Dashcam aufnahmen, augenblicklich verunsichert. Selbst bei Fahrerflucht bleibt einem nur, das Kennzeichen des Täters weiter zu geben. Gibt man jedoch seine Dashcam-Aufnahme in die Hände der Polizei, kann es im Zweifel sehr teuer werden, obwohl man nur mit Details helfen wollte. Es fehlen eindeutige Richtlinien, wann etwas als Beweismittel zulässig ist, ohne mit Bußgelder rechnen zu müssen. Zudem sollte dringend zwischen einer allgemeinen Veröffentlichung und einer persönlichen Weitergabe an einen Beamten unterschieden werden.

    Da es zu diesem Thema bisher keine höchstinstanzlichen Urteile gesprochen wurden, bleibt nur die Abwägung jeden einzelnen Falls und die gerichtliche Prüfung im Fall eines verhängten Bußgeldes.

    Fazit vom Fazit: Stimmt.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • mycom
    Gast
    • 14. Oktober 2014 um 13:03
    • #8

    Ich möchte das Gesicht der Polizei oder des Richters sehen, wenn ein Fall aufgeklärt werden könnte, ein Zeuge aber mitteilt, das das entsprechende Video gelöscht oder unkenntlich gemacht wurde, um nicht in Konflikt mit der aktuellen Rechtssprechung zu geraten.

    Absolut lernresistent diese Fachleute.
    Aber der Sachverhalt wurde im Fazit wirklich sehr gut erkannt und beschrieben.
    Man darf gespannt sein, ob sich nicht doch noch was tut.

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