- Offizieller Beitrag
In meiner Vorstellung habe ich geschrieben, dass ich als Leiharbeiter etwa 35.000 bis 40.000 km im Jahr fahre. Das ging 1996 los und wurde einmal für fünf Jahre unterbrochen, als ich lokal Arbeit gefunden hatte. Aber die Firma ging in Insolvenz. Insgesamt dürfte ich seit 1988 so um die 700.000 km zurückgelegt haben.
Dabei blieben Unfälle nicht aus. Man muss nicht unbedingt schuld sein um die Schuld zu bekommen. In diesem Zusammenhang fallen mir immer zwei meiner Unfälle ein.
1 - Mitte 1998 samstag vormittag auf der A9 Richtung Berlin. Es geht den Bindlacher Berg (Bayreuth-Kulmbacher Dreieck) hinauf. Plötzlich bremst alles und drängt nach rechts. Die dritte Spur ist wegen eines Unfalles gesperrt. Ich komme auf der mittleren Spur zu stehen. Mein Vordermann telefoniert. Hinter mir sind die zweite und dritte Spur noch ein Stück frei. Von der dritten Spur wechselt einer bis in die erste, sein Nachfolger will es ihm nachtun. Geht aber nicht, weil da schon einer ist und er fährt bei mir auf.
Die Polizei wird gerufen und die Personalien ausgetauscht. Ein Polizist fragt den Fahrer des ersten Fahrzeuges ob er es ein- oder zweimal knallen hörte. Der antwortet zweimal und der Polizist sagt, alles klar. Es sind zwei Unfälle gewesen. Später behauptet der andere Polizist, ich hätte zugegeben, bereits aufgefahren zu sein als das dritte Fahrzeug auffuhr. Die Versicherung drückte mir eine Mitschuld auf, weil ich den Bremsweg verkürzt hätte.
2 - Ende 1998 Montag früh gegen 3 Uhr. Auf der A9 Richtung München kurz vor Nürnberg Stau. Deshalb fahre ich auf die A3 zur A6. Ein Stück vor mir ein langsames Fahrzeug. Hinter mir ein schnelles, welches ich vorbeilasse. Danach will ich das langsame auch überholen. Dieses befindet sich plötzlich in der Mitte der Autobahn. Ich konnte vor dem Zusammenstoß noch von 130 auf 90 km/h abbremsen. Das langsame fuhr ungebremst in den Straßengraben. Da er eingeschlafen war, hatte er nicht mitbekommen, was geschehen war und hatte nicht gegengelenkt als er überholt wurde.
Die Polizei kam, guckte sich um und meinte aus polizielicher Sicht sei alles klar. Ich sei aufgefahren und deshalb Schuld.
Danach haben wir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Auch meine Frau fährt täglich ein gutes Stück. Seit drei, vier Jahren nur noch 50 km weit, davor 70. Wir haben immer wieder gefährliche Situationen erlebt. Angefangen damit, dass uns Fahrzeuge auf unserer Straßenseite entgegenkommen, weil sie zu schnell durch Kurven gefahren sind. Oder weil man uns trotz Gegenverkehr überholen muss, weil wir nicht tieffliegen wollten. Deshalb fahre ich seit Anfang des Jahres mit einer DashCam herum.
Und hat mir die DashCam etwas gebracht?
Ja! Ende April kam es nach über neun Jahren wieder zu einem Unfall. Ich war in Nürnberg und wollte nach der Arbeit in die Pension. Im Gegenverkehr staute es sich zurück. Vor der nächsten Kreuzung schlossen gerade ein Transporter und ein Taxi auf. Kaum dass das Taxi stand, schnellte dahinter ein Audi A3 von links über die Straße. Trotz Gefahrenbremsung war der Zusammenstoß nicht zu vermeiden. Mein Unfallgegener stieg aus und meinte sofort er sei nicht Schuld am Unfall. Er habe am Stoppschild angehalten, sich wegen der unübersichtlichen Lage vorsichtig in die Kreuzung hineingetastet und dabei noch zweimal angehalten. Die Straße sei frei gewesen, er lasse sich nicht noch einmal abziehen und habe eine Rechtsschutzversicherung.
Die Polizei nahm die Personalien auf und wusste nicht so recht, was sie als Unfallhergang aufnehmen sollten. Mein Unfallgegner schritt jede Schuld ab und ich fuhr auf der Hauptstraße. Ich meinte dann, man könnte ja nach dem Video gucken. Die Polizisten sahen sich das Video an und meinten, da es sich um einen Vorfahrtsfehler handelt, müssten sie ihre Kollegen von der VPI VU rufen. Als diese kamen, machten sie Fotos von den Fahrzeugen und der Kreuzung. Für sie war klar, wenn die Vorfahrt beachtet worden wäre, hätte es keinen Unfall gegeben.
Auf dem Video ist deutlich zu erkennen, dass der Unfallgegner sich nicht in die Kreuzung hineingetastet hat. Er hatte auch nicht zweimal angehalten. Als das Taxi vorbei war, ist er er über die Straße gesprintet.
Beim Betrachten mit Virtual Dub konnte ich feststellen, das von dem Zeitpunkt, wo der Unfallgegner von der Kamera erfasst wurde bis zum Zusammenstoß keine zwei Sekunden vergingen.
Man könnte nun sagen, die Sache sei klar, weil mein Unfallgegner ja die Vorfahrt mißachtet hatte. So einfach ist das leider nicht. Mit der Behauptung, dass er sich in die Kreuzung hineingetastet habe, wollte er mir eine Mitschuld anhängen. Das hätte seiner Versicherung gefallen und ich hätte ihn mit Hilfe der Unfallschäden wiederlegen müssen. Somit hat das Video die Angelegenheit sehr vereinfacht.
Nachtrag: Ach ja. Mein Unfallgegner hatte sich nach zwei Wochen immernoch nicht bei seiner Versicherung gemeldet. Ob er auf die Aufforderung zur Stellungnahme durch seine Versicherung gefolgt ist, ist mir unbekannt. Mein Anwalt fand das Video für seine Tätigkeit hilfreich und meine Frau konnte ich durch das Video davon überzeugen, dass die DashCam notwendig ist. Sie übernimmt meine DashCam wenn ich demnächst eine neue kaufe. Wenn sich die neue dann bewährt will sie auch eine.
Für mich ist die DashCam eine günstige Möglichkeit zur Beweissicherung. Die Bedenken der Datenschützer kann ich aber schon verstehen. Jedoch anstatt die DashCam verbieten zu wollen, sollte man darüber nachdenken, wie man dem Datenschutz gerecht werden kann. Schließlich hat man vor knapp zwei darüber diskutiert, UDS zur Pflicht zu machen.