- Offizieller Beitrag
Dürfen wir das Video des Unfalls sehen, natürlich zensiert?
Zu dem Thema hat der Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014 einen Beschluss zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (sog. Dashcams) gefasst. Nun wurde ich darauf hingewiesen:
ZitatDer Einsatz einer Dashcam könnte den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, die nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden könnte. Zudem könnte im Falle eines entsprechenden datenschutzrechtlichen Verstoßes der Einsatz der Dashcam gemäß § 38 Abs. 5 BDSG kostenpflichtig untersagt werden.