Wenn bei eklatantem bewußtem Fehlverhalten eine Anzeige notwendig erscheint, dann wohl nur über einem Anwalt! Ansonsten läufst Du Gefahr, seitens der Polizei oder von Deinem Kontrahenten aufgrund z.B. "nicht anlassbezogener Dashcamnutzung" oder "Verstoss gegen das Recht am eigenen Bild" angezeigt zu werden!
Was ich aber noch immer nicht verstehe:
Inwiefern hat ein Auto bzw. ein Kennzeichen ein recht am eigenen Bild?