Ich hatte mal einen Kunden der hatte bis dato immer 16k anliegen - urploetzlich aber nur noch 10k. Ich hatte dann damals mit dem 2nd Lvl in Montabaur gesprochen und bekam die Antwort => derzeit normal, wenn viele auf der gleichen Strasse wohnen und auch den gleichen Kasten nutzen dann reduziert sich eben der Speed....Fand ich nicht so prickelnd, der Kunde genauswenig. Wie es heute kommuniziert wird, weiss ich natuerlich nicht.
Beiträge von SuperMario
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Die Allianz Versicherung hat einen Newsletter veroeffentlicht der die Lage ueber die Dashcams in Deutschland schön wiedergibt.
ZitatWas bedeutet dies für Autofahrer?
Immer mehr Autofahrer installieren Dashcams im Auto, um im Falle eines Unfalls Beweismittel zu haben oder andere Verkehrssünder zu überführen. Dashcams sind kleine Kameras, die mit Hilfe eines Saugnapfs an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett kleben oder am Motorrad oder Fahrrad befestigt sind. Doch die Mini-Kameras sind rechtlich umstritten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Ansbach (Az.: AN 4 K 13.01634) einem Verkehrsteilnehmer Recht gegeben und ein Dashcam-Unfallvideo als Beweismittel zugelassen – wenn auch aufgrund Formfehler.
Was bedeutet das für Autofahrer? Sind die Mini-Videokameras damit erlaubt und als Beweismittel in Zukunft zugelassen?
Was der Gesetzgeber zu Dashcams sagt
Dashcams machen während der Fahrt permanent Aufnahmen. Die Videos sollten bei einem Unfall als Beweismittel dienen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren oder um Verkehrsverstöße der Polizei anzuzeigen. Manche Autofahrer veröffentlichen „spannende Szenen“ auch im Internet. Aufnahmen unbeteiligter Dritter, auf denen das amtliche Kennzeichen zu sehen ist und der Betroffene nicht mitbekommt bzw. erfährt, was mit seinen persönlichen Daten geschieht, verstoßen nach der aktuellen Rechtsprechung aber gegen das Bundesdatenschutzgesetz.§ Aktuelles Urteil
Im konkreten Fall hatte sich ein Autofahrer aus Mittelfranken gegen einen Bescheid vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gewandt. Ihm war untersagt worden mit seiner On-Board-Kamera während der Autofahrt permanent Aufnahmen zu machen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab in seinem Urteil vom 13.8.2014 der Datenschutzbehörde grundsätzlich Recht, ließ aber wegen Formfehler in diesem Fall ein Unfallvideo als Beweismittel zu (Az.: AN 4 K 13.01634).§ Interessenkonflikt Persönlichkeitsrecht
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz bedarf es einer Abwägung der Interessen zwischen dem Verkehrsteilnehmer, der die Aufnahmen als Beweismittel bei der Polizei einsetzen möchte und dem Interesse der Personen, die ohne ihr Wissen von der Kamera aufgezeichnet wurden. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht in den Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Sie bewertet das Datenschutzinteresse der heimlich Gefilmten höher als das Interesse des Verkehrsteilnehmers an einem Videobeweis.§ Filmen erlaubt, aber…
Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 6.6.2013 Dashcams im Auto gebilligt, allerdings mit der Auflage, dass die Aufnahmen nur für private Zwecke, vergleichbar Urlaubsvideos, genutzt werden. Potenzielle Verkehrssünder dürfen nicht überführt werden. Egal ob aus dem Auto, vom Motorrad oder vom Fahrrad – der Einsatz als gezielte Überwachungskamera bleibt verboten (Az.: 343 C 4445/13).§ Unterschiedliche Länderregelung
Die Akzeptanz von Dashcams variiert von Land zu Land sehr stark. In Russland sind sie schon weit verbreitet. Autofahrer wappnen sich dort auf diese Weise gegen Verkehrsrowdys. In den Niederlanden, Italien, Dänemark, Großbritannien oder Spanien beispielsweise, sind die Mini-Kameras ebenfalls erlaubt, in Österreich dagegen strikt verboten. Hier drohen Autofahrern hohe Strafen.Welche Auswirkungen das Dashcam-Urteil hat
Wer für rein private Zwecke nur eine Fahrt in schöner Umgebung aufnimmt, auf dem auch andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, kann dies auch weiterhin tun – solange er die Aufnahmen nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht oder „verkehrserzieherische“ bzw. Beweis-Absichten hegt.
Ob Dashcam-Aufnahmen bei uns bald als Beweismittel zugelassen werden, bleibt für Frank Häcker, geschäftsführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, auch nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgericht Ansbach offen. Folgen Gerichte der Argumentation der Datenschützer, werden die Aufnahmen auch auf absehbare Zeit nicht als Beweismittel dienen. Doch Gerichte entscheiden unterschiedlich, warten wir es also ab.
Auch im Dashcam-Urteil „Ansbach“ ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Das heißt, möglicherweise befassen sich demnächst die Richter vom Bayerischen Verhaltungsgerichtshof mit dem Fall.
Rechtsexperte Häcker rät:
„So sehr ein Fehlverhalten anderer Autofahrer ärgert, versuchen Sie nicht Polizei zu spielen. Ein Videomitschnitt ist in Deutschland nur der Polizei erlaubt. Wer die Aufnahme dann ins Internet stellt und der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen, verstößt auch noch gegen das Gesetz der informationellen Selbstbestimmung. Solange die Gesetzeslage sich nicht ändert, raten wir Autofahrern auf Dashcams zu verzichten.“Quelle: Allianz.de /http://www.drhaecker.de/
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Hallo,
ich glaubte meinen Augen kaum als ich diesen Artikel laß. Nochvielmehr glaubte ich es kaum, als ich das realisierte was darin geschrieben steht und das dies so oeffentlich publiziert wird.
Grandios!
ZitatKamera im Auto beweist Unschuld des Fahrers
Videokameras auf dem Armaturenbrett im Auto, sogenannte Dashcams, sind rechtlich umstritten. Ein Rentner aus Hannover hat mithilfe seiner Dashcam jedoch vor Gericht seine Unschuld bewiesen, wie die Zeitung "Neue Presse" (NP; Montagausgabe) berichtet. Ein junger Polizist hatte den 74-Jährigen angezeigt, weil er rücksichtslos gefahren sei. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Videomaterial gesehen hatte, stellte sie das Verfahren umgehend ein, wie das Blatt berichtet. Denn in Wahrheit soll es der Anzeigensteller gewesen sein, der gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
Anzeige wegen Nötigung kam völlig überraschend
Am 2. März 2014 fuhr der Rentner laut NP auf dem Bremer Damm. Er ordnete sich links ein, blieb aber bei den erlaubten 50 Kilometern pro Stunde, als ihn ein anderes Auto mit überhöhter Geschwindigkeit rechts überholte. Umso überraschter war der 74-Jährige, als der Fahrer des anderen Wagens ihn wegen Nötigung anzeigte. "Ich soll sehr aggressiv gefahren sein und mehrfach rechts überholt haben", berichtete er der NP. Der Anzeigenerstatter, ein Polizeikommissar-Anwärter, habe der Polizei gesagt, er sei wegen der Fahrweise des Rentners erschrocken gewesen und habe Angst gehabt.Aufnahmen belegen rasante Fahrt des Anzeigenerstatters
Es war nicht das erste Mal, dass der Rentner sich zu Unrecht beschuldigt fühlte: Bei einem Unfall habe er schon einmal "schlechte Erfahrungen gemacht". Seitdem hat er eine Dashcam im Auto. Auf den Aufnahmen des besagten Tages ist der NP zufolge lediglich zu sehen, wie der junge Polizist mit hoher Geschwindigkeit rechts überholt - der Rentner sei dagegen eindeutig nicht aggressiv gefahren.So interpretierte auch die Staatsanwaltschaft das Video. Der Rentner hat mittlerweile seinerseits Anzeige gegen den Polizisten erstattet. Dieser habe falsche Anschuldigungen gegen ihn vorgebracht.
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bin echt beeindruckt von der Qualität!
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Den Play Store hab ich natuerlich noch drauf, falls du das meinst...aber das andere Play zeugs nicht mehr....
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GT-I9500 / root / stockrom / ohne GooglePlay, Playbook und diesen Schmotter....
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Okay, auf der SD Karte ist keine extra Datei, darum meine Frage....Kann man die zweite Videospur extrahieren?
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Hallo,
bei den Cams mit Heckkamera - kann man sich im Hauseigenen Player meist beide Cams gleich anschauen. Der VLC Player gibt ebenfalls beide Videos aus. Wo finde ich das Video von der Heckkamera? Wie wird das Technisch geloest?
Gruss
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Das Forum Prestigio steht, die 700er ist unter Actioncam zufinden. Die ganze Sache mit DVR allgemein - da ueberlegen wir uns noch was
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richte ich heute abend ein
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Netter Artikel bei e-recht24 *klick*
Fazit:
ZitatFazit:
Mit dieser unüberlegten Bußgeld-Androhung hat die Datenschutzbehörde alle potentiellen Zeugen von Straftaten, die diese mit einer Dashcam aufnahmen, augenblicklich verunsichert. Selbst bei Fahrerflucht bleibt einem nur, das Kennzeichen des Täters weiter zu geben. Gibt man jedoch seine Dashcam-Aufnahme in die Hände der Polizei, kann es im Zweifel sehr teuer werden, obwohl man nur mit Details helfen wollte. Es fehlen eindeutige Richtlinien, wann etwas als Beweismittel zulässig ist, ohne mit Bußgelder rechnen zu müssen. Zudem sollte dringend zwischen einer allgemeinen Veröffentlichung und einer persönlichen Weitergabe an einen Beamten unterschieden werden.
Da es zu diesem Thema bisher keine höchstinstanzlichen Urteile gesprochen wurden, bleibt nur die Abwägung jeden einzelnen Falls und die gerichtliche Prüfung im Fall eines verhängten Bußgeldes.
Fazit vom Fazit: Stimmt.
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Der Geldkoffer stammte aus einen Apple Store Überfall.
aber das Video wurde ja an die Polizei uebergeben
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Zitat
Bayern: Landesamt droht mit Bußgeld bei Veröffentlichung von Dashcam-Videos
In Russland ist es gang und gäbe – in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen sogenannter Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am 06.10.2014 in Ansbach an.
Schade, das die Leute die gegen die Cams wettern - immernoch nicht den Sinn verstanden haben warum ein grossteil diese Cams installiert.
Zitat
Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Ein Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt,Na hoffentlich passiert
nichtmal ein Raubüberfall, so wie dieser hier in Berlin - im schoenen Bayern. -
Volltreffer. Wie man sieht wird hier mit zweierlei Maß gemessen.
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Willkommen im Forum Lichtdieb
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gereinigt & geschlossen. -
Hey DCO,
komm schon wenn du so am Ruder zerrst, dann beleg doch bitte deine Aussage!
Nochmal! Auch in Ö ist es ausdrücklich nicht verboten!
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@mycom genau der gleiche Gedanke kam mir bei der Ueberschrift auch - dachte schon ich hab was verpasst.
weiter gehts.....