Dashcam Nutzung in Österreich

  • Nochmal! Auch in Ö ist es ausdrücklich nicht verboten!

    Laut Wikipedia setzt die Gesetzgebung in Österreich (Datenschutzgesetz, Datenschutzbehörde) die Auffassung durch, dass Dashcams als Werkzeuge der Videoüberwachung registrierungspflichtig sind. Wird eine Registrierung von der Behörde abgelehnt, ist dies mit einem Verbot für den Antragsteller gleichzusetzen. Der Betrieb einer Dashcam ist nach Auffassung der Datenschutzbehörde in Österreich durch private Nutzer prinzipiell unzulässig.

    Link: http://de.wikipedia.org

    Eine andere Quelle besagt sogar, dass bis zu 25.000 EUR Strafe drohen, wenn ein Autofahrer mit einer ungenehmigten Dashcam erwischt wird.

    Link: http://www.vol.at


    Fazit:
    Es scheint demnach nicht unbedingt empfehlenswert zu sein, derzeit eine Dashcam in Österreich zu betreiben - auch nicht als Urlauber.
    All die schönen Landschaftaufnahmen können aber auch mit einem schnöden Camcorder gemacht werden
    :face_with_rolling_eyes:

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

    Urheberhinweis: Dritten ist eine Übernahme oder Veröffentlichung der in Beiträgen platzierten Fotos nur mit entsprechender Nutzungslizenz gestattet. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt nach MFM.

  • Danach wäre es ein ähnliche Auslegung wie hier bei uns.
    Mach ich halt Landschaftsaufnahmen wenn ich durch Östereich fahre. (Wie schon in den letzten Jahren auf der Urlaubsfahrt)

  • ich habe zu diesem Thema die Rechtsberatung vom ADAC angeschrieben und werde über die Antwort berichten
    Wenn man die Ausführungen des obigen Links liest, wird dort von Autokameras gesprochen und von einer permanenten Aufzeichnung.
    Wie gesagt, ich bin auf die Antwort gespannt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Frank (11. Januar 2015 um 20:34) aus folgendem Grund: Werbung entfernt.

  • Vom ADAC darfst du aber keine sachliche Antwort erwarten. :winking_face:
    Alles was vom ADAC bisher zur Dashcam publiziert wurde, war für die Tonne.

    Unabhängig hiervon möchte ich dir trotzdem für die Mühe und den Einsatz danken.
    (Falls wider Erwarten doch etwas Sinnvolles vom ADAC verfasst wird, würden wir uns natürlich über die Info freuen.)

    • Offizieller Beitrag

    Würde mich vielleicht eher an den ÖAMTC wenden... die sollten es ja eigentlich wissen *think*

    http://www.oeamtc.at/portal/dashcams-im-auto+2500+1617815

    Zitat

    Aufnahmen für private Zwecke:
    Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln.

  • ich habe zu diesem Thema die Rechtsberatung vom ADAC angeschrieben und werde über die Antwort berichten
    Wenn man die Ausführungen des obigen Links liest, wird dort von Autokameras gesprochen und von einer permanenten Aufzeichnung.
    Wie gesagt, ich bin auf die Antwort gespannt.

    keine Antwort soweit??

    Einmal editiert, zuletzt von Frank (11. Januar 2015 um 20:38) aus folgendem Grund: Werbung im Zitat entfernt.

  • Es ist beruhigend, dass man in Österreich noch für privatre Zwecke filmen darf :winking_face:
    Im konkreten Fall des Motorradfahrers geht es aber um einen Rechtsstreit. Dazu schreibt der ÖAMTC:

    Zitat

    "Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen."

    Nachdem die Filmaufnahme des Motorradfahrers in Österreich vor Gericht verwendet wird, müsste er also bestraft werden.

  • Wenn er nicht mit der Absicht der Veröffentlichung gefilmt hat, kann ich mir das nicht vorstellen.
    Wenn eine Landschaftsaufnahme später vom Gericht verwendet wurde, kann mir doch nicht der Vorsatz unterstellt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Nach Salzburg fahren wir eigentlich immer mit dem Bayernticket aber wenn wir sonst bei den südlichen Nachbarn unterwegs sind (Reutte Alpsee, oder zum Achensee z.B.) habe ich die Autokamera nicht rausgenommen... wieso auch, sind ja schöne Landschaftsaufnahmen :winking_face_with_tongue:
    Kann aber gut sein, daß sie noch kein Sheriff entdeckt hat und ich nur Glück hatte.

  • Ich glaub auch nicht, das da so heiß gegessen, wie gekocht, wird.
    Auf meiner Urlaubsfahrt war die Kamera auch immer drin. War allerdings Nachts.

    Aufnehmen würde ich aber auch tagsüber. Ich kann denen auch die privaten Videos von der Fahrt zeigen, die ich mir nach dem Urlaub immer zusammenschneide.

  • Ich habe demnächst auch eine längere Fahrt durch Österreich und will Urlaubsaufnahmen mit meiner Dash Cam machen. Worin genau unterscheiden sich private Urlaubsaufnahmen von verbotenen Dashcam Aufnahmen? Kann jemand genau sagen was erlaubt ist und was nicht?
    Mir ist nur bekannt, dass ich das gefilmte nicht veröffentlichen darf.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn deine Kamera immer an ist und somit auch Szenen drauf sind von Ueberland oder wo rein garnix "passiert" koennte man das schon eher als Urlaubsaufnahme durchgehen lassen, als wenn du nur Files mit heissen Material auf der Karte hast - quasi "anlassbezogen" aufgenommen hast.

  • Ich bin als Deutscher immer noch regelmäßig nach Österreich unterwegs und habe jedes mal ein mulmiges Gefühl drüben mit der Dashcam zu fahren. :thinking_face:

    Wie sieht es mittlerweile bei den Usern hier aus, sind hier auch einige Deutsche die hin und wieder in Österreich unterwegs sind und wie sehen das die Österreicher im Forum? :unamused_face:

    • Offizieller Beitrag

    Nutze sie weiterhin, siehe #34
    Wobei ich da auch nicht sooo entspannt im Wagen sitze wie in DE.
    Beim Parken nehme ich sie aber aus der Halterung, nicht dass die mal meine Karre abschleppen, weil sie meinen ich filme da was - wer weiß was denen einfällt.

  • Beim Parken mache ich dasselbe wie du, die Kamera nehme ich von der Halterung.
    Heute habe ich sie nachdem mir auf kurze Distanz der vierte Streifenwagen in Salzburg aufgefallen ist, die Dash Cam abgesteckt, dann filme ich wenigstens "nicht dauerhaft", das wird wohl im Ernstfall kaum was bringen und ist lächerlich eigtl. lächerlich :grinning_squinting_face:

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (12. April 2017 um 21:07) aus folgendem Grund: Direktzitat entfernt