Warnhinweis - Aufkleber am Auto

  • Hallo zusammen,

    habt ihr an eurem Auto einen oder mehre Aufkleber mit dem Hinweis auf eine Dashcam?

    Ich überlege gerade, ob ich drei Stück (Fahrer- und Beifahrer-Fenster in Tür und Heckscheibe) kaufe. Oder ist eher davon abzuraten, wegen Diebstahl oder unbeabsichtigte Provokation?

    Eure Meinung interessiert mich.

    Wenn ihr Aufkleber verwendet, was für welche habt ihr? Ich habe bisher nur was aus dem Ausland (auch bei Amazon erhältlich) gefunden.

  • Die Idee stirbt auch nicht aus, suche mal nach "Aufkleber" hier im Forum *thumbsup* Aber auch ich habe keinen Aufkleber dran. Ich habe bis jetzt auch nur zwei! Auto's gesehen mit Aufkleber. Eins davon ein Taxi in Stuttgart :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Vielen Dank für den Hinweis. Hatte vorher anscheinend in nur einem Thread gesucht und deshalb nichts gefunden :wacko: Aber jetzt bin ich fündig geworden.

    Vielen Dank auch für eure Antworten.

    Bref Ist das so? Heißt es vom Gericht nicht, dass eh nur das aufgenommen wird, was der Fahrer sowieso gesehen hat - vorausgesetzt, die Aufnahme wird regelmäßig überschrieben. Wenn sie gegen die DSGVO verstößt, wäre sie ja nicht in DE erlaubt und könnte von der Polizei beschlagnahmt werden.

  • Meine Schnipsel werden überschrieben wenn die Karte voll ist. Etwas anderes kann meine Cam nicht. Das ist bei vielen so. In der Polizeikontrolle ist sie nicht aufgefallen, hatte die ganze Aktion gefilmt, wie der Zivilwagen nachts rückwärts aus der Seitenstraße kam um mir die Weiterfahrt zu versperren und um zu kontrollieren.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sie gegen die DSGVO verstößt, wäre sie ja nicht in DE erlaubt und könnte von der Polizei beschlagnahmt werden.

    Es ist wie mit so vielen in Deutschland. Sie ist nicht erlaubt und auch nicht verboten. Verboten ist die laufende Aufnahme im abgestellten Fahrzeug. Dazu gibt auch mindestens ein Gerichtsurteil. Teslas haben ab Werk vier Kameras, welche immer aufnehmen und die Aufnahmen in der Regel in der Tesla-Cloud speichern. Der Tesla-Fahrer kann dieses illegale Verhalten nicht unterbinden.

  • Also um das ganze vielleicht rechtlich ein bisschen mehr aufzuklären und falls nochmal jemand über den Thread stolpert:

    Eine Dashcam ist unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland erlaubt!

    Mich auf einen Bericht des ADAC‘s zu berufen, hat der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2018 entschieden, dass Dashcams als Beweismittel vor Gericht gültig sind, wenn sie nur genutzt wird um konkrete Situationen aufzunehmen, Aufnahmen nur kurzzeitig speichert und nicht dauerhaft eingeschaltet ist. Zudem dürfen die Aufnahmen nicht ohne Einverständnis veröffentlicht werden.

    Beim Kauf sollte auf alle Fälle darauf geachtet werden, dass

    - eine Loop-Funktion vorhanden ist (zeichnet kurze Max. 10-minütige Videosequenzen auf und überschreibt diese bei keinen Ereignissen wieder, gilt auch für Parkrempler),

    - ein G-Sensor verbaut ist (dieser reagiert auf einen Aufprall oder bei einer Vollbremsung),

    - und es über GPS verfügt (erfasst Koordinaten, Datum und Uhrzeit).

    Gute Dashcams bekommt man bereits ab 90€, welche den Datenschutz beachten.

    Zum Thema Aufkleber kann ich nur soviel sagen, dass ich selbst an meinem Auto an Fahrertürscheibe und Heckscheibe einen Hinweisaufkleber angebracht habe.

    Da ich viel Unterwegs bin, hatte ich bereits des Öfteren Polizei hinter mir herfahren gehabt. Kontrolliert wurde ich daraufhin aber noch nie.

    Als ich mal eines Abends einer Allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen worden bin, fragte nach und zeigte meine Dashcam und mir wurde gesagt, dass ich diese unbedenklich im Straßenverkehr anwenden darf.

  • Hi Linchen19 , da muss ich ein bisschen korrigieren.

    Nur eine Loop-Funktion und G-Sensor alleine reichen nicht, das bietet ja fast jede Dashcam. Es muss auch sichergestellt sein, dass die Sequenzen nur dann dauerhaft auf der Speicherkarte gespeichert werden, wenn der G-Sensor einen Vorfall detektiert oder man - aufgrund eines Vorfalls - die Speicherung manuell auslöst. Das regelmäßige Überschreiben der alten Sequenzen reicht hier nicht - das kann ja, ne nach Speicherkapazität, Wochen dauern und das permanente Speichern wäre zudem anlasslos, das ist per se verboten.

    Eine Übersicht alle Dashcams, die über einen solchen Speichermodus verfügen, habe ich hier einmal zusammengestellt:

    Marktübersicht über alle DSGVO-konformen Dashcams

    Von einem Aufkleber auf meinem Auto halte ich übrigens auch nichts, ich habe lieber gegebenenfalls eine Aufnahme als Joker in der Hinterhand und möchte nicht vorab darauf hinweisen oder überhaupt generell darauf aufmerksam machen - auch wenn meine Dashcam DSGVO-konform aufzeichnet. Keine schlafenden Hunde wecken!

    Viele Grüße