- Offizieller Beitrag
ZitatDiese Woche wurde in vor einem deutschen Gericht ein besonders spannender Fall verhandelt. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Autofahrer dazu berechtigt sind, auf deutschen Straßen so genannte Dashcams einzusetzen. Ein Anwalt, der selbst eine solche Kamera im Einsatz hat, trat als Kläger auf. Er forderte, dass die Nutzung gestattet wird.
Leider verlief die Gerichtsverhandlung nicht in seinem Sinne. Das Gericht hielt es für wichtiger, die Persönlichkeitsrechte der Allgemeinheit in den Vordergrund zu rücken. Was Datenschützer freuen dürfte, ist dennoch Anlass für Enttäuschung. Die es scheint, wird hier dem Datenschutz ein zu hoher Stellenwert zugeordnet. Um dies nachvollziehen zu können, möchten wir kurz die Funktionsweise einer Dashcam erklären.
Eine Dashcam ist letztlich nichts anderes als eine Kamera, die sich im Innern eines Pkws befindet und das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. In einigen Ländern außerhalb Europas – ganz besonders in Russland – sind solche Systeme sehr verbreitet. Autofahrer schätzen die Kameras, weil sie zum Beispiel nach Unfällen dabei helfen, die Streitfrage zu klären oder auch Unfallursachen zu ermitteln.
Auch im Hinblick auf das Thema Verkehrsrechtsschutz können solche Kameras von Bedeutung sein. Sollten sich Verkehrsteilnehmer über die Schuldfrage streiten, könnten Dashcams ganz schnell für Klarheit sorgen. Doch wie es scheint, wird daraus nichts. Geeignete Technologien sind zwar Verfügbar, doch der Datenschutz wird als wichtiger betrachtet. Dies ist schade, denn es mag zwar sein, dass andere Verkehrsteilnehmer unwissend gefilmt werden, doch wirklich prekäre Aufnahmen dürften deshalb nicht entstehen – und im Ernstfall wären die Bilder einer Dashcam sehr wertvoll. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Kläger in Revision geht und dann ein besseres Urteil erzielt
Quelle: Rechtsschutz-info24.de