Rechtsschutz: Europäische Einstellung gegenüber Dashcams ist eine Enttäuschung

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    Diese Woche wurde in vor einem deutschen Gericht ein besonders spannender Fall verhandelt. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Autofahrer dazu berechtigt sind, auf deutschen Straßen so genannte Dashcams einzusetzen. Ein Anwalt, der selbst eine solche Kamera im Einsatz hat, trat als Kläger auf. Er forderte, dass die Nutzung gestattet wird.

    Leider verlief die Gerichtsverhandlung nicht in seinem Sinne. Das Gericht hielt es für wichtiger, die Persönlichkeitsrechte der Allgemeinheit in den Vordergrund zu rücken. Was Datenschützer freuen dürfte, ist dennoch Anlass für Enttäuschung. Die es scheint, wird hier dem Datenschutz ein zu hoher Stellenwert zugeordnet. Um dies nachvollziehen zu können, möchten wir kurz die Funktionsweise einer Dashcam erklären.


    Eine Dashcam ist letztlich nichts anderes als eine Kamera, die sich im Innern eines Pkws befindet und das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. In einigen Ländern außerhalb Europas – ganz besonders in Russland – sind solche Systeme sehr verbreitet. Autofahrer schätzen die Kameras, weil sie zum Beispiel nach Unfällen dabei helfen, die Streitfrage zu klären oder auch Unfallursachen zu ermitteln.

    Auch im Hinblick auf das Thema Verkehrsrechtsschutz können solche Kameras von Bedeutung sein. Sollten sich Verkehrsteilnehmer über die Schuldfrage streiten, könnten Dashcams ganz schnell für Klarheit sorgen. Doch wie es scheint, wird daraus nichts. Geeignete Technologien sind zwar Verfügbar, doch der Datenschutz wird als wichtiger betrachtet. Dies ist schade, denn es mag zwar sein, dass andere Verkehrsteilnehmer unwissend gefilmt werden, doch wirklich prekäre Aufnahmen dürften deshalb nicht entstehen – und im Ernstfall wären die Bilder einer Dashcam sehr wertvoll. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Kläger in Revision geht und dann ein besseres Urteil erzielt


    Quelle: Rechtsschutz-info24.de

  • Schön gegen argumentiert. Leider werden das wiederum die wenigsten lesen.

    Was mich aber an diesem Fall am meisten ärgert:
    Man darf natürlich nicht vergessen, das (meiner Meinung nach) der Anwalt selber ein großer Verschulden daran hatte, das das Gericht gegen ihn gesprochen hat.
    Wenn ich micht recht erinnere war das ja die Geschichte, in der der Anwalt etliche Videos vorlegte, in denen er sich selber von anderen Autofahrern angepisst fühlte, in denen aber gar keine Unfallsituationen vorkamen. Also ein Hilfssherrif-Syndrom.
    Letztlich hat das Gericht sogar so entschieden, wie wir dies hier im Forum auch sehen.

    Sinnvolle Nutzung der Dashcam um einen Unfall aufklären zu können: JA
    Unsinnige Nutzung, nur um Fehlverhalten anderer Aufzuzeigen: Klares NEIN

    Leider bildet sich durch solch unsinnige Aktionen in der Allgemeinheit ein Bild der Dashcam, das wir so nicht wollen, da es auch nicht dem eigentlichen Einsatzzweck der Dashcam entspricht.
    Es ist nur Frage, ob ein solches Urteil nicht irgendwann Allgemeingültigkeit erlangt, oder ob die Gerichte weiterhin in der Lage sein werden, hier zu differenzieren.
    Ich hoffe das letztere. Einige Urteile haben dies ja bereits gezeigt.

    Der Einsatz der Dashcam sollte erlaubt - ja sogar gefördert - werden. Unter Strafe gestellt werden darf gerne eine diffamierende, unzensierte Veröffentlichung unangemessener Videos.

  • Hi,
    ich bekam von diesem Urteil in einem großen Radiosender mit, dort wurde es medial so dargestellt als wenn es ein großer Sieg für den Datenschutz wäre, also sehr positiv. Offensichtlich scheint es derzeitige Politik zu sein Die Art der Berichterstattung und die vollkommende Kritiklosigkeit zeigt dies sehr deutlich.

    Unser Rechtssystem ist ja leider schon lange nicht mehr das was man sich davon erhofft, so auch dieses Urteil, wenngleich der Anwalt ein Mitverschulden an dem Urteil trägt.
    Das der Datenschutz ein sehr wichtiges Recht ist, halte ich für sehr gut, allerdings stufe ich die eigene Rechtssicherheit gegenüber Betrügern höher ein als den Datenschutz, denn es geht bei "Dashcams" ausschließlich um eine private Beweissicherung im Falle eines sehr seltenen Unfalles. Ich meine diese sollte immer höher gewertet werden als die des Datenschutzes. Wenn der Datenschutz höher gewertet wird, so könnte man ab sofort jegliche Radarfotos oder gar Videos aufgrund eines Verstoßes gegen den Datenschutz nicht mehr akzeptieren. Nach dem Motto, es kann ja sein das dieses Fahrzeug auf dem Bild/Video zu schnell etc,. gefahren ist, aber dies darf als gerichtlicher Beweis nicht anerkannt werden, weil damit ebenso wie mit einer Dashcam auch umliegende Personen und Fahrzeuge mit aufgezeichnet werden könnten, um das ja angeblich gegen den Datenschutz verstößt!! Eine Farce das ganze! Ein Rechtsstaat der Betrüger (Falschaussage bei einem Unfall mangels Zeugen) unterstützt indem die einzige Beweismöglichkeit der Privatpersonen durch moderne Technik untersagt wird. Wobei diese Dashcams seit vielen Jahren im osteuropäischem Bereich standard sind und viele Betrügereien dadurch aufgeklärt wurden. Aber vielleicht ist dies so gewollt, der "Pöbel" darf weiterhin immer und immer mehr zahlen und das Finanzsystem ist zufrieden...

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich micht recht erinnere war das ja die Geschichte, in der der Anwalt etliche Videos vorlegte, in denen er sich selber von anderen Autofahrern angepisst fühlte, in denen aber gar keine Unfallsituationen vorkamen. Also ein Hilfssherrif-Syndrom.
    Letztlich hat das Gericht sogar so entschieden, wie wir dies hier im Forum auch sehen.


    Ich würde das nicht als "Hilfssherrif-Syndrom" sehen. Es kam so rüber, als wenn er sich jedesfalls bedroht gefühlt hatte. Ob er überempfindlich ist oder ob er wirklich massiv bedrängt wurde, kann man so nicht beurteilen.

    ... ich bekam von diesem Urteil in einem großen Radiosender mit, dort wurde es medial so dargestellt als wenn es ein großer Sieg für den Datenschutz wäre, also sehr positiv. Offensichtlich scheint es derzeitige Politik zu sein Die Art der Berichterstattung und die vollkommende Kritiklosigkeit zeigt dies sehr deutlich.


    Die Deutschen lassen sich gern manipulieren und aufputschen. Vor einiger Zeit jubelte die Masse auf die Frage: "Wollt ihr den totalen Krieg?" Im Moment geht der Krieg gegen die Dashcam. Und die Ukraine gibt ja jetzt leider medientechnisch nicht mehr so viel her gegen das Sommerloch.

  • Na ja

    Zitat

    Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, ihr Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, sodass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern. Sie bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt. Das Gericht forderte den Mann nun auf, seine Bilder zu löschen.

    also wenn ich das so lese, bin ich schon der Meinung das der sich schnell angepisst fühlt. 22 Anzeigen wegen Nötigung??? :loudly_crying_face:
    Ist aber auch nur meine ganz persönliche Meinung. Man bekommt natürlich auch nur den Teil mit, der in der Presse public wird. Wenn man alles aus erster Hand erfahren würde, könnte es sich natürlich auch ganz anders darstellen. Das weiß ich aber nicht. Und es fällt mir auch schwer, das bei der Anzahl der Fälle anders zu sehen.

    Aber ein Gedanke am Rande (gleiches Recht für alle):
    Wieviel Autofahrer gibt es in Deutschland. Multipliziert mit - sagen wir mal - 10 Fällen (müssen ja nicht immer 22 sein). Das Ergebnis lautet: Vollkommen überlastete Gerichte, die nicht mehr in der Lage sind sich um Wesentliches zu kümmern. Rosige Zeiten für echte Straftäter.
    Keine Frage, bei echten Straftaten - egal wie oft - sollte auch Recht gesprochen werden. Das da keine Missverständnisse aufkommen. Aber nicht bei pillepup!

    Aber wie gesagt ist nur meine Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, mycom, angepisst ist schon richtig. Da steht "er sich". Deshalb meine ich, er fühlte sich bedroht. Ein Hilfssheriff würde alles anzeigen. Aber so lange es nicht in den Straftatbereich geht, muss man keine Anzeige erstatten. Die Anzahl der Farzeuge und der Führerscheine kann man bei Kraftfahrbundesamt nachlesen. Um die 50 Millionen Fahrzeuge und 34 Millionen deutsche Führerscheine wenn ich mich recht erinnere.

    Sicher solche Leute brauchen wir nicht. Mir wurde in den letzten beiden Wochen auch dreimal die Vorfahrt genommen und einmal hätte ich es fast selbst gemacht. Da sehe ich mir nicht mal die Aufnahme noch mal an weil es nichts schlimmes war.

  • Gestern hab ich auf irgendeinem sender, ich weiß echt nicht mehr welche Sendung das war, oder welcher Sender,
    das da einer eine Website für Katzen gemacht hat. Katzen fotografieren, auch mit besitzer, hochladen, fertig.

    Als es dann an die frage ging, was denn denn wohl die Katzen besitzer davon halten, wenn man die einfach so fotografiert,
    kam folgendes:

    Die meisten sagten tatsächlich "ist mir egal"

    Ein Mann sagte sogar etwas recht kluges dazu: "Was soll man denn dagegen machen? Wir sind schon lange gläserne menschen, überall wird man gefilmt, irgendjemand macht ein Bild vom Gebäude hintermir, und schon ist meine Visage mit drauf auf Facebook... mir also egal"

    In dem moment gingt mir folgendes durch den Kopf: Wenn den leuten das alles egal ist, weil man ja eh überall gefilmt wird,
    warum wehrt man sich dann so gegen Dashcams?!

    Macht doch irgendwie keinen Sinn. :face_with_open_mouth:

  • jaja, der reini... :loudly_crying_face:

    was der alles zu diesem thema zu schreiben hätte. :winking_face_with_tongue: :thumbs_up:
    wer ihn kannte, kann sich das bestimmt mit mir gerade vorstellen. :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Dieser Anwalt hat es wirklich übertrieben und den Sinn der Cam`s verfehlt. Alles und jeden, hat er angezeigt und sofort bei der Polizei gemeldet. Dass natürlich da jedemRichter dass berühmte Messer in der Tasche aufgeht, auch verständlich.

    So lang der BGH nicht ein Urteil fällt, ist es mir, wie der Hesse zu sagen pflegt, wurscht. Und unter uns gesagt, glaube ich auch nicht daran, dass irgend etwas in diese Richtung passieren wird. Wir sind doch alle durch die Bank heute gläsern...überall wo man hinschaut sind Kameras verbaut. Ob in der U Bahn, in Fußgänger Tunnel oder oder oder und ja, ich befürworte dass sogar weil ich mich sicherer fühle.
    Wie will der Gesetzgeber da parallelen ziehen ? Im Auto darf man es nicht...aber im ÖPN sind die Fahrzeuge überwacht wegen Vandalismus ?? Geht nicht.

    Meine Meinung dazu, wer keinen Dreck am Stecken hat, dem ist es herzlich egal. Für mich ist die Kamera nur ein Beweismittel, wenn ich denn mal allein im Auto (ohne Zeugen) und an so einen Auto Bumser gerate der die Versicherung prellt oder um mein Eigentum vor Vandalismus zu schützen. Alles andere ist mir aber sowas von egal. Mich interessiert es nicht, ob auf der Autobahn einer rechts überholt oder bei erlaubten 100 mit 160 an mir vorbei fliegt. Dass ist nicht meine bzw. unsere Aufgabe, dafür ist die Polizei da. Die Videos bei YouTube schaue ich mir auch an...die Russen scheinen wahrscheinlich nur mit Vodka im Tank zu fahren :grinning_squinting_face: ..käme aber nie auf die Idee so etwas öffentlich zu posten.

    Ich möchte den Richter sehen, der in einem Strafverfahren die Dashcam zur Warheitsfindung nicht zu Rate zieht, sofern die Sachlage nicht von vorn herein klar ist. Kurzum, da wird viel heiße Luft seitens der Datenschützer abgelassen. Meiner Meinung nach gibt es da viel wichtigere Dinge als die Dreharbeiten von Thomas M. in seinem Dacia bei 130 auf der A7.

  • Ich hab mich hier auch aufgrund dieses Urteils angemeldet, und weil ich mich mit dem Thema näher beschäftigen möchte.
    Ich hab seit ca. einem Jahr meine Vico im Auto kleben und werde sie auch weiterhin nutzen. Das letzte Wort ist in der Sache ja noch lange nicht gesprchen.

    Als Beweissicherung bei einem Unfall halte ich die Dashcams für eine gute Sache. Aber Hilfssherrif spielen und als Denunziant alle möglichen Leute anzeigen, die mir blöd vor die Linse fahren, da würde ich nicht im Traum drauf kommen. Jeder macht mal Fehler und ich glaube keiner kann sich davon freisprechen, schonmal eine blöde Situation im Straßenverkehr produziert zu haben.

    Ob der Anwalt, dem wir das Urteil zu verdanken haben, auch den Arsch in der Hose gehabt hätte ein Video einzureichen bei dem er selber einen Fehler gemacht hat und es dashalb zu einer brenzligen Situation/Unfall gekommen ist steht auf nem anderen Blatt ... ich bezweifel das aber.

    Wie hier einige schon geschrieben haben, es gibt so viele Plätze wo man heutzutage überwacht/fotografiert wird ... aber in der Dashcam wird die große Bedrohung der Persönlichkeitsrechte gesehen. Also ich habe schon bessere Witze gehört :winking_face:

    beDashcamte Grüße
    Lukas

  • Ja ja , die Medien ... In einer großen regionalen Tageszeitung wird heute auch wieder argumentiert, dass DashCamAufnahmen nicht zulässig sind. Begründet wird dies damit, da das Münchner Amtsgericht aktuell eine DashCamAufnahme nicht akzeptiert hat. Dieses Urteil kam kurz nach Ansbach ...

    http://www.merkur-online.de/lokales/muench…is-3793055.html

    Es ist langsam echt müßig. Das selbe Amtsgericht (anderer Richter) hat im Juli 2014 meine DashCamAufnahme anerkannt und als Beweismittel zugelassen ...

    Warum sich etlich so gegen DashCams wehren wurde gefragt ...
    M.E. einfach zu beantworten: Weil Sie Schiss haben, dass deren rücksichtslose, unangepasste Fahrweise ggf. bei einem Unfall gegen sie verwendet werden kann. Bisher kann man ja locker sich rausargumentieren oder (wie bei mir) Zeugenaussagen bringen, die eine Schuldumkehr belegen sollen. Bei mir belegte die Aufnahme, dass die 2 "Zeugenaussagen" falsch waren. Doch die gegnerische Versicherung schaltete auf stur und es kam zu der völlig unnötigen Verhandlung. Und die 3000 Euro für den Gutachter waren bei einem Schaden von ca. 4500 Euro auch vermeidbar.

    Ansbach hat letztlich gar nix geregelt oder klargestellt. Im Gegenteil. Nur ziemliches Chaos hinterlassen.

    Und solange eine DashCamAufnahme eine Straftat belegt oder in einem Zivilprozeß zur Klärung beitragen kann, tritt der Datenschutz m.E. zurück. Sonst wären logischerweise normale Fotos NACH einem Unfall auch nicht erlaubt.

    Da das Amtsgericht München jetzt nach "Ansbach" den Schw*** eingezogen hat ist m.E. sehr gruselig.

    Jetzt mach ich aber mal ein Faß auf :smiling_face_with_horns:
    Wie lange wird es dauern, bis wir (also Leute mit DashCams) von Hinz&Kunz aufgefordert werden sofort die Kamera zu entfernen, weil es ja "verboten ist" ?! Dann wird mit Anzeigen gedroht oder - je nach Zeitgenosse - auch mit Dresche :face_with_rolling_eyes: .

    Nach der unsachlichen Berichterstattung m.E. nur noch eine Frage der Zeit.

    Ach so, meine DashCam läuft und läuft und läuft :thumbs_up:

  • Könntest dir ja mal den Spaß machen, den Journalisten anzuschreiben und mit deinen Fakten konfrontieren.
    Und dabei fragen, aus welcher Flasche er die Informationen hat. Trunkenheit ist meiner Meinung nach die einzige Ausrede für solch schlechte Recherche und Berichterstattung.

    Dient aber auch nur der eigenen Belustigung und bringt nicht wirklich was. Weiß ich doch. :face_with_rolling_eyes:

    Schön das du mit deiner Kamera zufrieden bist. :thumbs_up:

  • Den Journalisten konfrontieren :kissing_face:
    Klar, man kann es aber auch bleiben lassen, weil die m.E. z.Z. auf einen Hype aufspringen und munter voneinander abkupfern. Mit dem Urteil haben sich sicherlich nur wenige Medienvertreter auseinander gesetzt.

    Zufrieden bin ich, dass ich eine DashCam habe :thumbs_up:
    Zufrieden mit DER DashCam bin ich aber (immer) noch nicht :grinning_face_with_smiling_eyes: Anderes Thema ...
    Zufrieden(er) werd ich sein, wenn auch die Qualität stimmt.

    Hätte ich damals die olle DashCam :smiling_face_with_heart_eyes: nicht gehabt, wäre ich jetzt ein paar tausend Euro ärmer.

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (20. August 2014 um 16:15) aus folgendem Grund: Zitat entfernt da direkter Bezug

  • Ach so, meine DashCam läuft und läuft und läuft :thumbs_up:

    Hat sich angehört als wenn alles in Butter wäre.
    (Der Rest war ja nur - nicht ganz ernst gemeintes - mal Ärger rauslassen. :grinning_face_with_smiling_eyes: )

    Aber du hast schon recht. Nur wenige Journalisten setzen sich mit der Materie auseinander. Ist glaub ich auch nicht mehr gefragt.

    • Offizieller Beitrag

    Und solange eine DashCamAufnahme eine Straftat belegt oder in einem Zivilprozeß zur Klärung beitragen kann, tritt der Datenschutz m.E. zurück. Sonst wären logischerweise normale Fotos NACH einem Unfall auch nicht erlaubt.


    Bei einem Strafvefahren sieht die Interessenlage anders aus als bei einem Zivilverfahren. Beim Strafverfahren gibt es ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und Bestrafung. Bei Zivilverfahren nur das Interesse eines Einzelnen. Die Argumente gehen doch dahin, dass die DashCamaufnahmen anlsslos sind. Die Fotos nach dem Unfall sind nicht anlasslos.