Rechtsschutz: Europäische Einstellung gegenüber Dashcams ist eine Enttäuschung

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    Diese Woche wurde in vor einem deutschen Gericht ein besonders spannender Fall verhandelt. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Autofahrer dazu berechtigt sind, auf deutschen Straßen so genannte Dashcams einzusetzen. Ein Anwalt, der selbst eine solche Kamera im Einsatz hat, trat als Kläger auf. Er forderte, dass die Nutzung gestattet wird.

    Leider verlief die Gerichtsverhandlung nicht in seinem Sinne. Das Gericht hielt es für wichtiger, die Persönlichkeitsrechte der Allgemeinheit in den Vordergrund zu rücken. Was Datenschützer freuen dürfte, ist dennoch Anlass für Enttäuschung. Die es scheint, wird hier dem Datenschutz ein zu hoher Stellenwert zugeordnet. Um dies nachvollziehen zu können, möchten wir kurz die Funktionsweise einer Dashcam erklären.


    Eine Dashcam ist letztlich nichts anderes als eine Kamera, die sich im Innern eines Pkws befindet und das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. In einigen Ländern außerhalb Europas – ganz besonders in Russland – sind solche Systeme sehr verbreitet. Autofahrer schätzen die Kameras, weil sie zum Beispiel nach Unfällen dabei helfen, die Streitfrage zu klären oder auch Unfallursachen zu ermitteln.

    Auch im Hinblick auf das Thema Verkehrsrechtsschutz können solche Kameras von Bedeutung sein. Sollten sich Verkehrsteilnehmer über die Schuldfrage streiten, könnten Dashcams ganz schnell für Klarheit sorgen. Doch wie es scheint, wird daraus nichts. Geeignete Technologien sind zwar Verfügbar, doch der Datenschutz wird als wichtiger betrachtet. Dies ist schade, denn es mag zwar sein, dass andere Verkehrsteilnehmer unwissend gefilmt werden, doch wirklich prekäre Aufnahmen dürften deshalb nicht entstehen – und im Ernstfall wären die Bilder einer Dashcam sehr wertvoll. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Kläger in Revision geht und dann ein besseres Urteil erzielt


    Quelle: Rechtsschutz-info24.de

  • Schön gegen argumentiert. Leider werden das wiederum die wenigsten lesen.

    Was mich aber an diesem Fall am meisten ärgert:
    Man darf natürlich nicht vergessen, das (meiner Meinung nach) der Anwalt selber ein großer Verschulden daran hatte, das das Gericht gegen ihn gesprochen hat.
    Wenn ich micht recht erinnere war das ja die Geschichte, in der der Anwalt etliche Videos vorlegte, in denen er sich selber von anderen Autofahrern angepisst fühlte, in denen aber gar keine Unfallsituationen vorkamen. Also ein Hilfssherrif-Syndrom.
    Letztlich hat das Gericht sogar so entschieden, wie wir dies hier im Forum auch sehen.

    Sinnvolle Nutzung der Dashcam um einen Unfall aufklären zu können: JA
    Unsinnige Nutzung, nur um Fehlverhalten anderer Aufzuzeigen: Klares NEIN

    Leider bildet sich durch solch unsinnige Aktionen in der Allgemeinheit ein Bild der Dashcam, das wir so nicht wollen, da es auch nicht dem eigentlichen Einsatzzweck der Dashcam entspricht.
    Es ist nur Frage, ob ein solches Urteil nicht irgendwann Allgemeingültigkeit erlangt, oder ob die Gerichte weiterhin in der Lage sein werden, hier zu differenzieren.
    Ich hoffe das letztere. Einige Urteile haben dies ja bereits gezeigt.

    Der Einsatz der Dashcam sollte erlaubt - ja sogar gefördert - werden. Unter Strafe gestellt werden darf gerne eine diffamierende, unzensierte Veröffentlichung unangemessener Videos.

  • Hi,
    ich bekam von diesem Urteil in einem großen Radiosender mit, dort wurde es medial so dargestellt als wenn es ein großer Sieg für den Datenschutz wäre, also sehr positiv. Offensichtlich scheint es derzeitige Politik zu sein Die Art der Berichterstattung und die vollkommende Kritiklosigkeit zeigt dies sehr deutlich.

    Unser Rechtssystem ist ja leider schon lange nicht mehr das was man sich davon erhofft, so auch dieses Urteil, wenngleich der Anwalt ein Mitverschulden an dem Urteil trägt.
    Das der Datenschutz ein sehr wichtiges Recht ist, halte ich für sehr gut, allerdings stufe ich die eigene Rechtssicherheit gegenüber Betrügern höher ein als den Datenschutz, denn es geht bei "Dashcams" ausschließlich um eine private Beweissicherung im Falle eines sehr seltenen Unfalles. Ich meine diese sollte immer höher gewertet werden als die des Datenschutzes. Wenn der Datenschutz höher gewertet wird, so könnte man ab sofort jegliche Radarfotos oder gar Videos aufgrund eines Verstoßes gegen den Datenschutz nicht mehr akzeptieren. Nach dem Motto, es kann ja sein das dieses Fahrzeug auf dem Bild/Video zu schnell etc,. gefahren ist, aber dies darf als gerichtlicher Beweis nicht anerkannt werden, weil damit ebenso wie mit einer Dashcam auch umliegende Personen und Fahrzeuge mit aufgezeichnet werden könnten, um das ja angeblich gegen den Datenschutz verstößt!! Eine Farce das ganze! Ein Rechtsstaat der Betrüger (Falschaussage bei einem Unfall mangels Zeugen) unterstützt indem die einzige Beweismöglichkeit der Privatpersonen durch moderne Technik untersagt wird. Wobei diese Dashcams seit vielen Jahren im osteuropäischem Bereich standard sind und viele Betrügereien dadurch aufgeklärt wurden. Aber vielleicht ist dies so gewollt, der "Pöbel" darf weiterhin immer und immer mehr zahlen und das Finanzsystem ist zufrieden...

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich micht recht erinnere war das ja die Geschichte, in der der Anwalt etliche Videos vorlegte, in denen er sich selber von anderen Autofahrern angepisst fühlte, in denen aber gar keine Unfallsituationen vorkamen. Also ein Hilfssherrif-Syndrom.
    Letztlich hat das Gericht sogar so entschieden, wie wir dies hier im Forum auch sehen.


    Ich würde das nicht als "Hilfssherrif-Syndrom" sehen. Es kam so rüber, als wenn er sich jedesfalls bedroht gefühlt hatte. Ob er überempfindlich ist oder ob er wirklich massiv bedrängt wurde, kann man so nicht beurteilen.

    ... ich bekam von diesem Urteil in einem großen Radiosender mit, dort wurde es medial so dargestellt als wenn es ein großer Sieg für den Datenschutz wäre, also sehr positiv. Offensichtlich scheint es derzeitige Politik zu sein Die Art der Berichterstattung und die vollkommende Kritiklosigkeit zeigt dies sehr deutlich.


    Die Deutschen lassen sich gern manipulieren und aufputschen. Vor einiger Zeit jubelte die Masse auf die Frage: "Wollt ihr den totalen Krieg?" Im Moment geht der Krieg gegen die Dashcam. Und die Ukraine gibt ja jetzt leider medientechnisch nicht mehr so viel her gegen das Sommerloch.

  • Na ja

    Zitat

    Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, ihr Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, sodass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern. Sie bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt. Das Gericht forderte den Mann nun auf, seine Bilder zu löschen.

    also wenn ich das so lese, bin ich schon der Meinung das der sich schnell angepisst fühlt. 22 Anzeigen wegen Nötigung??? :loudly_crying_face:
    Ist aber auch nur meine ganz persönliche Meinung. Man bekommt natürlich auch nur den Teil mit, der in der Presse public wird. Wenn man alles aus erster Hand erfahren würde, könnte es sich natürlich auch ganz anders darstellen. Das weiß ich aber nicht. Und es fällt mir auch schwer, das bei der Anzahl der Fälle anders zu sehen.

    Aber ein Gedanke am Rande (gleiches Recht für alle):
    Wieviel Autofahrer gibt es in Deutschland. Multipliziert mit - sagen wir mal - 10 Fällen (müssen ja nicht immer 22 sein). Das Ergebnis lautet: Vollkommen überlastete Gerichte, die nicht mehr in der Lage sind sich um Wesentliches zu kümmern. Rosige Zeiten für echte Straftäter.
    Keine Frage, bei echten Straftaten - egal wie oft - sollte auch Recht gesprochen werden. Das da keine Missverständnisse aufkommen. Aber nicht bei pillepup!

    Aber wie gesagt ist nur meine Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, mycom, angepisst ist schon richtig. Da steht "er sich". Deshalb meine ich, er fühlte sich bedroht. Ein Hilfssheriff würde alles anzeigen. Aber so lange es nicht in den Straftatbereich geht, muss man keine Anzeige erstatten. Die Anzahl der Farzeuge und der Führerscheine kann man bei Kraftfahrbundesamt nachlesen. Um die 50 Millionen Fahrzeuge und 34 Millionen deutsche Führerscheine wenn ich mich recht erinnere.

    Sicher solche Leute brauchen wir nicht. Mir wurde in den letzten beiden Wochen auch dreimal die Vorfahrt genommen und einmal hätte ich es fast selbst gemacht. Da sehe ich mir nicht mal die Aufnahme noch mal an weil es nichts schlimmes war.

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