Rechtsschutz: Europäische Einstellung gegenüber Dashcams ist eine Enttäuschung

  • Hallo,

    ich finde es schon nützlich eine solche Dashcam im Auto zu haben....doch die meisten Gerichte verweisen hier auf den Datenschutz....nun stellt sich die Frage, wann darf ich die Kamera nun einschalten und wann nicht. Denn es kann ja jederzeit ein Unfall passieren. Filme ich nicht, kann der Beweis über den Hergang nicht festgehalten werden. Wer in den Großstädten in der BRD unterwegs ist, wird in vielen Fällen zum "Hilfsherifff". Denn die Polizei an sich ist kaum noch präsent und wenn dann nur mit einem Blitzer. Das ist keine Fahrerziehung......Jede gegnerische Rechtsschutzversicherung oder Anwalt kann somit gegen die Aufnahmen vorgehen und der Beweis ist damit nicht zulässig....In Russland und China gehören diese Cams zum Alltag.....dort wurden nicht solche Probleme gemacht.

  • Hallo und herzlich willkommen bei uns im Forum. :thumbs_up:
    Stell dich doch einfach mal hier vor, wenn du Lust hast.

    In Deutschland ist die Benutzung der Dashcam noch nicht endgültig geklärt.
    Demnach darfst du die Kamera immer und durchgehend mitlaufen lassen. Verboten ist das nicht.
    Das machen wohl alle hier bei uns so. Anders würde es ja auch keinen Sinn machen.

    In welchen Fällen die Aufnahme vor Gericht zugelassen wird liegt dann letztlich im Ermessen der Richter / des Gerichtes.
    Wenn eine Strafttat aufgeklärt werden kann, gehe ich davon aus, das das Beweismittel genutzt wird.