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Dashcam SD-Karte bei Unfallaufnahme sichergestellt - über 500 Eur Bußgeld

  • SuperMario
  • 22. Dezember 2018 um 22:33
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • SuperMario
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    • 22. Dezember 2018 um 22:33
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Moin,


    In unserer Telegramgruppe wurde heute ein Screenshot eines Schreiben vom Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gezeigt welches folgenden Text beinhaltet:


    Zitat

    Am 22.11.2018 gegen 17:29 Uhr wurden Sie von der vorgenannten
    Streifenwagenbesatzung im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme an-
    getroffen. Im Rahmen dessen gaben Sie gegenüber den Polizeibeamten
    an, dass Sie in Ihrem Fahrzeug eine Dashcam betreiben.
    Aufgrund des
    begründeten Verdachts einer unzulässigen Datenerhebung mittels
    Dashcam wurden Sie durch die Polizeibeamten zum Tatvorwurf belehrt.
    Nach Belehrung gaben Sie an, dass Ihnen das nicht bewusst gewesen
    sei. Die Dashcam zeichne dauerhaft den Verkehr bei Fahrantritt auf. In
    dieser sei eine Micro-SD-Karte mit einem Speicherplatz von 64 GB ver-
    baut. Darauf befänden sich ca. 10 Stunden videografisches Material.
    Die als Datenträger in der Kamera befindliche Mikro-SD-Karte wurde zur
    Beweissicherung sichergestellt...

    Alles anzeigen


    Die Geldbuße setzt sich wie folgt zusammen:

    500,00Eur | Vorwurf gemäß Art.83 Abs. 5 lit. a) In Verbindung mit Art. 83 Abs. 2 Satz 2 GS-GVO
    +25,00Eur | Bearbeitungsgebühren
    +3,50 | Zustellkosten
    -----------
    [tm='yellow']528,50 Euro[/tm]


    [line][/line]

    Leider liegen keine weiteren Infos zu den Vorgang vor.

    Oben genanntes liest sich jedoch als die Dashcam nicht am Unfall beteiligt war, sondern als Zeuge.
    Ich hätte ja getippt das der schuldige hier einen auf Datenschutz macht, jedoch wies der Polizist daraufhin und führte die Belehrung durch. Schlechten Tag gehabt? :confused_face:

    Vielleicht sieht der Empfänger des Schreibens den Thread hier.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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  • okan_67
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    • 26. Dezember 2018 um 03:38
    • #2

    Das gilt nun für alle die ne Dashcam haben?
    Da will man als Zeuge oder sonstiges helfen und man darf erstmal eine Geldstrafe bezahlen.. nicht danke Datenschutz sondern danke Deutschland... extrem lächerlich die Gesetze manchmal :thinking_face:

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  • Montega
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    • 26. Dezember 2018 um 07:10
    • #3

    Tja, dann haben es unser Gesetzgeber und unsere Ordnunghüter wohl geschafft: Wer denen hilfreich zur Seite stehen will bekommt noch eins auf den Deckel. Da hilft nur, dass man im Nachgang die entsprechenden Sequenzen am Rechner von der Karte nimmt und nur diese zur Verfügung stellt. Ohne Hinweis auf eine Loop-Funktion der Kamera und vor allem ohne die Aushändigung der vollen SD-Karte. Man kann ja behaupten, dass das mit dem Bedienen der Notfalltaste aufgezeichnet wurde.
    Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, doch aufgrund solcher Vorkommnisse Unfallopfer alleine zu lassen ist ja auch nicht fair. Zumal die Haltung in der Gesellschaft dazu tendiert, dass jeder an allem Schuld ist, nur nicht man selbst und schon wird gestritten was das Zeug hält. Wenn man nun zur Klärung eines Herganges beitragen kann, dann sollte man das auch tun.

    Gruß René

    Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten

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  • SuperMario
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    • 26. Dezember 2018 um 08:57
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Es hies immer das Videoaufnahmen nicht veröffentlicht und weiter gegeben werden dürfen - auch nicht an Behörden, Polizei etc. Dieser Punkt ist dem Beteiligten wohl zum Verhängnis geworden.

    Besser wäre wohl gewesen sich vom Geschädigten die Kontaktdaten geben zu lassen und das brisante Video via Anwalt austauschen zu lassen..Polizei ist schon lange nicht mehr Freund und Helfer!

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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  • okan_67
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    • 26. Dezember 2018 um 12:21
    • #5
    Zitat von Admin

    Besser wäre wohl gewesen sich vom Geschädigten die Kontaktdaten geben zu lassen und das brisante Video via Anwalt austauschen zu lassen..Polizei ist schon lange nicht mehr Freund und Helfer!

    Ich war immer der Meinung, das wenn ich mal einen Unfall habe, die Aufzeichnungen direkt der Polizei zeigen werde um die als "Zeugen" zu haben das am Videomaterial auch nichts beschädigt ist falls der Unfallverursacher die Schuld auf mich schieben sollte wie z.B. einfache Spurwechsel was oft immer 50/50 ausgeht.... Also kann ich mir das nun auch ersparen.. Was macht man in so einem Falle? Kamera abbauen nach Unfall, niemanden erzählen und die Aufzeichnung dem Anwalt geben?

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  • SuperMario
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    • 26. Dezember 2018 um 12:42
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Ja, traurig aber wahr. Erster Schritt nach einen Unfall ist seinen Anwalt des Vertrauens zu kontaktieren und diesen nebenbei mitlaufen zu lassen.
    Mit den Material würde ich mich erstmal ruhig verhalten und den Gegner gegen mich schiessen lassen.

    Wenns dann soweit ist - kann der Anwalt einschreiten.

    Falschaussage des Unfallgegners + Videomaterial lässt den Unfallgegner bestimmt tief durchatmen. Die Versicherungen oder Richter wirds auch freuen.

    Gegenüber der Polizei halte ich mich sehr zurück. Sollen die doch selbst Ihren Job machen.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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  • hoko
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    • 26. Dezember 2018 um 12:49
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    • #7

    Bei solch einer Sache würde ich sofort die SD aus der Autokamera nehmen und fertig.

    Sollte jemand nach der Kamera fragen würde ich sagen, dass sie nicht aufzeichnet.

    Dann ab zum Anwalt... falls notwendig.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • hola
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    • 26. Dezember 2018 um 19:10
    • #8

    Dann sollte man wahrscheinlich auch lieber den Kennzeichen Stempel rausnehmen? Habe den bisher immer aktiviert gehabt.

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  • hoko
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    • 26. Dezember 2018 um 21:21
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Habe ich nicht eingegeben und GPS brauche ich auch nicht.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • SuperMario
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    • 26. Dezember 2018 um 22:51
    • Offizieller Beitrag
    • #10
    Zitat von hola

    Dann sollte man wahrscheinlich auch lieber den Kennzeichen Stempel rausnehmen?

    Warum willste den deaktivieren falls aktiviert? Soviel Anonymität wirst du nie bekommen wenn das Video einmal im Spiel ist. Ich denke wichtig ist wie, wann und durch wem wurde das Video ins Spiel gebracht.

    Manchmal ist weniger mehr - Schaden tut es nicht, dich verstecken jedoch auch nicht.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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  • bppaffi
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    • 27. Dezember 2018 um 14:56
    • #11

    Wie hier an anderer Stelle geschrieben hatte ich im August `17 einen Unfall, dessen Verlauf von Entstehung bis Verlassen des Unfallortes von meiner Dashcam dokumentiert wurde! Dankbarst übernahm mein Anwalt die Aufzeichnungen, die allerdings aufgrund vorliegender Fakten nicht zur Verwendung kamen.
    Wichtig für mich aber seine jur. Hinweise: Egal ob Verursacher, Beteiligter oder Zeuge,
    - Geschwindigkeitsaufzeichnung ausblenden, beweisbar zu hohe Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt kann ggf. zur Mithaftung führen.
    - Kamera umgehend entfernen und nicht sichtbar verstauen! NIE auf eine vorhandene Aufzeichnung oder Fotos hinweisen! Auf Fragen nach einer evtl Aufzeichnung über Handy oder Dashcam ausweichend reagieren bzw. Aussage verweigern.
    - Anwalt einschalten, der über eine evtl. Verwendung der Aufzeichnung entscheiden kann!
    Mittlerweile bin ich in unserem demokratischen Rechtsstaat schon soweit, die Kamera bei jedem Parken im öffentlichen Raum von der Windschutzscheibe zu entfernen!


    Was würde eigentlich passieren, wenn sich ALLE Autofahrer (und bald auch die ersten Benziner ohne Feinstaubkat) solidarisieren und schlichtweg weiterhin in die Sperrzonen fahren? Soviel kann der Staat verwaltungstechnisch garnicht verarbeiten!
    Aber lustig wird´s ab ca. 2025, wenn die streckenbezogene KM-Maut (5-10Cent/KM) auf allen öffentlichen Straßen kommt, ist EU-Plan!

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  • SuperMario
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    • 27. Dezember 2018 um 16:01
    • Offizieller Beitrag
    • #12
    Zitat von bppaffi

    Kamera umgehend entfernen und nicht sichtbar verstauen!


    Da waeren wir wieder bei kleinen Kameras :smiling_face: Aufzeichnungsgerät ins Handschuhfach oder unterm Fahrersitz und die Kamera in Kühlergrill oder als Freisprechmikro tarnen :winking_face:

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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  • Montega
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    • 28. Dezember 2018 um 07:00
    • #13

    @bppaffi:
    "die Kamera bei jedem Parken im öffentlichen Raum von der Windschutzscheibe zu entfernen!" - warum soll ich die entfernen, wenn sie nicht aufzeichnet? Meine schaltet bei ausgeschalteter Zündung ab und erst wieder an, wenn ich die Zündung anmache.
    Was ich allerdings aktiviert habe ist, dass sich der Bildschirm der Cam nach dem Einschalten nach 3 Minuten wieder ausschaltet. So ist, vor allem bei Dunkelheit, nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass da eine Cam läuft.

    Danke für die sinn- und wertvollen Infos. Ich glaube, nur so geht es in unserem Land, es ist zum Heulen.

    Gruß René

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  • bppaffi
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    • 28. Dezember 2018 um 16:09
    • #14

    "die Kamera bei jedem Parken im öffentlichen Raum von der Windschutzscheibe zu entfernen!" - warum soll ich die entfernen, wenn sie nicht aufzeichnet? Meine schaltet bei ausgeschalteter Zündung ab und erst wieder an, wenn ich die Zündung anmache.
    Was ich allerdings aktiviert habe ist, dass sich der Bildschirm der Cam nach dem Einschalten nach 3 Minuten wieder ausschaltet. So ist, vor allem bei Dunkelheit, nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass da eine Cam läuft.

    Weil (so mein RA) eine kontrollierende Amtsperson das Recht hat, sich bei Inbetriebnahme des KFZ von der Betriebseinstellung der Kamera zu überzeugen. Es sei ein Teil verbaut, dessen sichtbare Montage Anlaß zur Unterstellung einer rechtswidrigen Nutzung gibt (herrje)! Gleiches gilt übrigens auch für Radarwarner, auch die sollten nicht sichtbar in einem öffentlich einsehbaren Fahrzeug installiert sein!
    In jeder zweiten Hose in Deutschland befindet sich ein nutzbares Messer, aber die eigentliche "Todesgefahr" bietet die dashcam.

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  • Fusseldusel
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    • 1. Januar 2019 um 14:53
    • #15

    Oh man, wenn man dies hier alles wieder liest, möchte man verzweifeln :frowning_face:

    Ich persönlich bin fast schon soweit, dass ich, wenn es um Fahrerflucht geht, mir die Aufnahmen zu Hause anzuschauen und im Anschluss nochmal bei der Wache anzurufen, dass mir "plötzlich" wieder das
    Kennzeichen eingefallen ist.
    Da können die ja denn eigentlich nichts gegen sagen?

    Immer "Fahrnüftig" unterwegs. *Laie68*

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  • fnL
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    • 2. Januar 2019 um 01:03
    • #16

    Hier geht es doch meines Erachtens nach klar um die permanente anlasslose Aufzeichnung von mehreren Stunden Material.

    Mittels Loop Funktion sollte diese Problematik doch gar nicht eintreten. Stellt man halt auf eine Einstellung die möglichst nahe an die definitiv geduldeten 30 Sekunden kommt. (Bei Viofo z.B. 1 Minute)

    Sollte dann doch Post kommen, ab zum Rechtsanwalt damit.

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  • Bref
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    • 2. Januar 2019 um 04:27
    • #17

    Auch durch die Loop Funktion werden bei den allermeisten Kameras die Videoschnipsel aufgezeinet, bis die Karte voll ist. Das sind je nach Kartengröße mehrere Stunden. Bei der A119S ist es auch so.

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  • fnL
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    • 2. Januar 2019 um 05:52
    • #18

    Dann gilt es solche Kameras schlicht am deutschen Markt zu vermeiden.

    Das ist aber gut zu wissen, danke. Somit fällt die A119S für mich aus der Auswahl. :smiling_face:

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  • Autokamera-24 (Technik)
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    • 2. Januar 2019 um 11:35
    • #19
    Zitat von Bref

    Auch durch die Loop Funktion werden bei den allermeisten Kameras die Videoschnipsel aufgezeinet, bis die Karte voll ist. Das sind je nach Kartengröße mehrere Stunden. Bei der A119S ist es auch so.

    Zitat von fnL

    Dann gilt es solche Kameras schlicht am deutschen Markt zu vermeiden.
    Das ist aber gut zu wissen, danke. Somit fällt die A119S für mich aus der Auswahl.

    Hallo @fnL,
    Dann wird wohl "jede" aktuelle Dashcam aus Deiner Auswahl ausscheiden müssen.

    Ein kleiner technischer Kniff hilft jedoch: Eine größere Speicherkarte kann mit einer kleineren Datenpartition versehen werden. Um die Größe der Partition zu errechnen wird als Grundlage die Videodatenrate bzw. Dateigröße und benötigte Aufzeichnungszeit genutzt.

    Beispiele an der Viofo A119S (Firmware V4, nicht optimierte Standard Version):

    Videodatenrate: 15MBit/Sek (FullHD 30fps, Qualität: normal)
    Aufzeichnungszeit: 10 Min. (Loop-Recordung: 10x 1min)
    -> Benötigte Größe der Partition: ca. 1200 MByte (Videodaten ca. 1125 MByte + Reserve)

    Videodatenrate: 20MBit/Sek (FullHD 30fps, Qualität: hoch)
    Aufzeichnungszeit: 10 Min. (Loop-Recordung: 10x 1min)
    -> Benötigte Größe der Partition: ca. 1600 MByte (Videodaten ca. 1500 MByte + Reserve)

    Hinweis: Zwar ist auch die Nutzung einer sehr kleinen Speicherkarte - z.b. 2GB oder 4GB "theoretisch" möglich, jedoch ist der Verschleiß dann enorm hoch. Speicherzellen sind nur eine begrenzte Anzahl beschreibbar - z.B. TLC (Triple-Level-Cell) ca. 300 Schreibzyklen. Außerdem gibt es kaum Speicherkarte dieser geringen Größen, welche dauerhaft Schreibraten von 15MBit/Sek oder 20 MBit/Sek. in einer Dashcam schreiben können.
    Eine größere Speicherkarte mit kleinerer Datenpartition hat eine erheblich größere Lebensdauer und höhere Betriebsstabilität. Das "Wear-Leveling" genannte Verfahren, welches in aktuellen Speicherkarten automatisch aktiv ist, verteilt die Schreibzugriffe auf die kleinere Datenpartition auf die gesamte Speicherkarte, sodass alle Speicherzellen gleichmäßig abgenutzt werden. Die höhere Daten-Bandbreite der größeren Speicherzellen-Blöcke ermöglicht höhere stabile Schreibgeschwindigkeiten.

    Beste Grüße & Gute Fahrt

    No Spam!
    Jeder, der uns gut findet, findet uns auch ohne Schleichwerbung :thumbs_up:

    Autokamera24 verkauft nicht bei Amazon.

    • Schlechter Lohn und schlechte Arbeitsbedingungen werden von Autokamera24 nicht unterstützt

    • Auch kostenfreie Leistungen & Services, wie u.a. Firmware-Update-Service oder kostenfreie Prüfung und optimale Vorkonfiguration der Dashcam vor dem Versand, wären aufgrund der pro Verkauf anfallenden Amazon-Gebühren nicht machbar

    Einmal editiert, zuletzt von Autokamera-24 (Technik) (2. Januar 2019 um 13:36)

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  • Bref
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    • 2. Januar 2019 um 12:20
    • #20

    Nur zwei von neun getesteten Kameras (Garmin Dashcam 55, Blackvue DR-750 S) löschen automatisch Aufnahmen umgehend, wenn die Sensoren der Kamera keine mögliche Unfallsituation erkennen – was sie im Übrigen mehr schlecht als recht mit Beschleunigungssensoren zu erkennen versuchen. Alle anderen Kameras zerteilen die Videos zwar in kurze Zeitabschnitte (Loops), überschreiben diese aber erst, wenn die Speicherkarte der Dashcam voll ist.

    https://www.heise.de/newsticker/mel…ts-4163654.html

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  • Polizei bittet um Dashcam-Videos..man darf doch nicht ohne Grund aufzeichnen ;)

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