Der Hund beißt sich nach wie vor in den Schwanz.
Die Aufzeichnungen können von den Gerichten für die Beweisführung zugelassen werden, doch das Filmen ist unzulässig!
Beklopter geht's nicht!
Betrachte es mal von der Seite:
Loopaufnahmen die kontinuierlich ueberschrieben werden - zaehlen nicht als gespeicherte Aufnahmen
Aufnahmen welche durch den User / G-Sensor schreibgeschuetzt werden - zaehlen als gespeicherte Aufnahmen und die sollten ja eigentlich nur im Falle eines Unfalls vorhanden sein.
Von daher kein Problem
Die Kommentare der Stuttgarter Zeitung erspare ich Euch. Die werden überall die gleichen sein.
Aber wie kann ein Video als Beweissicherung zugelassen werden, was es gar nicht geben darf?
Auf Twitter und Co nur Shitstorm zum BGH Urteilen. Da liest man dann "Wer Dashcams nutzt, schaut auch beim Nachbarn in die Muelltonne" - "Nun erkennt man die Idioten endlich auch von an den Kameras" "Ich fahre 30 Jahre unfallfrei - mir kommt keine ins Auto" und und und.....All diesen Menschen wuensche ich einen Unfall mit Fahrerflucht, Totalschaden an der Karre und vll sogar noch Personenschaden dazu und 100% Schuldzuweisung....Alternativ kann die Fahrerflucht auch gegen die Variante mit mehreren Zeugen im anderen Auto getauscht werden.