Nee, funktioniert nicht.
Kommt diese Meldung:
"Sie haben einen ungültigen oder nicht mehr gültigen Link aufgerufen."
Aha, BMW Eye
Danke.
Nee, funktioniert nicht.
Kommt diese Meldung:
"Sie haben einen ungültigen oder nicht mehr gültigen Link aufgerufen."
Aha, BMW Eye
Danke.
Entweder die Datenschützer verteilen Bußgelder ohne Ende oder sie tönen rum - aber beißen nicht ...
Hier der Link zu einem Artikel mit (miesem) Video:
http://www.merkur-online.de/lokales/starnb…en-4696750.html
Das Bild ändert sich ...
Hab gehört, dass BMW ab diesem Jahr (?) fest eingebaute DashCams in einigen Modellen anbieten wird. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Konzern sowas ohne eingehende rechtliche Prüfung macht ... Das Ergebnis wäre interessant ...
(...) Wobei ich eigentlich auch generell der Meinung bin das man jungen Menschen eine Chance zur Selbsteinsicht geben sollte. (...)
Gruß Karl
Hab mich mißverständlich ausgedrückt.
Die "Zeugen" waren Ü70
Ich hab ganz friedlich geschlummert
Bin es ja nicht gewesen.
Kein Schaden bei mir & schöne Landschaftsaufnahmen mit Datum & Uhrzeit fernab der x Straße
Aber beim letzten großen Unfall war es ja ähnlich. Da wurden nachträglich "Zeugen" aufgetischt und die Unfallschuld sollte mir in die Schuhe geschoben werden. Die Aufnahme konnte das widerlegen. Das Gericht akzeptierte die Aufnahme als Beweismittel. Die "Zeugen" kamen aber so davon, obwohl deren schriftliche Aussagen, der mündliche Vortrag und deren Ablichtung im Video komplett 3 paar unterschiedliche Schuhe waren. Der Richter hatte wohl wegen deren Alter Nachsicht.
Jürgen
Oh Mann, gestern Abend musste ich nochmal ins Büro. Die DashCam lief - ich liebe Landschaftsaufnahmen .
Ich steige aus, als ein Auto neben mir hält und mich eine ältere Frau anspricht. Sie sagte, dass man ihr gerade in der x Straße den Spiegel abgefahren habe und sie sofort gewendet und den Flüchtigen verfolgt habe. Und sie sei sich "ziemlich sicher", dass ich der Flüchtige sei ...
Da holt man erst mal Luft, da man zum einen die x Straße gar nicht gefahren ist, sich am Fahrzeug natürlich keinerlei Spuren eines Crashs befinden und die DashCam gerade lückenlos eine friedliche Fahrt durch ganz andere Straßen aufgenommen hat ...
Heute morgen hab ich mir die Aufnahmen aber gesichert, denn wer weiß, ob die verfolgungsfahrtbegeisterte Frau nicht doch 'ne krude Anzeige erstattet.
Ein Hurra der DashCam
Grüße
Jürgen
Irgendwie muss eine Regelung her, die auch der Realität entspricht.
Anbei eine Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz:
http://www.lda.bayern.de/lda/datenschut…2014/pm013.html
Da gruselt es einen doch nur noch.
Bei RTL Now ist ein Beitrag nur 7 Tage ab Ausstrahlung verfügbar.
Grüße
Jürgen
@Octavia4x4
Find den "Loben"-Button nicht, sonst hätte ich ihn jetzt gedrückt.
Der Artikel beschreibt sehr gut, um was es geht. Da sollten sich auch deutsche Datenschützer mal eine Scheibe von abschneiden.
Gestern Abend (10.11.) brachte RTL in EXTRA einen Beitrag über DashCams. Über RTL Now ist der Beitrag abrufbar.
Es kam auch wieder mal ein Datenschützer zu Wort.
Also, nach dessen Logik kann ich mein ganzes (Drive-) Leben mit der DashCam aufnehmen und darf die Aufnahmen privat konsumieren ... Null Problem.
Auch eine Straftat oder einen Unfall darf ich aufnehmen und bis zum Abwinken mir immer und immer wieder anschauen - auch mit Freunden Daheim - aber wehe ich gebe die Aufnahme z.B. der Polizei ... Dann erwartet mich Mega-Bußgeld.
Hhm, welche Schlußfolgerung lässt sich hieraus ziehen ?!
Wenn ich also SELBST GESCHÄDIGT werde, dann darf ich die Erfahrung privat im Wohnzimmer mit Familie und Freunden teilen, aber ich darf es nicht zu meinem Schutz oder zu meiner Entlastungen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder gar meinem Anwalt (Mandatsverhältnis) verwenden ?
Mir erschließt sich der Sinn (= datenschutzrelevante Aspekte) nicht ! Treten meine Persönlichkeitsrechte dann im Rang zurück ?
Sorry
Grüße
Jürgen
(...)
Wenn, wie in dem Video mit dem Bankraub, noch in weiteren Fällen die Nützlichkeit bewiesen werden kann, könnte damit vielleicht auch auf dieser Rille, bei dem einen oder anderen Großkopferten, einen Zuwachs an Einsicht aufkommen.(...)
Gruß
Doeffi
Datenschutz findet erst mal bei den anderen statt.
In meinem Wohnort gibt es etliche Beispiele, dass Überwachungsanlagen die privaten Zufahrten erfassen. Besonders kurios ist, dass aus manchem privaten Grundstück die Kamera an einem Mast 1-1,5 m aus dem Grundstück herausragt und neben der Zufahrt der gesamte öffentliche Gehweg und sicher auch ein Stück der Straße gefilmt wird ... Einige Kameras sind zudem drehbar.
Da fragt man sich: Wo ist sind hier die Datenschützer ?
Wie immer - manche sind eben gleicher
In unserer Online-Tageszeitung waren erst wieder mehrere Berichte über Fahrerfluchten ...
Aber DashCams sind ja was ganz schlimmes.
Grüße
Jürgen
Genau so etwas würde ich mir als Komplettlösung wünschen
Wenn man die einschlägigen Shops mit Sicherheitstechnik durchforstet, dann gibt es schon geeignete Recorder mit 2 bis 16 Eingängen. Die entsprechenden Mini-Kameras gibt es eine Rubrik weiter. Letztere müsste man ja gut verdeckt einbauen können. Explizit für den Pkw sind die aber nicht gedacht.
Auf GPS kann man m.E. auch verzichten. Bei meiner Kamera funktioniert es eh nur ab und zu. Und der Gerichtsgutachter war vollkommen mit der Zeiteinblendung zufrieden.
Das Problem: Mein PC hasst mich und ich ihn
.
Und dann solche Systeme antesten ... Na ja, das trau ich mir nicht zu.
Das ist eher was für Leute, die sich Car-PC basteln
Komisch, dass noch keiner so etwas auf den Markt gebracht hat.
Grüße
Jürgen
Für vernüftige (ggf. erweiterbare) Lösung würde ich auch entsprechend zahlen.
Ich möchte das Gesicht der Polizei oder des Richters sehen, wenn ein Fall aufgeklärt werden könnte, ein Zeuge aber mitteilt, das das entsprechende Video gelöscht oder unkenntlich gemacht wurde, um nicht in Konflikt mit der aktuellen Rechtssprechung zu geraten.
(...)
Tja, und da heißt es wohl abwägen:
Entweder ggf. Ärger mit Datenschützern oder es kommt noch ärger:
Zitat§ 258
Strafvereitelung(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und das der Datenschutz hier vor geht, halte ich mal für ein großes Gerücht.
Ansonsten gilt wohl die Devise: Wegschauen - damit die Datenschützer ruhig schlafen können.
Nicht falsch verstehen. Datenschutz ist schon eine wichtige Sache, die im Zeitalter von Internet, Smartphones und sozialen Netzwerken von den Meisten eh schon (freiwillig unfreiwillig !) viel zu leicht genommen wird.
Eine DasCam-Aufnahme dient mir aber ausschließlich zur Eigensicherung im Straßenverkehr. Und das ist doch sehr persönlich ...
Grüße
Jürgen
Naja, auch eine Alternative. Wenn man aber bedenkt, daß herkömmliche Dashcams bislang eh immer nur die Sicht nach vorne aufzeichnen, stelle ich einfach mal die Frage, warum auf einmal soviele Autofahrer filmen möchten, was hinter ihnen vorgeht? Liegt es vielleicht daran, das es vermehrt Auffahrunfälle auf das eigene Fahrzeug gibt statt solchen Unfällen, bei denen man selbst in ein anderes Fahrzeug hereincrasht (also was die Front-Cam aufzeichnen würde)?
Das kann ich Dir sagen. Bei meinem Crash fuhr mir ein Wagen in die Seite. Die Frontkamera konnte die Position des UnfallVERURsachers kurz vor dem Crah belegen. Es war trotzdem die Frage strittig, ob sich sein Fahrzeug überhaupt bewegt hat und nicht ICH den Unfall verursacht hatte. Hierfür hatte der UnfallVERURsacher doch glatt 2 Zeugen. Durch die Dash-Cam-Aufnahme und Photos (gemacht nach dem Unfall) konnte ich letztlich belegen, dass sich sein Fahrzeug in meinen Fahrraum bewegt hatte und die Zeugenaussagen falsch waren. Daher ist eine hintere Kamera schon sinnvoll.
Toll wären natürlich 4 Kameras.
Die DashCam-Aufnahme hat mich für einem Schaden von nunmehr ca. 7000 Euro bewahrt. Daher würde ich für eine gute Kamera auch gerne mehr zahlen.
Da schreibt der Datenschützer:
ZitatAlles anzeigenDanach ist das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds mit einer Dashcam
jedenfalls
dann datenschutzrechtlich unzulässig, wenn diese Aufnahmen mit dem
Ziel gemacht werden,
sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch
Veröffentlichung im Internet auf
Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe
der Aufnahmen an Polizei,
Versicherung oder sonstige Dritte. Nur dann, wenn von Anfang an fest
steht (und das auch bis zum Ende, d.h. dem Löschen der Aufnahmen,
durchgehalten wird), dass derartige Aufnahmen den
privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen, sind die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig und das
BayLDA als Datenschutzbehörde nicht zuständig.
So, jetzt kommt es zum Unfall ...
In Fällen mit strafrechtlicher Relevanz wird die Polizei die DashCam beschlagnahmen. Daher gebe ich die Aufnahme ja selbst nicht weiter ... Verklagt der Datenschützer dann die Polizei
In Fällen von zivilrechtlicher Bedeutung gebe ich die Aufnahme doch nicht der Polizei, sondern meinem Anwalt, der meine privaten und persönlichen Interessen in einem Mandatsverhältnis vertritt ...
Bei vielen Unfällen wird die Polizei doch gar nicht gerufen bzw. deren Protokoll ist nicht unbedingt erheblich oder gar geschweige bindet bei der Urteilsfindung eines Rechtsstreites.
Die Datenschützer spielen sich m.E. hier auf - plustern sich auf wie ein Wellensittich - haben aber letztlich kaum oder keine Handhabe.
Wenn ich allein oder über einen Anwalt in einem Straf-/Zivilprozeß eine DashCam-Aufnahme vorlege, dann entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit als Beweismittel (DAS ist die Hürde). Erkennt das Gericht die Aufnahme aber an und das Urteil wird rechtskräftig, kann der Beklagte Einspruch gegen das Urteil einlegen ... Dann ist m.E. der Zug für den Datenschützer schon längst abgefahren.
Also gilt für mich:
Solange der Gesetzgeber DashCams nicht explizit verbietet, kann (sollte) man sich über eine solche Aufnahme absichern. Und auch Versicherungen haben schon ein Interesse an solchen Aufnahmen angemeldet, weil es ihnen im Zweifelsfall Geld spart. Datenschützer gegen fehlendes Bundesrecht und eine Versicherungslobby ... Wie das wohl ausgeht
Was ich aber ablehne sind DahCam-Aufnahmen zur Belustigung im Internet ... Aber selbst große Anbieter (z.B. T-Online) haben Rubriken hierfür ... Lustig, aber für uns kontraproduktiv ...
Grüße
Jürgen
Anstelle der Blackvue 2Ch würde ich mir heute auch hinten eine normale DashCam einbauen. Die Qualität der Heckkamera der Blackvue 2ch hat mich nicht überzeugt. Kommt so zwar teurer, aber man hat auch nur ein Kabel zu verlegen (Strom) und die Bildqualität ist viel besser. Ok, keine Aufnahmen, wo man zwischen Front- und Heckkamera rumswitchen kann, aber ...
Ich schein ein Montagsmodell bekommen zu haben - starke Verpixelung, unlesbare Kennzeichen bei langsamen Vorbeifahrten und das GPS funktioniert nur ab und zu. Und das betrifft die Frontkamera. Die Heckkamera ist m.E. ein unausgereiftes Gimmick.
Wir waren dieses Jahr im Fichtelgebirge Urlaub machen, nahe Bayreuth.
Solche Gefahrensituationen waren dort an der Tagesordnung, mitten am Tage. Ich hätte sicherlich um die zehn Videos einstellen können, die selbst bei der Dashcamperspektive Angst machen.
Die Einheimischen fahren dort wirklich jenseits jeglicher Norm, so etwas habe ich in über 20 Jahren noch nirgends erlebt.
Na ja, ich glaube das so etwas insgesamt sehr verbreitet ist.
Bin ja täglich in und um München herum unterwegs und mein Resümee lautet: Der Wahnsinn kennt keine Grenzen.
Hält sich der "Münchner" schon für den Top-Fahrer mit Schumi-Genen-Reaktionen, so bekommt selbst dieser das Zittern nach einer Begegnung mit der motorisierten "Dorfjugend" im Outback. Oder auch so manchem Berufspendler. Da gilt Auslese a la Darwin pur.
Die nervigsten Strecken liegen m.E. aber in Polen (z.B. zwischen Szczecin und der Ostsee) oder auch an der kroatischen Küstenstraße.
Den Journalisten konfrontieren
Klar, man kann es aber auch bleiben lassen, weil die m.E. z.Z. auf einen Hype aufspringen und munter voneinander abkupfern. Mit dem Urteil haben sich sicherlich nur wenige Medienvertreter auseinander gesetzt.
Zufrieden bin ich, dass ich eine DashCam habe
Zufrieden mit DER DashCam bin ich aber (immer) noch nicht Anderes Thema ...
Zufrieden(er) werd ich sein, wenn auch die Qualität stimmt.
Hätte ich damals die olle DashCam nicht gehabt, wäre ich jetzt ein paar tausend Euro ärmer.
Ja ja , die Medien ... In einer großen regionalen Tageszeitung wird heute auch wieder argumentiert, dass DashCamAufnahmen nicht zulässig sind. Begründet wird dies damit, da das Münchner Amtsgericht aktuell eine DashCamAufnahme nicht akzeptiert hat. Dieses Urteil kam kurz nach Ansbach ...
http://www.merkur-online.de/lokales/muench…is-3793055.html
Es ist langsam echt müßig. Das selbe Amtsgericht (anderer Richter) hat im Juli 2014 meine DashCamAufnahme anerkannt und als Beweismittel zugelassen ...
Warum sich etlich so gegen DashCams wehren wurde gefragt ...
M.E. einfach zu beantworten: Weil Sie Schiss haben, dass deren rücksichtslose, unangepasste Fahrweise ggf. bei einem Unfall gegen sie verwendet werden kann. Bisher kann man ja locker sich rausargumentieren oder (wie bei mir) Zeugenaussagen bringen, die eine Schuldumkehr belegen sollen. Bei mir belegte die Aufnahme, dass die 2 "Zeugenaussagen" falsch waren. Doch die gegnerische Versicherung schaltete auf stur und es kam zu der völlig unnötigen Verhandlung. Und die 3000 Euro für den Gutachter waren bei einem Schaden von ca. 4500 Euro auch vermeidbar.
Ansbach hat letztlich gar nix geregelt oder klargestellt. Im Gegenteil. Nur ziemliches Chaos hinterlassen.
Und solange eine DashCamAufnahme eine Straftat belegt oder in einem Zivilprozeß zur Klärung beitragen kann, tritt der Datenschutz m.E. zurück. Sonst wären logischerweise normale Fotos NACH einem Unfall auch nicht erlaubt.
Da das Amtsgericht München jetzt nach "Ansbach" den Schw*** eingezogen hat ist m.E. sehr gruselig.
Jetzt mach ich aber mal ein Faß auf
Wie lange wird es dauern, bis wir (also Leute mit DashCams) von Hinz&Kunz aufgefordert werden sofort die Kamera zu entfernen, weil es ja "verboten ist" ?! Dann wird mit Anzeigen gedroht oder - je nach Zeitgenosse - auch mit Dresche .
Nach der unsachlichen Berichterstattung m.E. nur noch eine Frage der Zeit.
Ach so, meine DashCam läuft und läuft und läuft
Langzeitrecorder mit 2 oder mehr Eingängen gibt es bei verschiedenen Anbietern. Auch als Komplettsysteme. Mal die Begriffe "Langzeitrecorder und Sicherheitstechnik" googeln ... Es gibt Recorder, die kfz-geeignet sind.
Hatte mich auch schon öfter mit der Frage einer solchen Lösung beschäftigt. Leider bin ich technischer Voll-Laie
Da die Recorder nicht gerade Schnäppchen sind und die angeboteten Kameras i.d.R. auch nett teuer sind, hab ich es aber wieder verworfen.
Falls Du das Projekt umsetzt, bitte auf jeden Fall das Ergebnis posten
Sehe es auch so, dass man weiterhin die Aufnahme bei einem Unfall als Beweismittel anführen kann.
Da ich wegen der letzten Unfälle immer eine Kanzlei einbinde, würde ich das Video also meinem Anwalt geben. Der kann dann der gegnerischen Versicherung das Video zeigen und DANN entscheidet sic in der Regel ja erst, ob man Klage einreichen muss ...
Unser lokaler Radiosender hatte gestern nichts besseres zu tun, als zu verkünden, dass "DashCamAufnahmen verboten" sind . Effekthäscherische & themaverfehltes Gesülze ... Den genauen Wortlaut habe ich ja auf Video - war ja auf der Heimfahrt
.
Grüße
Jü