nein - sicherlich nicht automatisch.
Im Grundsatz gilt allerdings: "Wer auffährt hat Schuld!"
Doch auch nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass es wegen eines zu geringen Abstandes zu einem Auffahrunfall kam. Heißt auch - wenn ich zu einer Notbremsung gezwungen bin und der Hintermann fährt auf, trägt er in jedem Falle die Schuld.
Wechselt allerdings jemand die Fahrbahn indem er in eine Lücke zwischen zwei Fahrzeugen fährt und verkürzt damit dem Hintermann damit den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand, trägt er mit Sicherheit die Schuld.
Letzteres etwas, was täglich hundertfach auf unseren AB und Straßen passiert.
Gruß
Doeffi