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Dashcam bei einem Unfall als Zeuge?

  • frido_ferdi
  • 7. November 2017 um 10:58
  • Erledigt
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  • frido_ferdi
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    • 7. November 2017 um 10:58
    • #1

    Hoi Liebe Dashmembers,

    wenn ich zufällig ein Unfall mit meinem dashcam aufgenommen habe, sollte ich das der Polizei melden?
    Ich war nicht am Unfall beteiligt und Verletzt wurde auch niemand. Es blieb bei einen normalen Blechschaden !
    Hier steht: https://www.zuschnellgefahren.com/unfall/ das mann erste Hilfe leisten muss und Polizei anrufen sollte, Krankenwagen usw.
    Hätte ich mich bei der Polizei melden soll en oder eher nicht...ich hatte es in dem Moment auch Eilig und musste schnell zu Arbeit fahren.

    Gruß

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  • Batimus
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    • 7. November 2017 um 15:52
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Du könntest dich als Zeuge bei der Polizei melden, sollten die Unfallbeteiligten widersprüchliche Aussagen machen und es später vor Gericht geht.

    Solltest Du erwähnen das Du den Unfall aufgezeichnet hast, solltest nicht sagen das sie permanent läuft, sondern das Du sie für eine Aufzeichnung des Arbeitsweges laufen gehabt hast.
    Die Gesetze zum Thema sind halt noch nicht wirklich eindeutig.

    Gruß
    Batimus :smiling_face_with_sunglasses:

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    • 7. November 2017 um 20:57
    • #3

    Prinzipiell kannst Du Dich immer als Zeuge bei der Polizei melden, wenn Du einen Unfall beobachtet hast.

    Du kannst angeben, dass Du den Unfallvorgang mit einer Dashcam dokumentiert hast. Jedoch ist wichtig, dass Du das Video nicht der Polizei übergibst. Denn das wäre eine Veröffentlichung. Das Video darf nur in einem streitigen Verfahren (Gerichtsprozess), bei dem Du dann als Zeuge geladen würdest, als Beweis angeboten werden. Der Richter würde über die Verwendung entscheiden.

    Prinzipiell kannst Du jedoch auch bei der Polizei Deine Beobachtungen zum Unfallvorgang schildern. Du kannst angeben, dass Deine Schilderungen durch eine Videoaufnahme belegt werden können.

    Beste Grüße
    Torsten

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    • 12. November 2017 um 16:05
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Als Zeuge melden ja, Dashcam erwaehnen nein. Ich kann mir gut vorstellen das die Ermittlungsbeamten dann auf Teufel komm raus versuchen an das Video zu gelangen. Darum wuerde ich es parallel an meinen Anwalt melden/uebergeben zusammen mit den Kontaktdaten des "geschaedigten" vom Unfall. Alles weitere sollten die dann unter sich aus machen.

    PS: Die Frage wurde mir im Interview auch gestellt!

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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  • frido_ferdi
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    • 13. November 2017 um 11:35
    • #5
    Zitat von Dashcam Wiki

    Prinzipiell kannst Du Dich immer als Zeuge bei der Polizei melden, wenn Du einen Unfall beobachtet hast.

    Du kannst angeben, dass Du den Unfallvorgang mit einer Dashcam dokumentiert hast. Jedoch ist wichtig, dass Du das Video nicht der Polizei übergibst. Denn das wäre eine Veröffentlichung. Das Video darf nur in einem streitigen Verfahren (Gerichtsprozess), bei dem Du dann als Zeuge geladen würdest, als Beweis angeboten werden. Der Richter würde über die Verwendung entscheiden.

    Prinzipiell kannst Du jedoch auch bei der Polizei Deine Beobachtungen zum Unfallvorgang schildern. Du kannst angeben, dass Deine Schilderungen durch eine Videoaufnahme belegt werden können.

    Beste Grüße
    Torsten

    Oki das hört sich gut an, das werde ich machen :smiling_face:

    Ich danke dir Torsten, das ist eine sehr gute Lösung. Wenn der Richter erlaubt, dann hat man nichts zu befürchten :smiling_face:

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  • okan_67
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    • 13. November 2017 um 11:41
    • #6

    Eine frage bevor ich dann ein Thread extra eröffne, sollte ich einen Unfall haben wo ich unschuldig bin, und der Unfallverursacher aber anderer Meinung ist, weder der Person noch der Polizei etwas von der Kamera erzählen sondern nur mein Anwalt?
    Dieser wird dann um eine Erlaubnis vor am Gerichtstag bitten?

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  • frido_ferdi
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    • 13. November 2017 um 11:50
    • #7

    Die Frage wurde von Dashcam Wiki beantwort: ,,Das Video darf nur in einem streitigen Verfahren (Gerichtsprozess), bei dem Du dann als Zeuge geladen würdest, als Beweis angeboten werden. Der Richter würde über die Verwendung entscheiden." Genau so habe ich es auch verstanden. Und jetz kann man darüber diskutieren ob ein Dashcam bei einer Fahrerflucht helfen kann! Auf der Seite: https://www.fahrerflucht.org/anzeige/ ist zum Beispiel sehr gut beschrieben wie schwierig es ist einen den Flüchtigen zu finden und Bweise zu sichern. Deswegen habe ich mir überlegt als einen kleinen Aufpasser den Dashcam zu verwenden. Dieser ist scheinbar nicht so Praktisch..

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  • Dashcam Wiki
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    • 13. November 2017 um 12:00
    • #8

    @okan_67

    Nicht die Polizei entscheidet, wer schuld hat, sondern das Gericht. Die Polizei nimmt nur den Unfallhergang auf bzw. protokolliert diesen.

    Du machst gegenüber der Polizei ganz normal Deine Aussage zum Unfallhergang - genau so, wie Du es auch ohne Besitzer einer Dashcam tun würdest. Ob Du angibst, dass Deine Aussage durch eine Dashcam belegt werden kann, ist Geschmacksache. Du musst Dich bezüglich Deiner Dashcam jedoch nicht äußern.

    Sollte der Unfallgegner (und seine "Zeugen") im Laufe der Abwicklung falsche Aussagen machen, so kann Das Video Deiner Dashcam als Beweismittel vor Gericht angeboten werden. Genaueres erfährst Du dann von Deinem Anwalt.

    Genau so habe ich das auch selbst schon einmal durch gemacht. Es handelte sich um einem Vorfahrtsfehler mit dickem Blechschaden aber zum Glück ohne körperlichen Schaden. Nachdem ich meine Aussage vor Ort gemacht hatte, habe ich das Unfallvideo zu Hause noch einmal angesehen. Ich konnte sogar erkennen, dass die Unfallgegnerin mit dem Handy telefoniert hat (GS6000 A7, optimierte Version) und hab entsprechend meine Zeugenaussage schriftlich ergänzt. Der Sachverhalt wurde dann meinem RA übergeben, der den Rest geregelt hat. Es kam nicht einmal zu einem Gerichtstermin, da die Unfallgegnerin nach Erwähnung der Aufzeichnung mit einer Dashcam samt Übermittlung eines Screenshots mit der Szene mit dem Handy am Ohr plötzlich einige Details Ihrer Aussage der Wahrheit entsprechend änderte. Im Ergebnis hatte ich dann 0% Schuld und weiteren Ärger und Rennerei gespart.

    Beste Grüße
    Torsten

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    2 Mal editiert, zuletzt von Dashcam Wiki (13. November 2017 um 12:13)

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    • 13. November 2017 um 13:12
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    • #9

    Wenn die Polizei die Dashcam sieht und fragt ob man aufgezeichnet hat... was antwortet man dann am besten?

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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    • 13. November 2017 um 13:59
    • #10

    Ich würde antworten:

    "Ich werde zu Hause sehen, ob die Autokamera ausgelöst hat."

    Beste Grüße
    Torsten

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    • 13. November 2017 um 21:15
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    "Die hat Anlassbezogen durch die starken Erschütterungen die Aufzeichnung begonnen" :grinning_squinting_face:

    @Dashcam Wiki

    das zuhause betrachten kann auch negativ ausgelegt werden.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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  • hoko
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    • 13. November 2017 um 21:41
    • Offizieller Beitrag
    • #12

    Hm... Dann wollen die aber vielleicht die Aufnahme sehen...?
    Zu Hause nachschauen ist vielleicht gar nicht schlecht.

    Grüße hoko
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    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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    • 13. November 2017 um 22:38
    • #13

    @Admin,

    Nein, die Polizei "bewertet" nicht, sie nimmt nur den Unfall fachgerecht auf ...

    Ich habe keinen Hinweis darauf gefunden, dass man das Video der Polizei zeigen müsste. Das Video ist Teil der eigenen Zeugenaussage. Jeder darf frei entscheiden, in welchem Umfang er eine Aussage zum Unfallhergang macht.

    Eine Übergabe der Videoaufzeichnung die Polizei wäre zudem (streng genommen) eine unerlaubte Veröffentlichung.

    Ich finde es am besten, dass man die Dashcam am Unfallort gar nicht erst erwähnt und zu Hause die Situation nochmal in Ruhe analysiert.

    Beste Grüße
    Torsten

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    Einmal editiert, zuletzt von Dashcam Wiki (13. November 2017 um 22:46)

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    • 13. November 2017 um 22:40
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    • #14

    ich hab da leider andere Erfahrungen machen müssen. Darum ist in solch einen Fall für mich Reden Silber und Schweigen Gold.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    • 14. November 2017 um 09:18
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    • #15
    Zitat von Dashcam Wiki

    [...]Ich finde es am besten, dass man die Dashcam am Unfallort gar nicht erst erwähnt und zu Hause die Situation nochmal in Ruhe analysiert.[...]

    Deswegen meine Frage, was wenn die Polizei die Kamera sieht und gezielt nachfragt...?

    Grüße hoko
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    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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    • 14. November 2017 um 09:48
    • #16

    hi,
    also wir haben bisher in so ziemlich ganz eu immer geantwortet, dass wir die aufnahmen nur machen um die landschaft aufzunehmen um unserer aussereuropäischen familie zu zeigen, wie schön es in diesem speziellen land ist.
    da wir noch nie irgendetwas ins netz gestellt haben und auch weder irgendein account auf twitter und wie sie alle heissen haben, wurde das immer akzeptiert
    s.b.

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  • okan_67
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    • 14. November 2017 um 10:39
    • #17

    Mich hat mal vor fast 2 Jahren ein Beamter bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gefragt gehabt ob dies eine Dashcam ist, ich meinte ganz stolz "Jaaa schön klein & unauffällig ne?"

    Hatte damals natürlich keine Ahnung wie die Gesetze etc sind, er hat mich daraufhin gefragt ob dies nicht verboten ist, ich meinte "nee, solange man kein Privatsphäre anderer Personen nicht schadet ist alles gut" - Hat er akzeptiert und gut war...

    Heute würde ich auch eher sowas wie "Zeige meinen Arbeitsweg meiner Cousine / Familie in der Türkei oder sonstiges.

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  • hoko
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    • 14. November 2017 um 11:42
    • Offizieller Beitrag
    • #18

    @naja & @okan_67
    Bei einer normalen Verkehrskontrolle weiß ich schon was ich antworten kann/muss...

    Grüße hoko
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    • 14. November 2017 um 11:53
    • #19

    Würde ich gerne via PM wissen.

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (14. November 2017 um 12:58) aus folgendem Grund: Direktzitat entfernt

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  • hoko
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    • 14. November 2017 um 12:59
    • Offizieller Beitrag
    • #20

    Geht auch ohne PN:
    Ich würde antworten, dass die Dashcam manchmal für Landschaftsaufnahmen verwendet wird.

    Aber das war ja nicht meine Frage.

    Grüße hoko
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