Hallo zusammen,
da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln :
http://www.t-online.de/auto/recht-und…ht-erlaubt.html
Hoffentlich hat die Rechtsbeschwerde Erfolg.
cu
Hallo zusammen,
da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln :
http://www.t-online.de/auto/recht-und…ht-erlaubt.html
Hoffentlich hat die Rechtsbeschwerde Erfolg.
cu
Das Urteil ist aktuell nicht rechtskräftig. Es wurde Rechtsbeschwerde eingelegt.
Es handelt sich zudem um ein Gericht in München. In vielen weiteren Teilen Deutschlands stellen Dashcams als Beweismittel vor Gericht eher kein Problem dar.
Wenn die Frau die 150 Euro Strafe mit dem Fahrzeugschaden von möglicherweise einem vielfachen Wert gegen rechnet, kommt sie immer noch weit günstiger weg, als wenn der Gegner unerkannt geflüchtet wäre. Laut der Quelle handelte es sich um Fahrerflucht, der Schadensverursacher wäre ohne Dashcam nicht gefasst und/oder zur Verantwortung gezogen worden ...
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Andererseits weiß ich auch nicht, wie die Frau die Videoaufnahmen als "Beweismittel" bei der Polizei vorgelegt hat.
Möglicherweise hat sie sich auch einfach taktisch unklug, vielleicht auch naiv verhalten, und die komplette Speicherkarte/n der Cams vorgelegt.
Im Falle eines Falles werde ich nur die Sequenz des Ereignisses als Beweis herauskopieren und dann vorlegen und behaupten, die Cam ist zwar an, zeichnet aber nichts auf und beginnt mit einer Aufzeichnung erst, wenn der G-Sensor auslöst.
Damit wird dann das, der Frau vorgeworfene "anlasslose Aufnehmen" zu einer "anlassverursachenden Aufzeichnung", die gerechtfertigt wäre.
Andernfalls müsste ich jeden Tag hunderte von Personen zur Anzeige bringen, die mit ihren Handys anlasslos Videos von irgendwelchen Objekten und auch Personen auf öffentlichen Plätzen anfertigen, da hierdurch mein Persönlichkeitsrecht verletzt werden würde.
Vielleicht sollte man das auch wirklich mal machen und die Gerichte mit solchen Anzeigen überschwemmen, schließlich ist hier genau die gleiche Tathandlung begangen worden.
Wobei man im Fall der Dashcam ja sogar noch einwerfen muss, hätte sich der Unfallverursacher nicht entfernt und sich bei der Frau gemeldet, hätte diese die Videoaufnahmen gar nicht angeschaut und diese wären vielleicht sogar, ohne sie vorher angeschaut zu haben, durch neue Sequenzen überschrieben worden.
Eigentlich bräuchten wir DashCams, die einfach nur ohne Aufzeichnung mitlaufen und erst dann mit der Aufzeichnung beginnen, wenn der G-Sensor einen Einschlag feststellt.
Wenn einem dann der Wagen mit nem Schlüssel zerkratzt wird, hilft die Cam dann halt gar nicht.
Im Falle eines Falles werde ich nur die Sequenz des Ereignisses als Beweis herauskopieren und dann vorlegen und behaupten, die Cam ist zwar an, zeichnet aber nichts auf und beginnt mit einer Aufzeichnung erst, wenn der G-Sensor auslöst.
Damit wird dann das, der Frau vorgeworfene "anlasslose Aufnehmen" zu einer "anlassverursachenden Aufzeichnung", die gerechtfertigt wäre.
Ich hab das auch gerade im Radio gehoert und oben geschriebene Zeilen von @QuickMick gingen mir ebenfalls durch den Kopf.
Die Frau hat sich hier meiner Meinung nach taktisch etwas ungeschickt verhalten. Hier haette ein Anwalt ebenfalls den G-Sensor ins Spiel bringen koennen, und es waere aus einer anlasslosen Aufnahme eine anlassbezogende Aufnahme / Speicherung geworden. Aehnliches gabs ja hier bereits.
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ich wuerde wenn ich das Ass im Aermel haette die Gegenseite immer erst schoen Abstreiten und luegen lassen und dann das Material offenlegen[/hide]
da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln :
Nein. Man muss immer noch unterscheiden, ob das Fahrzeug in Betrieb ist oder nicht. Bei Parkraumüberwachung ist man sich einig, dass das BDSG anwendbar ist. Da gab es auch vor einer kleinen Weile die Entscheidung, wo ein Fahrzeug mit laufender Kamera vor einer Kindereinrichtung abgestellt war. Ist das Fahrzeug in Betrieb, ist die Kamera in der Regel kein Problem.
Die Frau hat sich sicher taktisch unklug verhalten. Eventuell hätte man den Vorfall auch ohne das Video anzugeben klären können. Zum Beispiel durch die Spuren an den Fahrzeugen. Dann ist es egal, woher sie weiß, wer der Verursacher war.
Mich würde interessieren, ob sie trotzdem Schadenersatz erhalten hat. Denn schließlich verwendet unser Staat auch illegal beschaffte Beweise zum Beispiel bei Steuerhinterziehung.
Schadensersatz ist Zivilrecht, das wird weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft, noch eine Bußgeldstelle oder das Gericht interessieren.
Die Behörden sind nur für die Verfolgung von Straftaten und Owis zuständig.
Wenn ich aber nen Beweis, wie diese Videoaufnahme hätte, würde ich mir, sollte der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung sich weigern zu bezahlen, einen Verkehrsrechtsanwalt nehmen und meinen Schaden einfordern.
Aus der Nummer kommt er dann trotzdem nicht raus und das wäre für mich das Wichtigste.
Zudem würde ich versuchen, mir die aufgebrummte Geldstrafe, sollte das Urteil rechtskräftigt werden, ebenfalls vom Verursacher wiederzuholen. Hätte sich der Typ nämlich korrekt verhalten, wäre diese ganze Geschichte nämlich ganz anders verlaufen.
Ursache und Wirkung!
Wenn ich die Kosten und Geldstrafen irgendwann tatsächlich vom Verursacher zurückbekommen könnte, hätte das vielleicht auch ne Signalwirkung. Ein Versuch ist es allemal wert.
jetzt geht das gebashe wieder gegen Dashcams los, und keiner von den hiesigen Medien zieht ein Vergleich von den letzten Urteilen und derren Fahrsituation zu diesen Fall hier. Alle schreiben Verboten, Deutschland ist es illegal. blablabla...Herrlich!
Sicher ist Schadenersatz Zivilsache.
Ein Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit. Sachbeschädigung und unerlaubtes Entfernen von Unfallort sind Straftaten. Wenn die Straftaten angezeigt werden, muss die Behörde tätig werden. Und ein Zivilverfahren ist einfacher durchzuführen wenn es ein abgeschlossenes Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren gibt.
Aus dem Beitrag geht leider nicht hervor, was das für ein Verfahren war.
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Der Beitrag diffenziert auch nicht. Dashcam ist bei denen Dashcam. Egal wie der Sachverhalt ist.