Frau wegen Videoaufnahmen im Verkehr verurteilt

  • Das Urteil ist aktuell nicht rechtskräftig. Es wurde Rechtsbeschwerde eingelegt.
    Es handelt sich zudem um ein Gericht in München. In vielen weiteren Teilen Deutschlands stellen Dashcams als Beweismittel vor Gericht eher kein Problem dar.

    Wenn die Frau die 150 Euro Strafe mit dem Fahrzeugschaden von möglicherweise einem vielfachen Wert gegen rechnet, kommt sie immer noch weit günstiger weg, als wenn der Gegner unerkannt geflüchtet wäre. Laut der Quelle handelte es sich um Fahrerflucht, der Schadensverursacher wäre ohne Dashcam nicht gefasst und/oder zur Verantwortung gezogen worden ...

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    • Auch kostenfreie Leistungen & Services, wie u.a. Firmware-Update-Service oder kostenfreie Prüfung und optimale Vorkonfiguration der Dashcam vor dem Versand, wären aufgrund der pro Verkauf anfallenden Amazon-Gebühren nicht machbar

  • Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

    Andererseits weiß ich auch nicht, wie die Frau die Videoaufnahmen als "Beweismittel" bei der Polizei vorgelegt hat.
    Möglicherweise hat sie sich auch einfach taktisch unklug, vielleicht auch naiv verhalten, und die komplette Speicherkarte/n der Cams vorgelegt.

    Im Falle eines Falles werde ich nur die Sequenz des Ereignisses als Beweis herauskopieren und dann vorlegen und behaupten, die Cam ist zwar an, zeichnet aber nichts auf und beginnt mit einer Aufzeichnung erst, wenn der G-Sensor auslöst.

    Damit wird dann das, der Frau vorgeworfene "anlasslose Aufnehmen" zu einer "anlassverursachenden Aufzeichnung", die gerechtfertigt wäre.

    Andernfalls müsste ich jeden Tag hunderte von Personen zur Anzeige bringen, die mit ihren Handys anlasslos Videos von irgendwelchen Objekten und auch Personen auf öffentlichen Plätzen anfertigen, da hierdurch mein Persönlichkeitsrecht verletzt werden würde.
    Vielleicht sollte man das auch wirklich mal machen und die Gerichte mit solchen Anzeigen überschwemmen, schließlich ist hier genau die gleiche Tathandlung begangen worden.

    Wobei man im Fall der Dashcam ja sogar noch einwerfen muss, hätte sich der Unfallverursacher nicht entfernt und sich bei der Frau gemeldet, hätte diese die Videoaufnahmen gar nicht angeschaut und diese wären vielleicht sogar, ohne sie vorher angeschaut zu haben, durch neue Sequenzen überschrieben worden.

    Eigentlich bräuchten wir DashCams, die einfach nur ohne Aufzeichnung mitlaufen und erst dann mit der Aufzeichnung beginnen, wenn der G-Sensor einen Einschlag feststellt.

    Wenn einem dann der Wagen mit nem Schlüssel zerkratzt wird, hilft die Cam dann halt gar nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    Im Falle eines Falles werde ich nur die Sequenz des Ereignisses als Beweis herauskopieren und dann vorlegen und behaupten, die Cam ist zwar an, zeichnet aber nichts auf und beginnt mit einer Aufzeichnung erst, wenn der G-Sensor auslöst.

    Damit wird dann das, der Frau vorgeworfene "anlasslose Aufnehmen" zu einer "anlassverursachenden Aufzeichnung", die gerechtfertigt wäre.


    Ich hab das auch gerade im Radio gehoert und oben geschriebene Zeilen von @QuickMick gingen mir ebenfalls durch den Kopf.

    Die Frau hat sich hier meiner Meinung nach taktisch etwas ungeschickt verhalten. Hier haette ein Anwalt ebenfalls den G-Sensor ins Spiel bringen koennen, und es waere aus einer anlasslosen Aufnahme eine anlassbezogende Aufnahme / Speicherung geworden. Aehnliches gabs ja hier bereits.


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    ich wuerde wenn ich das Ass im Aermel haette die Gegenseite immer erst schoen Abstreiten und luegen lassen und dann das Material offenlegen[/hide]

    • Offizieller Beitrag

    da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln :


    Nein. Man muss immer noch unterscheiden, ob das Fahrzeug in Betrieb ist oder nicht. Bei Parkraumüberwachung ist man sich einig, dass das BDSG anwendbar ist. Da gab es auch vor einer kleinen Weile die Entscheidung, wo ein Fahrzeug mit laufender Kamera vor einer Kindereinrichtung abgestellt war. Ist das Fahrzeug in Betrieb, ist die Kamera in der Regel kein Problem.

    Die Frau hat sich sicher taktisch unklug verhalten. Eventuell hätte man den Vorfall auch ohne das Video anzugeben klären können. Zum Beispiel durch die Spuren an den Fahrzeugen. Dann ist es egal, woher sie weiß, wer der Verursacher war.

    Mich würde interessieren, ob sie trotzdem Schadenersatz erhalten hat. Denn schließlich verwendet unser Staat auch illegal beschaffte Beweise zum Beispiel bei Steuerhinterziehung.

  • Schadensersatz ist Zivilrecht, das wird weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft, noch eine Bußgeldstelle oder das Gericht interessieren.
    Die Behörden sind nur für die Verfolgung von Straftaten und Owis zuständig.

    Wenn ich aber nen Beweis, wie diese Videoaufnahme hätte, würde ich mir, sollte der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung sich weigern zu bezahlen, einen Verkehrsrechtsanwalt nehmen und meinen Schaden einfordern.
    Aus der Nummer kommt er dann trotzdem nicht raus und das wäre für mich das Wichtigste.

    Zudem würde ich versuchen, mir die aufgebrummte Geldstrafe, sollte das Urteil rechtskräftigt werden, ebenfalls vom Verursacher wiederzuholen. Hätte sich der Typ nämlich korrekt verhalten, wäre diese ganze Geschichte nämlich ganz anders verlaufen.
    Ursache und Wirkung!

    Wenn ich die Kosten und Geldstrafen irgendwann tatsächlich vom Verursacher zurückbekommen könnte, hätte das vielleicht auch ne Signalwirkung. Ein Versuch ist es allemal wert.

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    • Offizieller Beitrag

    jetzt geht das gebashe wieder gegen Dashcams los, und keiner von den hiesigen Medien zieht ein Vergleich von den letzten Urteilen und derren Fahrsituation zu diesen Fall hier. Alle schreiben Verboten, Deutschland ist es illegal. blablabla...Herrlich! :grinning_squinting_face:

    • Offizieller Beitrag

    Sicher ist Schadenersatz Zivilsache.

    Ein Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit. Sachbeschädigung und unerlaubtes Entfernen von Unfallort sind Straftaten. Wenn die Straftaten angezeigt werden, muss die Behörde tätig werden. Und ein Zivilverfahren ist einfacher durchzuführen wenn es ein abgeschlossenes Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren gibt.

    Aus dem Beitrag geht leider nicht hervor, was das für ein Verfahren war.
    __

    Der Beitrag diffenziert auch nicht. Dashcam ist bei denen Dashcam. Egal wie der Sachverhalt ist.

  • Ich konnte es mir nicht verkneifen und hab gleich mal direkt 2 Kommentare (als Gast verfasst, dann geht's auch ohne Anmeldung über Facebook und anderen Quatsch) hinterlassen.

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    Einmal editiert, zuletzt von hoko (4. Oktober 2017 um 19:41) aus folgendem Grund: Direktzitat entfernt

    • Offizieller Beitrag

    Hier hat sich der Anwalt der Dame mal zu Wort gemeldet.

    Zitat

    ....
    Im Zivilprozess gibt es keine staatliche Ermittlung der Wahrheit. Es liegt an den Parteien, dem Gericht ihre Sicht der Dinge vorzutragen und ggf. zu bestreiten, was der Gegner sagt. Der Richter muss seine Überzeugung aufgrund der ihm vorgelegten Beweise bilden. Und noch dazu muss der Kläger, also die Person, die etwas vom Beklagten will (hier eben Schadenersatz wegen eines Unfalls), den Beweis erbringen, dass sein Anspruch berechtigt ist.

    Und wie hätte meine Mandantin das hier machen sollen? Soll sie auf einen glücklichen Zufall und einen geistesgegenwärtigen Zeugen hoffen, der schnell die Autonummer aufschreibt? Hier ist es also so, dass der gleiche Staat, der ihr einerseits eine vollumfängliche Beweislast auferlegt, ihr andererseits wieder verbieten will, schlagkräftige Beweise überhaupt erst zu sammeln.

    Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt daher auch das Filmen, soweit es zur Aufkärung von Straftaten (§ 6b Abs. 3 BDSG) oder zur Durchführung von Schuldverhältnissen (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG) erforderlich ist.

    Je weiter sich Dashcams verbreiten, umso eher werden sie zum Goldstandard bei Verkehrsunfällen werden. Richter werden sich immer mehr auf Aufnahmen verlassen, die nunmal ziemlich objektiv sind. Gerade in Verkehrsunfallsachen hat jeder eine eigene Sicht der Dinge. Jeder ist bei Grün gefahren und keiner hat die Fahrspur unachtsam gewechselt. Zeugen sagen ganz häufig nur, dass es gekracht hat und sie dann erst auf den Unfall aufmerksam geworden sind. Darum wird sehr oft ein 50/50-Verschulden angenommen, bei dem jeder die Hälfte des Schadens zahlt....

  • Kleiner Nachtrag:

    Gestern habe zufällig bei den "RTL News" einen Bericht gesehen, welcher sich genau mit diesem Fall beschäftigt hatte. Den genauen Beitrag (bloß auf der Seite von N-TV) könnt ihr hier [ http://www.n-tv.de/mediathek/vide…le20095937.html ] sehen.

    Dort fehlt jedoch der (meiner Meinung nach verwirrende und unnötige Kommentar) des Moderatos von RTL, welcher gestern direkt vor dem Bericht sagte, dass die Aufnahmen vor allen Deutschen Gerichten "Wertlos" seien.
    Es geht im Bericht um den hier geschilderten Fall, wo das Münchner Landgericht die Aufnahme als illegal einstuft. Was auch deren recht ist (Auch wenn ich persönlich das anders sehe, aber tun wir das nicht alle :winking_face: ).
    Doch das der Moderator dieses eine Urteil, von vielen, direkt so verkauft, dass alle Gerichte dies so sehen und genau so einstufen finde ich[irony]Qualiätsjournalismus pur[/irony] :thumbs_down:
    Ich meine ja bloß, dass auch noch andere Bundesländer gibt, welche das Thema anders sehen...

    [ Hier der RTL Bericht, mit der Aussage des Moderators - Achtung viel Werbung :nauseated_face: die besagte Stelle fängt ab Minute 8:28 an. https://www.tvnow.de/rtl/rtl-aktuel…erm=rtl-aktuell ]

    Mich würde interessieren ob ihr das auch so empfindet oder ob ich derjenige bin, der den Beitrag missversteht. Hoffe das es so konform ist, wenn man die Links zu den Videos so in den Beitrag einfügt :smiling_face:

    Immer "Fahrnüftig" unterwegs. *Laie68*

    Einmal editiert, zuletzt von Fusseldusel (22. Oktober 2017 um 14:01)

  • Mir ist die Einstellung Externer zur Nutzung meiner Dashcam sch....egal! Ich nutze diese zu meiner Sicherheit und ggf. als Beweisführung in Rechts-/Unfallangelegenheiten. Dabei beachte ich aber div. von mir selbstauferlegte Regeln:
    1. Im Unfall-/Schadensfall entferne ich möglichst die Kamera von der Frontscheibe
    2. Egal wie auch immer die Diskussion mit Polizei und Unfallgegner verläuft, ich erwähne nie die Dashcam bzw. die aktuellen Aufnahmen!
    Unter Berücksichtigung vorgenannter Punkte erspare ich mit viel Dummschwätzerei und erhalte den Überraschungseffekt.
    3. Falls nötig, übergebe ich diese meinem Anwalt und berate mit dem, wie die Aufnahmen eingesetzt werden können
    Aktueller Fall: Ich wurde beim erzwungenen Fahrsprurwechsel geschnitten und gerammt. Der Unfallgegner behauptete ich habe die Geschwindigkeit erhöht und ihm am Einscheren gehindert. Eine Verwarnung der Polizei lehnte er ab!
    Die generische Versicherung wollte mir 50% Schuldanteil aufschwatzen. Erst dann verwies mei Anwalt auf die Filmaufnahmen und deren Verwendung ggf. vor Gericht im Rahmen "Wahrung des Eigeninteresses zur Abwehr unberechtigter Beschuldigungen etc..".
    Fazit: Versicherung verzichtet auf Schuldanteil und zahlt 100%!
    In Österreich lasse ich die Kamera montiert. Bei einer Kontrolle oder beim Parken verschwindet die mit einem Handgriff unterm Sitz!

    • Offizieller Beitrag

    Gestern habe zufällig bei den "RTL News" einen Bericht gesehen, welcher sich genau mit diesem Fall beschäftigt hatte. Den genauen Beitrag (bloß auf der Seite von N-TV) könnt ihr hier [ http://www.n-tv.de/mediathek/vide…le20095937.html ] sehen.


    Ziemlich am Ende wird erwähnt, dass es im nächsten Jahr ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht geben soll. Vielleicht bringt es ja was.