DashCam-Video als Beweismittel...!

  • Moin erstmal...!

    Bei gegebenem Anlass, kann ein aussagekräftiges DashCam-Video vor Gericht durchaus als Beweismittel zugelassen werden.

    Zitat von Edebeton

    ...Gerichte nehmen grundsätzlich auf Antrag eine Zulassungsprüfung von Beweismitteln vor, wobei völlig frei eintschieden werden kann, welcher Art das entsprechende Beweismittel ist, z. Bsp. Ton-/ Bild-/ Videoaufzeichnung...!

    - Bei der Beweisaufnahme macht das Gericht eigene Wahrnehmungen von dem Beweismittel. Tätig ist das Gericht unter Einbeziehung der Beweismittel und der Parteien, die ein Fragerecht haben.

    - In der Beweiswürdigung verschafft sich das Gericht auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit der Beweisbehauptung. Tätig ist das Gericht unter Ausschluss der Parteien. In der deutschen Rechtsprechung gilt die freie Beweiswürdigung.

    Ist das Gericht überzeugt, so ist der Beweis geführt und die behauptete Tatsache steht für den Prozess fest.

    Versicherungen werden sich da sicherlich weniger zimperlich zeigen, um eine Argumentationsgrundlage für die Abweisung einer Ersatzforderung zu haben.

    In diesem Sinne

    VG Ede

  • Hier dazu ein Bericht aus dem ZDF

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    Dazu möchte ich noch folgendes anmerken:
    "In der Zeitung gibt es manchmal (im Lokalteil) Bilder von Straftätern. Hier sind zwar andere rechtliche Voraussetzungen gegeben, aber diese Bilder stammen aus Überwachungsvideos / Überwachungscameras. Auch die Staatsanwaltschaft schaut sich haufenweise Videosequenzen an. Richter auch! Von daher wird es (meiner Meinung nach) eher unwahrscheinlich sein, dass dieses Beweismittel abgelehnt wird. Mir ist auch noch kein Fall aus der Presse dazu bekannt. Dann wäre ja auch noch zu überprüfen warum es abgelehnt wurde. Wenn nun mal nix zu erkennen ist, weil die Full HD Cam von ebay für 2,95 Euro dann doch nicht sooo tolle Videos machte...

    Fazit: Kann helfen, muss aber nicht, aber wahrscheinlich schon :winking_face:

    Gruß Teckel

  • Der Richter müsste mir auch eine wirklich gute Erklärung geben, warum er mein Video, wo die Wahrheit drauf zu sehen ist, nicht sehen will und stattdessen aufgrund irgendwelcher Geschichten, die ihm erzählt werden, urteilt.


    R

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich muss er es nicht... aber er wird es; und falls nicht bringt es der Anwalt - zur Not auch bei der nächst höheren Instanz.
    Teilweise reicht es auch wenn man der gegnerischen Versicherung eine SD schenkt... mit einer aussagekräftigen Sequenz.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte der ADAC Autoversicherung eine Email gschickt. Aber sie konnten die Datei angeblich nicht öffnen. War ein AVI welches von jedem Rechner abgespielt werden kann.

    Bei der Zulassung des Videos als Beweis kommt es auf die Argumentation an. Der Polizist meinte übrigens, wenn mein Unfallgegner die Vorfahrt beachtet hätte, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Er wollte das Video nicht sehen.

  • So wie ich hier das lese, sind die 100€, welche so eine Dashcam kostet, gut investiert, wenn man tatsächlich unschuldig ist und das beweisen möchte. Selbst würden 80% der Video's sind zugelassen, könnten die restlichen 20 einen Haufen Geld sparen.
    Danke für die Beiträge.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, so siehts aus. Und wenn man mal alles was man so findet zusammenfasst. Ueberwiegt die Anzahl der Zulassungen den Absagen. [irony]Natuerlich wird so ein kleiner Erfolg nicht gross Publik gemacht - es besteht immernoch das Problem Datenschutz[/irony]

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