Moin erstmal...!
Bei gegebenem Anlass, kann ein aussagekräftiges DashCam-Video vor Gericht durchaus als Beweismittel zugelassen werden.
Zitat von Edebeton...Gerichte nehmen grundsätzlich auf Antrag eine Zulassungsprüfung von Beweismitteln vor, wobei völlig frei eintschieden werden kann, welcher Art das entsprechende Beweismittel ist, z. Bsp. Ton-/ Bild-/ Videoaufzeichnung...!
- Bei der Beweisaufnahme macht das Gericht eigene Wahrnehmungen von dem Beweismittel. Tätig ist das Gericht unter Einbeziehung der Beweismittel und der Parteien, die ein Fragerecht haben.
- In der Beweiswürdigung verschafft sich das Gericht auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit der Beweisbehauptung. Tätig ist das Gericht unter Ausschluss der Parteien. In der deutschen Rechtsprechung gilt die freie Beweiswürdigung.
Ist das Gericht überzeugt, so ist der Beweis geführt und die behauptete Tatsache steht für den Prozess fest.
Versicherungen werden sich da sicherlich weniger zimperlich zeigen, um eine Argumentationsgrundlage für die Abweisung einer Ersatzforderung zu haben.
In diesem Sinne
VG Ede