DashCam-Video als Beweismittel...!

  • Jetzt bin ich seit langem mal wieder hier und wollte euch gerade etwas Neues mitteilen. Es passt hervorragend zu Mr. Stanferts Kommentar. Denn mit meiner Dashcam habe ich, übrigens ohne dass ich es mitbekommen habe, eine Straftat lösen können.

    Nach einem harten Arbeitstag wollte ich nur noch Hause, verabschiedete mich von einer Kollegin die zur S-Bahn ging, nur 100 Meter vom Postamt in Ballerup/DK entfernt. Ich stieg ins Auto und fuhr los musste aber bereits 40 Meter weiter wieder anhalten, weil die Ampel auf rot schaltete. Naja, egal, ich trank in der Zeit etwas aus meiner Flasche, suchte einen passenden Radiosender und stellte den Rückspiegel ein. Es ist nämlich so, dass meine Frau und ich auf dem selben Postamt arbeiten, aber zu unterschiedlichen Zeiten. Daher tauschen wir die Autoschlüssel aus, denn meine Frau bringt unsere Tochter zum Kindergarten bevor sie zur Arbeit erscheint, und ich hole das Töchterchen wieder ab, bevor meine Frau spät nach Hause kommt. Auf jeden Fall stand ich an der Ampel und wartete. Ein paar Pasanten gingen auf dem Überweg, einer lief ziemlich hastig in die Richtung eines kleines Parks. Das sah ich aber nur aus dem Augenwinkel, der Rückspiegel war gerade wichtiger. Die Ampel wurde grün und ich fuhr los und nach Hause.
    Am nächsten Tag kam ich wieder zur Arbeit, meine Kollegin aber nicht, sie hatte sich krankgemeldet, gleich für mehrere Tage. Nach knapp über einer Woche war sie wieder am Arbeiten und erkundigte mich wie es ihr so geht. Sie sagte, dass das Knie noch etwas schmerzt, aber sonst soweit gut ist. Und da erzählte sie auch vom Überfall letzter Woche. Ein junger Mann hatte an der Ampel ihre Handtasche an sich gerissen, und sie fiel mit den Knien nach vorne hin. Er war blitzschnell weg.
    Davon habe ich in der Woche nichts mitbekommen von den Kollegen, das schuldete aber daher, dass ich in der Zeit in einem anderen Zustellbereich tätig war, und somit wenig Zeit hatte. Aber sogar meine Frau hat davon nichts gewusst. Naja, auch diese Woche verging und nach einer Zeit fragte ich mal um "Small-talk" zu führen wo denn der Überfall passiert war. Ich fiel aus allen Wolken als ich hörte, dass der Überfall direkt am Arbeitsplatz stattfand und habe dann im Anschluss nach den Überwachungskameras vom Postamt gefragt. Diese konnten es aber nicht mehr sehen, dass sie direkt an der Ampel stand! Und da wurde ich hellhörig! Meine Dashcam lief und ich versprach mal nachzuschauen ob ich es noch gespeichert habe. Denn durch die Loop-Funktion wird ja das Gespeicherte nach einiger Zeit überspielt.

    Und tatsächlich: Es war die viertälteste Aufnahme! Eine Fahrt mehr zur Arbeit und die Datei wäre überspielt worden!

    Und die Cam hat alles aufgenommen, was mir durch die A-Säule im Auto und meine anderen Dinge, die ich tat, verwehrt wurde. Man sieht genau wie sich der Mann zielsicher nähert und mit einem heftigen Ruck die Handtasche raubt und damit davonläuft. Man sieht auch, wie meine Kollegin auf die Knie fällt, sicher aber sofort wieder hochrappelt, aber erst gar nicht versucht hinterher zu laufen. Man sieht sogar noch ein wenig, wie der Täter in den Park läuft und dann das Tempo drosselt und normal weitergeht.
    Ich habe das Video gleich meiner Kollegin gezeigt, wir haben dann das Video auf einen USB-Stick überspielt und der Polizei übergeben. Fatal an der Sache war, dass sowohl die Geschädigte als auch die 2-3 Zeugen falsche Beschreibungen des Täters abgaben. Sowohl Frisur, die Jacke und die Farbe der Schuhe haben anders ausgesehen als die Täterbeschreibung. Sie haben alles durcheinander gebracht.
    Durch die Videoaufnahmen konnte der Täter schnell gefasst werden, es war ein bekannter Kleinkrimineller.
    Und noch etwas Gutes: In der Handtasche war nichts wertvolles drin, das Mobiltelefon war noch in der Jackentasche, ihre Schlüssel ebenso. Geldkarte und Ausweis hielt sie in der Hand beim Überfall. Faktisch waren nur "Frauendinge" drin. :smiling_face: Ganz dumm gelaufen.

  • Jetzt bin ich seit langem mal wieder hier und wollte euch gerade etwas Neues mitteilen. Es passt hervorragend zu Mr. Stanferts Kommentar. Denn mit meiner Dashcam habe ich, übrigens ohne dass ich es mitbekommen habe, eine Straftat lösen können.

    Krasse Geschichte.

    Aber ein Beweis, dass damit Straftaten aufgeklärt werden können.
    Fuck auf diese "Datenschützer" die sicher selbst kriminell sind, und angst haben mal auf nem Video zu sein.

    Es wäre wesentlich leichter Straftaten aufzuklären, aber dann hätten die Richter usw. ja zu viel zu tun.
    So kann einfach behauptet werden: es gibt keine Beweise und die Sache ist abgehakt.

    • Offizieller Beitrag

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    [irony] Die Aufzeichnungen mit Dash-Cams hinter der Frontscheibe können vor Gericht nicht als Beweis-Mittelverwertet werden! Jüngst hat das Amtsgericht München wieder bestätigt, dass Videoaufzeichnungen mithilfe der Dash-Cam nicht verwendet werden dürfen. Ein PKW-Fahrer, der in einen Unfall verwickelt wurde und keine Zeugen hatte, wollte im Rahmen desGerichts-Prozesses die Videoaufzeichnungen seiner Dash-Cam als Beweis seine Unschuld nutzen. Er sah sich ganz klar auf der sicheren Seite, doch das Gericht widersprach: Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine im Auto installierte Kamera verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz – und ist nicht zulässig. Jetzt muss der Fahrer mit anderen Mitteln seine Unschuld beweisen, um den Prozess nicht zu verlieren. Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Verlassen Sie sich nicht auf Videoaufzeichnungen. Auf der sicheren Seite sind Sie im Falle eines Unfalls nur mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, der weiß, wie ein Unfall in Ihrem Interesse abgewickelt wird. Rufen Sie noch vor Ort unsere kostenlose Unfall-Hotline - See more at: http://www.paradiso.de/rechtstipp-02_…-kamera-im-auto[/irony][/hide]

    Die lebende Dashcam ist das! hahah :thumbs_up: Verlass dich auf mich und du bist verlassen....hrhrhr

  • Die Aufzeichnungen mit Dash-Cams hinter der Frontscheibe können vor Gericht nicht als Beweis-Mittelverwertet werden! Jüngst hat das

    Ist das im Ernst so?

    Es steht ein eindeutiges Beweismittel zur Verfügung, und ein Richter lehnt es ab?
    Sollte es so sein, liegt der Verdacht nahe, dass sich Richter und schädiger kennen.

  • Welches Persönlichkeitsrecht? Das vom Kennzeichen? Oder das vom Auto selbst?
    Es geht doch um das Persönlichkeitsrecht des Verursachers, oder nicht?

    Was spricht dagegen, dass nur der Richter das Video sichtet?
    Wo kommen wir hin, wenn ein Richter keinen Beweis verwertet, sondern nach Bauchgefühl urteilt bzw. vorhandene Beweise unter den Tisch kehrt.

  • Beweismittel hin oder her....das ist ja das worum es beim Thema Dashcam geht..Es stehen eindeutige Fakteb da, das persoenlichkeitsrecht steht da aber drueber

    So ist das im Leben - ab und zu gibt es wieder mal einen auf den Hut.
    Vor Kurzem war auch ich wieder mal "Guter Hoffnung", als es hieß: "Dashcam-Video zugelassen".

    Jetzt erst recht - ich werde auf jeden Fall meine Cam laufen lassen! :thumbs_up:
    Für ein Einschalten wenn ich etwas auf mich zukommen sehe, ist es eh zu spät! :frowning_face:

    Gruß
    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face:

  • Für ein Einschalten wenn ich etwas auf mich zukommen sehe, ist es eh zu spät!

    Gar nicht möglich so was. Also die Cam anlassbezogen zu aktivieren.
    Ein Unfall kann in 0,5 Sekunden passiert sein. Alleine bis die Cam startet / aufnahmebereit ist,vergehen Sekunden.
    In der Situation gibt es eh anderes, was der Fahrer tun sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Unfall kann in 0,5 Sekunden passiert sein. Alleine bis die Cam startet / aufnahmebereit ist,vergehen Sekunden.
    In der Situation gibt es eh anderes, was der Fahrer tun sollte.


    [irony]Aber nur so ist das Anwenden einer Cam legitim[/irony]

  • Eigentlich sollte ein Richter, der zu so einem Schluss / Urteil kommt, verpflichtet sein, zu sagen, wie man das praktisch (nicht in der Theorie) lösen soll.

    In der Praxis bedeutet es bei manch Richter: Die Cam darf man anschalten, wenn man im Unfallgegner drin hängt.

    Und wäre dieser Richter selbst ein Autofahrer, könnte man ihn abfangen, vor ihm eine grundlose Vollbremsung einlegen damit er drin hängt, und fragen: na wie schmeckt es? :grinning_squinting_face: