Gestern war meine Dashcam unsere Rettung

    • Offizieller Beitrag

    Wegen dem Unfall an sich würde in Deutschland auch kein Strafverfahren eröffnet, da kein Personenschaden entstanden ist. Nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verletzung von Verkehrsregeln und der Beschädigung Eures Fahrzeuges. Erst das Entfernen von Unfallort ist wäre eine Straftat, die in Deutschland verfolgt würde.

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschädigung am Fahrzeug, ist doch sehr mau ausgedrueckt oder? Für mich ist das ein Unfall mit Fahrerflucht.

  • Nötigung (durch Auffahren und Hupen) und vorsätzliche Sachbeschädigung ist in Deutschland und sicher auch in Dänemark eine Straftat.
    Ob ein Unfall passiert ist, interessiert höchstens die Unfallversicherung. Wenn ich mich richtig erinnere, ist ein Unfall ungefähr als von aussen kommendes, schlagartiges und Schaden bringendes Ereignis während der Fahrzeugnutzung definiert. Versinkt das Auto in einer Erdspalte oder brennt es wegen einer undichten Benzinleitung ab, wäre es beispielsweise kein Unfall. Nichts von alldem spielt doch aber in diesem Fall eine Rolle.

    Dass der Däne nicht belangt werden könnte, weil es keinen Personenschaden gegeben habe, halte ich für eine Ausrede fauler Behörden.

    • Offizieller Beitrag

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschädigung am Fahrzeug, ist doch sehr mau ausgedrueckt oder? Für mich ist das ein Unfall mit Fahrerflucht.


    Da steht

    • Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung von Verkehrsregeln und Beschädigung des Fahrzeuges.
    • Strafverfahren wegen Entfernen vom Unfallort.

    Die Beschädigung des Fahrzeuges ist ein Unfall. Das Entfernen vom Unfallort ist eigentlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und wird umgangssprachlich als Fahrerflucht bezeichnet.

    Nun klarer?

    Nötigung (durch Auffahren und Hupen) und vorsätzliche Sachbeschädigung ist in Deutschland und sicher auch in Dänemark eine Straftat.

    Dass der Däne nicht belangt werden könnte, weil es keinen Personenschaden gegeben habe, halte ich für eine Ausrede fauler Behörden.


    Nötigung ist eine Straftat. Kann aber anhand des Videos nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Dazu braucht man Zeugen.

    Vorsätzliche Sachbeschädigung mag eine Straftat sein. Aber den Vorsatz muss man beweisen. Ist etwas schwierig, da das Fahrzeug des Unfallverursachers ebenfalls beschädigt wurde. Er wird behaupten, das er sich sicher nicht selbst schädigen wollte. Es lohnt sich nicht darüber zu diskutieren, weil man den Beweis nicht erbringen kann.

    Wenn es keinen Personenschaden gab, gibt es kein Strafverfahren auf Grund des Unfalles. Abgesehen wegen dem unerlaubten Entfernen.

  • Das stimmt, hungryeinstein.
    Glücklicherweise ist der LKW-Fahrer ein wichtiger Zeuge, der meine Geschichte so wiedergegeben hat.
    Die Versicherung hatte sich im Jan/Feb. nochmal gemeldet und wollte meine Zustimmung, dass ich die Aufnahmen für ihren internen Zwecke freigeben kann. Sie wollten sich das Geld vom Unfallgegner wiederholen. Er ist bei der gleichen Versicherung wie ich. Dem habe ich zugestimmt und auch gleichzeitig den Segen bekommen das Video auf Internetplattformen wie z.B. youtube veröffentlichen zu dürfen. Da könnte dann jetzt nur noch der Unfallgegner ein Widerspruch einlegen, was er aber bis heute nicht gemacht hat.

  • Auf jeden Fall schön zu hören, dass die Dashcam hier tatsächlich geholfen hat. Das der Unfallgegner auch noch bei der gleichen Versicherung ist, ist schon in interessanter Zufall. Bei der Geschichte werden sie ihm ggf. Vorsatz unterstellen und tatsächlich zur Kasse bitten. Verdient hätte er/sie es.

  • Das mit dem verzögerten Ton ist ja echt blöd. So sieht es auf dem Video fast noch aus, als wenn Du nach dem Hupen nochmals links rausgezogen bist und deswegen der Unfall entstanden ist.

    Es sieht nicht nur so aus! Der Linksschwenker kann nicht durch den Aufprall hinten links entstanden sein. Ein solcher Aufprall hätte das Kamerafahrzeug nach rechts gedreht - niemals nach links. Ich bin Physiker.

    Ich fahre schon seit 1996 mit (damals selbstgebastelter) Dashcam. 2005 und 2007 habe ich damit insgesamt 3 Polizisten der Falschaussage vor Gericht erfolgreich überführt.

    Flugzeuge richten wesentlich weniger Schaden als PKWs an. Sie müssen jedoch einen Flight Recorder betreiben. In Autos will man das mit fadenscheinigen Argumenten verbieten. Eine Dashcam ist ein für den Straßenverkehr optimierter Flight Recorder.

  • quote='GT-FK10','https://dashcamforum.de/wbb/index.php/…2%5B/quote%5DEs
    Meinen Schwiegereltern, die ja absolut gegen die Dashcam sind, habe ich
    es erzählt, alles mehr dramatisiert und gesagt, dass das Auto einen
    Totalschaden hat, etc., und wir nichts in der Hand haben, weil doch mein
    Schwiegervater gesagt hat, dass ich die "Stasi-Kamera" ausschalten
    soll. Die wurden echt weiß im Gesicht.

    Die Dashcam sagt doch nur eins: "8 Schüsse in den Rücken ... das war Notwehr ..."

    Kopf hoch
    Clip

    • Offizieller Beitrag

    Ich fahre schon seit 1996 mit (damals selbstgebastelter) Dashcam. 2005 und 2007 habe ich damit insgesamt 3 Polizisten der Falschaussage vor Gericht erfolgreich überführt.


    Hatte mal den Fall, dass ich aufgeschoben wurde. Der eine Polizist meinte später, ich hätte angeblich zugegeben, bereits aufgefahren zu sein. Unser Anwalt meinte gegen dessen Aussage käme man nicht an; ein Polizist sei zu glaubwürdig.

    @clip Vielleicht könntest Du Deine Dashcam mal etwas näher (-> https://dashcamforum.de/wbb/index.php/…e-Zubeh%C3%B6r/) vorstellen. Scheint interessant zu sein.

  • GT-FK10:
    Erklär Deinen Schwiegereltern (aus der DDR?) doch einmal den Unterschied zwischen einer Stasi-Cam (Staat) und Anti-Stasi-Cam (Volk). Orwell meinte in seinem Roman die Stasi-Controlle. Handies, Dashcams oder Mondlandung gab es zur Zeit von Orwell noch nicht .
    Frank:
    Komischer Anwalt ... meiner sagte - als er mein erstes Video sah: "Fein, da können wir ja mal Polizisten klatschen". Auf Deinen Link werde ich später klicken ... muss erst noch diese Mail zuende schreiben.
    GT-FK10:
    Also ich habe mir Deinen Videoclip heruntergeladen und in einem preiswerten Videoeditor (Einzelbild vor und zurück) angeschaut. Du hättest die Möglichkeit gehabt den Kontakt zu verhindern, wenn Du nicht wieder nach links gezogen wärst. Dass der Andere vermutlich eine schwangere Frau in den Wehen neben sich hatte, ist aber auch kein Grund anzunehmen, das dass alle erkennen müssten.

    Im Übrigen stimmen die meisten durch Google aufgefunden Behauptungen, in Nieburg sei erstmals ein Video vor Gericht verwertet worden, nicht. Wenn mann weiter sucht, findet man mehrere Aktenzeichen zu Prozessen, in denen Videoaufzeichnungen zur Wahrheitsfindung von sowohl Zivil- als auch Strafgerichten in der Vergangenheit herangezogen wurden. Ich selbst kann 7 Aktenzeichen aus der Vergangenheit nennen, wo ich der Angeklagte war und die Videos von den Gerichten ausgewertet wurden. Diese findet man aber in Google nicht.

    Die Kommunikation zwischen den Richtern erfolgt wohl mit Rauchzeichen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    @clip Das war Ende 1998. Zu der Zeit hatte ich noch keine Dashcam. Im vergangenen Jahr freute sich mein Anwalt über das Video. Machte ihm die Arbeit einfacher.

    Die Urteile werden zwar öffentlich verkündet jedoch nicht unbedingt in Zeitschriften veröffentlicht. Kenne da nur die NJW (Neue Juristische Wochenschrift). Ausserdem gibt es Juristentreffen wie den Verkehrsgerichtstag wo bestimmte Themen diskutiert werden. Ausserdem schreiben Juristen Kommentare zu bestimmten Gesetzen und sammeln entsprechende Urteile. Anwälte organisieren sich in Vereinen und tauschen sich darin über Urteile usw aus. Im Internet gibt es Seiten wie zum Beispiel http://www.kostenlose-urteile.de und manche Gerichte veröffentlichen Pressemitteilungen und mittlerweile sogar ihre eigenen Entscheidungen.

  • Frank:
    Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sind mehr als die Hälfte der Teilnehmer MPU-Gutachter. Deshalb ist vor ein par Jahren ein Verkehrsminister mit seinem Vorschlag die MPU-Verhöre per Videoaufzeichnung überprüfbar zu machen ... durchgefallen.
    Wäre noch schöner ... Götter sind nicht angreifbar!

  • Hallo clip,
    also, du bist wohl ein sehr schlechter Physiker, wenn Du der Meinung bist, dass man nach rechts fliegt, wenn man hinten links gerammt wird. Wie soll das denn gehen? Sogar die Amis wenden doch diese Taktik an um Flüchtige zu stellen, da dreht sich auch niemand nach rechts wenn diese von hinten links gerammt werden.
    Und ich bin nicht wieder nach links gezogen, ganz egal, was Du hier schreibst, sogar der Lastwagenfahrer hat es mir genauso bestätigt, dass der Gegner mich erst von hinten gerammt hat. Der Fahrer sah richtig, wie der Fahrer das Lenkrad drehte. Und auch die Versicherung hat ja keinerlei Hemmungen der Sache nachzugehen und gegen den Unfallflüchtigen vorzugehen. Aber als ich das Video zum ersten Mal sah, dachte ich genauso so wie Du. Nur konnte ich mich nicht im geringsten daran erinnern einen Linksschwenker gemacht zu haben. Und die Zeugenaussage bestätigte meine Annahme.
    Also denke was Du willst, es ist eh gelaufen. :smiling_face:

  • GT-FK10:
    Ich sah es nicht nur beim ersten Mal so. Sonst hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, Dein Video zu kopieren und mit einem Video-Editor im Einzelbild durchzugehen.
    Ich bleibe dabei: Der Kontakt der Fahrzeuge hätte vermieden werden können, wenn Du Deinen Spurwechsel nach rechts nicht abgebrochen hättest. Nachdem das andere Fahrzeug vollständig in Deiner Videokamera erscheint, bist Du ja fast schon wieder auf der linken Spur.
    Hat der LKW-Fahrer Dein Video gesehen?
    Das Lenkrad des Anderen konnte er definitiv nicht sehen. Es war ja kein Cabrio.

  • clip: du hast keine Ahnung.
    Zum Einen ist der Kleinwagen relativ schmal und hoch. Das ermöglicht prinzipiell einen Einblick aufs Lenkrad von höherer Position als bspw. bei einer E-Klasse.
    Zum Anderen ist nicht bei jedem Lkw die Sitzposition derart hoch wie zB bei vielen Renault-Trucks. Vielleicht war der Lkw ja auch nur ein 5-to-Sprinter mit Plane. Dann ist es von hinten erstmal ein Lkw, obwohl er praktisch ja eher ein Transporter mit entsprechend niedriger Sitzposition ist. Viele Transporter sind übrigens als Lkw zugelassen und haben demnach sogar die Bezeichnung Lkw verdient.

    Viel fraglicher erscheint mir, ob ein unbeteiligter Lkw-Fahrer in ein dunkles Auto schauen würde und dort eine ruckartige Lenkrad-Bewegung erkennen könnte.

    Zum Rest sage ich mal nichts, da ich dich sowieso nicht überzeugen könnte.

    R

  • Frank:
    Das ist richtig, aber es gibt hier das Video. Welche Hupe hört man kurz vor und hinter der Kollision? Sie ist laut und ändert ihre Frequenz und Lautstärke nicht. Wäre es die Hupe des Kollisionspartners gewesen, hätte sich die Frequenz wegen des Dopplereffekts beim passieren verringern müssen. Wie gesagt ich bin Physiker mit Spezialgebiet Messtechnik.
    Soeben habe ich mir das hier eingebettete Video nocheinmal direkt angehört und angesehen.
    Bis 00:14 zieht GT-FK10 nach rechts. Anschließend zieht er jedoch nach links. Der rechte vordere Kotflügel des Unfallgegners dürfte unbeschädigt sein. Wurde das von der Versicherung geprüft?

  • Ich stell hier mal ein par Links zu Urteilen mit Berücksichtigung von Dashcams rein:

    http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Ha…-Hannover-nicht

    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6486.php

    http://www.ndr.de/nachrichten/ni…dashcam110.html

    Interessant, oder? Es gibt Leute, die verwenden ihre Dashcam um jemanden anzuzeigen.
    Ich verwende meine Dashcams seit 1996 und habe noch nie Jemanden angezeigt. Bei 5 bis 10 Konflikten pro 100 Kilometer Autobahn (mein Tagespensum) würde ich meine beruflichen Aufgaben kaum noch wahrnehmen können.

    Ich wiederhole mich vielleicht: Eine Dashcam sollte - wie in Russland - eine Defensiv-Waffe bleiben.