[Österreich] Fahrerflüchtiger mit Video ausgeforscht

    • Offizieller Beitrag

    Aehnlich wie die Berliner Polizei bei dem Ueberfall auf den AppleStore, stellt auch die Niederösterreicher Polzei einen Filmausschnitt einer Dashcam ins Internet und hofft dabei auf klärung des Unfalls.


    Zitat

    Fahrerflüchtiger mit Video ausgeforschtAuf ungewöhnliche Weise hat die Polizei einen Lenker ausgeforscht, der einen Motorradfahrer zu Sturz gebracht und Fahrerflucht begangen haben soll. Geholfen hat dabei ein Video, welches das Unfallopfer aufgenommen hatte.

    Um die Abendstimmung aufzunehmen, habe er die Kamera auf seinem Motorrad eingeschaltet, sagte Motorradfahrer Heinrich Wicke. Beim Autobahnknoten Schwechat wurde das Amateurvideo zum polizeilichen Beweismittel. „In dem Moment, in dem ich mich mit dem Motorrad quergestellt habe und es sich leicht aufgerichtet hat, hat es mich abgeworfen und mein Film ist gerissen. Ab dem Moment kann ich mich nicht mehr an den Unfall erinnern“, so Wicke.

    Der Film der Kamera lief aber noch weiter und zeigt den Aufprall des Motorrads, nachdem der Lenker abgeworfen worden war. „Die Erinnerung ist wiedergekommen, kurz bevor mich die Sanitäter auf einer Trage in den Sanitätswagen geschoben haben“, so Wicke.

    Lenker meldete sichNach zwei Tagen im Krankenhaus stellte der Niederösterreicher die Filmsequenz ins Internet. Auch die Polizei hatte den Film und konnte mit spezieller Videotechnik Teile des Kennzeichen lesen. „Es gab eine Verknüpfungsanfrage, und somit hatten wir noch fünf Fahrzeuge, die in Frage kamen“, sagte Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich. „Mittlerweile hat sich der Lenker des fahrerflüchtigen Fahrzeuges gemeldet und wird am Donnerstag einvernommen.“

    Permanentes Filmen in der Öffentlichkeit ist laut Datenschutzgesetz verboten - das betrifft auch Kameras auf Fahrzeugen. Als Beweis können solche Filme trotzdem verwendet werden.

    Quelle: orf.at


    Wie man sieht, ticken unsere Nachbarn auch nich so scharf wie immer dargestellt, kein Grund die Flinte ins Korn zu werfen @sheryl :smiling_face:

  • Wurde doch vor ein paar Tagen bereits mal in einem anderen Thread beschrieben, das die Gesetzeslage der unseren gar nicht mal so unähnlich ist.
    Wenn man nicht die Absicht verfolgt, den Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer zu überwachen, eine Landschaftsaufnahme z. B., ist es wohl genauso erlaubt wie bei uns.

    Nimmt man rein zufällig dabei was wichtiges auf, ist dies ja nicht absichtlich und nicht geplant erfolgt.

  • in EU gilt diese Regelung (ist eine Konvention von Venedig), wenn einen Beweis durch nicht zugelassene Methoden beschafft wird, dann sollte dieser Beweis vor dem Gericht nicht angenommen werden, obwohl es die Wahrheit zeigt.

    Paradox, oder??

    "Permanentes Filmen in der Öffentlichkeit ist laut Datenschutzgesetz verboten - das betrifft auch Kameras auf Fahrzeugen. Als Beweis können solche Filme trotzdem verwendet werden."

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