[Zusammenfassung Allianz] Dashcam-Urteil: Videokamera im Auto erlaubt

  • Da das Gerät nicht 'geeicht' ist und keine verbindlichen Daten hergibt (falls Geschwindigkeit angezeigt wird), wird sich wahrscheinlich keiner die Arbeit machen und irgendwelche Geschwindigkeit errechnen.
    Ich glaube auch nicht das die Polzei die Karte nach eventuellen Delikten untersucht. Die sind arbeitstechnisch eh überlastet.

    Und wenn die Polizei mich auffordert die Karte herzugeben, habe ich zumindest nichts falsch gemacht. Rein vom Datenschutz her.
    Also ich sehe das recht gelassen.
    Wie gesagt... habe ich Schei..e gebaut, stehe ich auch dazu.

  • @Christoph,

    das ist richtig, selbst dazu zu stehen!

    Aber das war so von mir nicht gemeint.
    Sondern, dass man aus, beispielsweise, fünf geringen Tempoüberschreitungen - die darin versteckt sind - auch wenn diese für sich wenig nach sich ziehen würden - den Schluss zieht: "Damit ist ihm auch DAS zuzutrauen."
    Ich meine die Tendenz, die der eine oder andere Betrachter für sich daraus ziehen und gegen dich verwenden könnte.

    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face:

  • Wie Christoph das schon sagte ... da das GPS und die dadurch durch die Cam errechnete Geschwindigkeit nicht geeicht ist können die mMn damit gar nichts anfangen.

    Gruß Karl

    Das Problem an Feiglingen und Duckmäusern ist ... sie laufen einem immer wieder über den Weg!

    • Offizieller Beitrag

    Anders sieht es wahrscheinlich aus wenn man über eine rote Ampel, eine durchgezogene Linie und ähnliches fährt oder bei Überholverbot überholt Da dürfte GPS relativ wurscht sein.
    Aber kann man aufgrund der Weg/Zeit-Berechnung nicht auch auf die gefahrene Geschwindigkeit kommen... z.B. auf der BAB? Man weiß ja wie lang die gestrichelte Fahrbahnmarkierung ist.

    Trotzdem bin ich der Meinung, daß das vom zuständigen Betrachter abhängt ob was nachkommt; zumindest bei nicht allzu großen Verstößen.

  • @Doeffi, wie andere bereits vor mir angemerkt haben...
    Mein Meinung über die Verwertbarkeit der weiteren Videosequenzen hatte ich ja bereits eingangs in meinem Post oben erwähnt.
    Ich gehe nicht davon aus, das hier etwas zu meinem Nachteil verwendet wird. Welcher Anlaß würde bestehen?
    Und wenn... habe ich Pech... dann müßte ich die Dashcam aber auch direkt in Frage stellen.
    Ich mache mir hier keine weiteren Gedanken drüber. Falls ich irgendwann mal merke, das ich falsch lag, kann ich mich immer noch ärgern. :winking_face:

    Es wäre aber eine interessante Frage, ob private Landschaftsaufnahmen gegen mich verwendet werden dürften. (Datenschutz? :grinning_squinting_face: )
    Und wer sagt, das ich am Steuer saß und ob die Kamera in meinem Auto war oder in einem anderen gleichfarbigen Modell.
    Aus Mangel an Beweisen fallengelassen. Daher Wayne

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Karte aus einem bestimmten Grund sichergestellt wird, sollte sie auch nur dafür benutzt werden. Sonst kommt es darauf an, was das für Situationen sind. Wenn es Straftaten sind, die von amts wegen verfolgt werden müssen, könnte es sein, dass sie berücksichtigt werden. Bei Antragsdelikten passiert wohl nichts, wenn kein Strafantrag vorliegt und bei Ordnungswidrigkeiten muss jemand entscheiden, ob diese verfolgt werden sollen. Bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollte nichts passieren, zumal man dann wissen muss, wer gefahren ist. Bei der eingeblendeten Geschwindigkeit kommt es auch darauf an, wie sie berechnet wurde und wie genau sie ist. Schon das überprüfen der Aufnahmen würde vermutlich zuviel Aufwand bedeuten. Wie die anderen schon festgestellt haben, kann man relativ entspannt bleiben.

    Das beste wäre, man würde einfach nur den relevanten Ausschnitt kopieren und fertig.

  • Das Ganze wird ja richtig interessant.
    Wir kommen hier von Höcksgen auf Stöcksgen.

    Aber keine Sorge, ich selbst muss nichts befürchten. Alles nur Theorie.

    @hoko,
    genau das ist ja etwas, was ich vermeiden möchte.
    Um so schlimmer, wenn man wegen derartiger Kleinigkeiten gezwungen wird, diese Herrschaften zu "besuchen".

    @Christopf
    Das wäre doch zu hoffen.

    @Frank,
    klar, wenn ich die Wahl habe, kommt selbstverständlich nur ein Ausschnitt infrage. Wenn man aber auf sofortiger Herausgabe
    besteht, habe ich das Ganze nicht mehr im Griff.

    Gruß
    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face:

  • Da das Gerät nicht 'geeicht' ist und keine verbindlichen Daten hergibt (falls Geschwindigkeit angezeigt wird), wird sich wahrscheinlich keiner die Arbeit machen und irgendwelche Geschwindigkeit errechnen.


    Das Argument habe ich noch nie verstanden. Auch wenn ich mich mit folgender Ansicht bisher allein wiederfinde. An jeder Landstraße sind doch Begrenzungspfähle in festgelegtem Abstand, sodass ein Betrachter, geschweige denn ein Gutachter, nur zu zählen braucht, wieviel Sekunden es dauert, während die vorbeihuschen. In einer Ortschaft ist es wenig komplizierter - da müsste man über Google Maps den Abstand zwischen dem eventuellen Unfallpunkt und einem vorherigen markanten Punkt, z.B. einer Kreuzung oder einem Gebäude, bestimmen, die auf dem Video in ununterbrochener Fahrt sichtbar werden, und kann daraus auf die Durchschnittsgeschwindigkeit in diesem Abschnitt rückschließen.

    Wer vor einer Gefängnisstrafe steht, weil ein Unfallgegner zu Tode gekommen ist, oder wem von seiner Versicherung eine fünfstellige Erstattung versagt wird, weil er laut Unfallzeugen zu schnell gefahren sein soll, wird sicher froh sein, einen Gutachter zu bezahlen, der entweder eine Auswertung vornimmt, wie vorstehend vorgeschlagen, oder sich die Aufnahme im Fahren desselben Weges von seinem Beifahrer vorspielen lässt und selber jede Geschwindigkeitsvorschrift strikt einhält. Legt er selber die strittige Fahrstrecke genausoschnell oder schneller zurück, ist klar, dass das Fahrzeug, in dem die Videoaufnahme gelaufen ist, ebenfalls keine überhöhte Geschwindigkeit an den Tag gelegt hat.

  • Nochmal zum gefühlten 1000sten Mal.

    Ich habe eine Dashcam um Unfälle aufklären zu können. Habe ich selber Dreck am Stecken, muß ich auch dafür gerade stehen. (Ob mir das gefällt oder auch nicht)
    Warum sollte ich etwas gegen jemanden verwenden wollen, aber selber nicht in die Verantwortung genommen werden wollen.
    Natürlich ist das doof, wenn die eigene Dashcam gegen mich verwendet werden kann. Aber so ist das nun einmal. Kommt jemand wegen meines Fehlverhaltens zu Schaden, kann ich mich auch nicht mehr aus der Verantwortung mogeln. Finde ich prinzipiell ganz gut. Auch wenn das heute in der Gesellschaft wohl anders gesehen wird.

    Nur, das eine Videodatei, unabhängig von einem tatsächlichen Delikt, auf eventuelle Verstöße hin überprüft wird, halte ich dennoch für äußerst unwahrscheinlich.
    Welcher (bezahlte) Sachverständige setzt sich denn 5 oder mehr Stunden hin um ein Video auf eventuelle Geschwindigkeitsverstöße hin zu überprüfen.
    Und Google Maps... na ich weiß nicht.

    Muß aber jeder selber wissen. Und im Zweifelsfall die Dashcam ausbauen.

  • Ich glaube, genau das ist letztes Jahr einem Radfahrer passiert - die Polizei hat sich das Video genau angeguckt, mit dem er eine Anzeige gegen einen Autofahrer belegt hat, und dann kriegte er eins auf den Deckel. Das Urteil war trotzdem positiv für die Dashcam-Szene, weil es eines der wenigen bisher war, bei dem die Videodatei als Beweismaterial im Strafprozess zugelassen wurde.

    Und ich bin derselben Meinung wie mein Vorschreiber: wenn ich so pingelig bin, daß ich (egal, ob ich hinterher behaupte, ich wollte bloß die schöne Fahrt dokumentieren) mit überlegenen technischen Mitteln die Fahrweise anderer Leute aufzeichne, um ihnen was am Zeug flicken zu können, bzw. mit Hilfe der Videoaufzeichnung Zeter und Mordio schreie, daß mir andere Unrecht getan haben, dann muss ich es mir entgegenhalten lassen, wenn ich selber nicht rücksichtsvoll und vorschriftsmäßig fahre.

    Man könnte einwenden, dass jedem mal was unterläuft. Nun denn, wenn es um einen Unfall geht, also normalerweise um viel Geld für mich und vielleicht noch Schadenersatz für bleibende Unfallverletzungen, dann muss ich es in Kauf nehmen, daß ich dann auch was draufzahlen muss für meine eigenen Sünden.

    Ich habe inzwischen mein Auto abgeschafft und nur am Fahrrad sowie am Motorrad/Roller je eine Dashcam, aber im Auto hatte ich mich nicht mal mehr getraut, "A...loch" zu brüllen, wenn es um einen anderen Verkehrsteilnehmer ging :winking_face: .

  • mycom, mir geht es darum, dass m.E. eine Dashcam auch geeignet ist, die Geschwindigkeit abzuschätzen.
    Wenn man weiß, was der Durchschnitts-"Zeuge" für groteske Fehlaussagen macht, in tiefster Überzeugung, versteht man auch, daß zumindest überall, wo Emotionen im Spiel sind, jemand kommt und behauptet, der Unfallbeteiligte sei viel zu schnell gerast.

    Ich erinnere mich an eine Bürgersprechstunde, bei der ein Senior aufstand und eine Rede hielt, des Inhaltes, auf einer bestimmten Straße in unserem kleinen Ort würden *alle* Autofahrer *mindestens 100* fahren, innerorts. Was technisch unterhalb einem Ferrari gar nicht möglich wäre. Auf dem kleinen Stück muss man schon zu bremsen anfangen, wenn man die 50 mit Vollgas erreicht hatte.
    Ich selber wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung mal beschuldigt, mit einem frisierten Motorrad Lärm zu verursachen. Das "frisierte" Motorrad war eine neugekaufte 250er Honda im Originalzustand.

    Ein Sachverständiger braucht sich doch nicht 5 Stunden hinzusetzen, um nach einem Unfall anhand einer Videodatei festzustellen, in wieviel Sekunden auf dem letzten Stück vor dem Unfall der Weg zwischen zwei Begrenzungspfosten zurückgelegt wurde? Das könnte man sogar einem Polizisten am Unfallort zeigen, egal ob er lesen kann oder nicht :winking_face:

    • Offizieller Beitrag

    *offtoppic*

    Hallo Hundefreund, wenn Du (noch) magst dann kannst Du ja zu Deinen Dashcams an den Zweirädern ein bisschen mehr berichten, in den entsprechenden Bereichen *grin

    Hatte mal alte Beiträge von Dir gelesen - sind die Kameras noch aktuell im Einsatz?

  • Das kann durchaus sein, daß ich da noch was mit Fotos zu den zwei Befestigungsvarianten am Motorrad und am Rollerchen schreibe. Im Moment sind allerdings die Installationsarbeiten an den Zweirädern eingefroren (lach). Ich hatte drei Dashcams der Billig-Klasse, und noch ein oder zwei wegen kaum erkennbarer Videos zurückgegeben. Für eine von den drei benutzten, ein DVR-27 oder so ähnlich Nachbau (die mit den 6 wirkungslosen LEDs an der spitzen Schnauze), hatte ich auch vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, aber die verzweifelten Chinesen haben mir so viel Nachlaß angeboten, dass ich sie dann für um die 14 Euro hatte. So kamen die guten in's Auto und an's Motorrad, die schlechte an das Fahrrad. Bloß, dass die unzuverlässig beim Aufnehmen war und, nachdem ich viele Stunden damit verplempert hatte, nachzuforschen, was ich denn nun schon wieder falsch gemacht hatte (hatte ich nicht), ist sie dann doch in den Müll geflogen. Als mich hier tatsächlich mal eine dumme Kuh vom Dorf in einem Panda abschoß, hatte diese Kamera gerade schlechte Laune und sich wieder mal nicht bei der Stromzufuhr eingeschaltet, obwohl sie so programmiert war. (Sonst wäre die besagte Autofahrerin DER Hit bei Youtube geworden, ich schwör's :nauseated_face: ).

    Die zwei anderen um 50 Euro waren zuerst im Auto (siehe: Befestigung Eurer Dashcams?) und am Motorrad verwendet. Die eine ist jetzt am Elektrofahrrad per einem rahmenfesten Winkel auf einer genau passenden Rohrschelle (https://dashcamforum.de/wbb/index.php/…GP2853-640-JPG/ - zur Zeit der Aufnahme war nur eine Keycam drauf montiert) und 3M Dual-Lock befestigt, für die andere habe ich heute gerade die mitgelieferte Halterung, ebenfalls rahmenfest, für den Roller angepasst (musste sich weiter verstellen lassen als vorgesehen, es galt dabei nur, einen Ausschnitt etwas größer zu dremeln). Die käuflichen Kamerahalterungen für den Lenker von Zweirädern sind Beschiß - durch die dauernden feinen Balancierbewegungen tänzelt das Bild viel zu sehr.

    Zwar ist es ein Vorteil der Billigklasse, dass man die Dashcam, im Bewusstsein des Risikos, auch mal beim Einkaufen am Fahrzeug lässt, aber dennoch muss das Teil mit einem Griff abnehmbar sein. Strom kriegen die auf dem Zweirad, von ganz kurzen Fahrten abgesehen, von einer sog. Power-Bank, die natürlich auch irgendwo möglichst unauffällig und zwecks Ladens leicht abnehmbar untergebracht sein will.

    Jaa, und wieso ich das Auto abgeschafft habe? Nun, ich bin gerade neu im Rentenalter und zwar habe ich einerseits, zum Beispiel per Dashcam, immer mehr auf das Wohlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer geachtet, im Bewusstsein meiner vermeintlichen Kompetenz als Autofahrer, andererseits musste ich mir mal eingestehen, dass ich immer schusseliger wurde. Nicht in Zeiten voller Leistungsfähigkeit, aber wenn ich es eilig hatte, missgestimmt war, vom ungewohnten Stadtverkehr genervt oder was-auch-immer. Dann lieber Bus und Pedelec fahren, als mich wie viele Senioren zum Affen machen, wie sie praktisch jeden Monat irgendwo für immer dieselbe Schlagzeile sorgen: "Senior verwechselt Gas und Bremse, Friseursalon mit Auto planiert" o.ä. <grinz>. Lieber noch was für den Wagen kriegen, als per Dashcam einen Lehrfilm für andere drehen "wie brettere ich im Kreisverkehr unter einen Laster" :winking_face:

    6 Mal editiert, zuletzt von Hundefreund (2. Februar 2015 um 08:34)

  • Ein Sachverständiger braucht sich doch nicht 5 Stunden hinzusetzen, um nach einem Unfall anhand einer Videodatei festzustellen, in wieviel Sekunden auf dem letzten Stück vor dem Unfall der Weg zwischen zwei Begrenzungspfosten zurückgelegt wurde?

    Aber genau darum geht es doch!
    Zur Aufklärung des Unfallhergangs soll das Material dienen. Egal wem es dient.
    Was ich aber schrieb, und was immer ängstlich vorgehalten wird, ist doch das die niemals die restlichen 5 Stunden Videomaterial auseinanderpflücken, die sich noch auf der Speicherkarte befinden und die mit dem Hergang des Unfall nix aber auch gar nix zu tun haben.

    Das muste ich jetzt aber doch noch loswerden.
    'Tschuldigung und jetzt schreib ich auch nur noch zum Thema.

  • Dass die Aufnahmen zweischneidig sein könnten, war, glaube ich, genau das Thema :winking_face: . Ich habe jetzt verstanden, worauf sich Deine 5 Stunden bezogen.
    Und dass man mit der Dashcam in die Richtung laufen könnte "bei den anderen den Splitter sehen, aber nicht den Balken im eigenen Auge", gehört auch ein bisschen dazu, ob Knöllchen-Horst jetzt auch begeistert unter die Reihen der Dashcam-Fanatiker gegangen ist oder meine Wenigkeit es mit zunehmendem Alter (es gab noch andere Gründe, Sehschärfe, tw. schon mal etwas Unterzuckerung usw.) zu ignorieren angefangen hat, auf die eigene Fahrsicherheit zu achten, sich aber mehr und mehr darauf konzentriert hat, den anderen ihre Fehler nachweisen zu können.

    Für die Versicherungen (seht, ich habe das Topic extra nachgeguckt) ist eine Dashcam natürlich was Feines, sogar wenn ihre Kunden evtl. durch die Benutzung und die Weitergabe der Aufnahmen einen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften begehen. Ist ihr Kunde bei einem kostspieligen Unfall im Recht, können sie das Video über das strafrechtliche Verfahren in den Fall einschleusen und sich im Zivilverfahren dann mit dem Hinweis auf die Verurteilung des Unfallgegners entlasten; hat der Versicherungsnehmer selber Mist gebaut, können sie die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern; und generell wird der bewusste Dashcam-Benutzer allzu grobe Verstöße gegen die Sicherheit vermeiden wie, eine rote Ampel noch schnell überfahren oder mit 130 an Geschwindigkeitsbegrenzungen vorbeifahren, die 80 zeigen.

  • Kritisch wird es m. E., wenn die Polizei oder andere Beteiligte die Cam entdecken und fragen ob sie in Betrieb war. Dann muss ich ggfls. etwas preisgeben, was ich absolut noch nicht wollte! :confused_face:

    Dass die Aufnahmen zweischneidig sein könnten, war, glaube ich, genau das Thema :winking_face: . Ich habe jetzt verstanden, worauf sich Deine 5 Stunden bezogen.


    Deshalb für die täglichen Fahrten eine 4 oder 8GB Karte in die Cam.

    cu

    Schöne Worte sind nicht immer wahr, wahre Worte sind nicht immer schön.

  • @Marco_Berg ,

    . . . kein schlechter, nein, ein guter Gedanke! :thumbs_up:

    @Hundefreund,

    Entweder ich bin heute noch nicht ganz wach oder ich habe grundsätzlich etwas nicht verstanden.
    Du berichtest frei über Deine Entscheidung, das Auto abgeschafft zu haben. Mutig! :thumbs_up:

    Aber Du fährst weiter mit Fahrrad und Pedelec.
    Mit diesen beiden Teilen kannst Du aber, trotz Deiner angezweifelten Kompetenz als Autofahrer, Deiner Schusseligkeit, besonders wenn Du es eilig hast, missgestimmt bist oder Dich der Verkehr nervt, genau so viel oder wenig anrichten, wie mit dem Auto. :confused_face:

    Ich sehe da keinen großen Unterschied.
    Man könnte sogar sagen, die Gefährdung Deines eigenen Lebens ist als Fahrrad und Pedelec-Fahrer größer als mit dem Auto.
    Und Du kannst m. E. auch mit den beiden Zweirädern, wie Du schreibst, zwar kaum "einen Frisiersalon platt machen", aber Dich genau so zum "Affen machen", wie mit dem Auto, oder?
    Vielleicht muss dann ein anderer Autofahrer, weil Dich gerade der Verkehr nervt, um Dich herum fahren und einen Salon platt machen. Was dann? :thumbs_down:

    Wenn ich falsch liegen sollte, kläre mich bitte auf

    Gruß
    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face: