Marktübersicht über alle DSGVO-konformen Dashcams

  • hab gerade gelesen, das die Dasjcam von Garmin 67W keine loopfunktion hat, also ist das nicht das immer wieder kehrende Überschreiben der jeweils ältesten Aufnahmen? wär das nicht Bestandteil für Ds..... konforme cams? Diese steht aber oben in dieser Liste🤷‍♂️

    Wo hast Du das gelesen?

    Es ist falsch. Die Anleitung ist da völlig eindeutig:

    Zitat

    Die DashCam zeichnet Videos auf der Speicherkarte der Kamera auf (Installieren einer Speicherkarte). Standardmäßig beginnt das Gerät sofort nach dem Einschalten mit der Videoaufzeichnung und setzt die Aufzeichnung bis zum Ausschalten fort. Wenn die Speicherkarte voll ist, löscht das Gerät das älteste nicht gespeicherte Video automatisch, um Speicherplatz für neue Videos freizugeben.

    Und zusätzlich gibt es eben die DSGVO-konforme Option der Aufnahme:

    Zitat

    Wenn die Option zum sofortigen Löschen nicht gespeicherter Videos aktiviert ist, löscht das Gerät fortlaufend nicht gespeicherte Videos, die älter als drei Minuten sind, außerdem löscht es alle nicht gespeicherten Videos, wenn es ausgeschaltet wird. Diese Funktion ist nur für bestimmte Regionen verfügbar.

    Ich hab das schon sehr genau recherchiert und die Geräteliste ist korrekt.

  • Klasse Liste, vielen Dank für deine Arbeit.

    Wenn man jetzt noch rausfinden würde, welche dieser Cams brauchbar sind für das allerwichtigste Feature, nämlich dass bei Vollbremsung oder Aufprall vorne oder hinten der G Sensor auslöst, wäre super. Weil bei der Transcend z. bsp. bemängeln einige Leute daß der G Sensor die Aufnahme nicht auslöst. Sowas wäre fatal bei einem Unfall, denn manuell die Aufnahme per Knopfdruck zu sichern, wird man unter Schock nicht machen.

    Oder auch die Info wqre gut, ob es bei einigen dieser Cams aus der Liste, die Möglichkeit gibt, die Cam paar Sekunden/Minuten nach einem Unfall auszuschalten und die letzten Aufnahmen (die ja intern ja abliegen müssen) manuell runterzuladen, falls der G Sensor nicht ausgelöst hat. Danke

  • Du bist gerne dazu eingeladen, selbst solche Infos in Erfahrung zu bringen und hier zu ergänzen! :smiling_face_with_horns:Ich selbst habe zum Beispiel schon 5 verschiedene Kameras gekauft und getestet.

    Meistens reicht dazu aber oft schon das Studieren der Anleitung. Einige Kameras speichern zum Beispiel auch unabhängig von der Ereigniserkennung die letzten 3 Minuten bis zum ausschalten. Also kann man da problemlos auch ohne Auslösen des G-Sensors die letzten 3 Minuten herunterladen. Wenn das für Dich ein wichtiges Kriterium ist, sichte doch die Anleitungen der hier genannten Geräte und berichte hier von den Erfahrungen.

    So funktioniert eine Community, nicht nur Informationen abgreifen, sondern auch selbst welche beitragen! :face_with_rolling_eyes:

  • Macht ihr euch jetzt wirklich solche Gedanken wegen einem möglichen Verfahren bei Verstoß gegen das Persönllichkeitsrecht?

    Die Strafen in Deutschland sind hier doch sehr milde und mehr als 150 Euro werde / wurden hier nach meinen Kenntnissen noch nicht erhoben (AG München 150 Euro). Das ist doch noch im Rahmen und verschmerzbar, auch wenn es unschön ist. Und dazu muss die Polizei ja auch erst einmal „Lust“ haben, dem ganzen nachzugehen - ich bin da entspannt ;-).

  • Also zum einem geht das ja auch oft mit der Beschlagnahme der Kamera einher, zum anderen ist es halt immer fraglich, ob eine nicht rechtskonform erstellte Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird. Aber der Hauptgrund ist für mich, das ich keine stundenlangen Aufnahmen erstellen möchte, die mich im Zweifelsfall selbst belasten können.

  • Am Ende ist meine Wahl auf 'MiVue C570' gefallen wegen des 'Privacy Mode', der wirklich anlassbezogene Aufnahmen ermöglicht. Zudem erscheint mir der G-Sensor bei dem Gerät zuverlässig/empfindlich genug zu sein.

    Das ist bei dem Kenwood 'DRV-A501W' nicht der Fall, welches ich auch getestet habe. Da hatte ich die Empfindlichkeit auf die höchste Stufe gestellt, aber am Ende einer Fahrt mit Unebenheiten und dergleichen ist keine einzige Aufnahme im Notfall-Ordner gelandet...

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (6. April 2022 um 18:32) aus folgendem Grund: Direktzitat entfernt

  • Ok, interessant. Ja, der G-Sensor funktionierte bei der MiVue wirklich sehr zuverlässig. In der Regel ist der bei anderen Herstellern meiner Erfahrung nach aber eher zu empfindlich und speichert ständig.

    Eine Kenwood hab ich mir auch noch zum testen besorgt, die hängt aber gerade noch im eingemotteten Sommerfahrzeug und konnte ich bisher nur kurz antesten. Da haben mich aber gleich die unbeleuchteten Tasten gestört, nachts ist damit die Bedienung Glückssache.

  • Bei der Kenwood haben mich die Tasten auch gestört. Die sind zwar "Touch" aber nicht kapazitiv (wie mir scheint). Zumindest haben sie bei mir oft nicht zuverlässig ausgelöst, bzw. ich musste einen bestimmen Bereich treffen. Ohne Beleuchtung im Dunkeln wäre dies erst recht ein Problem.

  • Und die zugehörige App ist auch ziemlich für den Popo - aber muss ich mir alles nochmal genau anschauen. Aber schon jetzt ist klar, dass die Cam - trotz 4K - definitiv keine Alternative zur Nextbase ist, die ich aktuell hauptsächlich nutze. Sehr wohl überlege ich aber gerade mit Fahrzeugwechsel auf die Garmin umzusteigen, die im alltäglichen Gebrauch ein paar Features bietet, die mir wichtig sein könnten...

    Zum Glück habe ich ja die verschiedensten Geräte zur Auswahl hier rumliegen... :rofl:

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (11. April 2022 um 17:50) aus folgendem Grund: Direktzitat entfernt

  • Hallo Forengemeinde,

    ich kann euch nur mitteilen wie das in Österreich ist mit Dashcams und der DSGVO.

    Grundsätzlich gibt es keine DSGVO-konformen Dashcams bei uns, alles weder Fisch noch Fleisch

    In der Anlage ein Kurzauszug betreffend Alpenrepublik aus der Redaktion des ÖAMTC.

    Interessant der Passus: Erlaubt für private Zwecke.... da ist Luft nach oben

    lg

    Walter

  • Hallo Taxi_Walter ,

    natürlich ist die Auslegung von Gesetzen, wie auch der DSGVO, immer Interpretationssache. In Deinem angehängten Text kann ich aber nichts anderes entnehmen, als auch bei uns gilt, und was einer - datenschutzkonformen - Nutzung einer Dashcam widersprechen würde.

    Zitat

    Verboten ist jegliche Form systematischer Überwachung. Also ist das Aufzeichnen jeglichen Geschehens vor der Linse - ohne einen anderen vorrangigen Zweck - als Überwachungstätigkeit einzustufen. Diese Tätigkeit ist der staatlichen Verwaltung vorbehalten.

    Das, und auch alles andere, was dort erwähnt ist, ist bei uns nicht anders. Daher nehmen die o. g. DSVGO-konformen Dashcams ja nicht anlasslos auf, sondern nur anlass-bedingt.

  • Es wurde doch schonmal erwähnt, dass man mit dem Argument, die Natur für private Zwecke aufzuzeichnen, durchkommen sollte…

    Im Übrigen: Sobald die DC die Funktion besitzt auch nicht Anlassmäßig zu filmen (eben mit einem Knopf etc.), wäre die Kamera schon wieder fraglich. Da sie eben die die Funktion besitzt und es kann, nicht Anlassbezogen auf zu Zeichen.

  • Dieses „Argument“ wird wohl keinen Richter beeindrucken, solange Du nicht alleine auf der Straße bist und wirklich nur Landschaften filmst. Sobald aber dabei auch Personen und Fahrzeuge aufgenommen werden, wird das nicht mehr ziehen. So einfach ist es dann doch nicht. *bday*

    Und die Speicherung per Knopfdruck ist/kann ja auch anlassbezogen sein, nämlich durch einen zugrundeliegenden Vorfall, den man dadurch dokumentieren möchte. Und das ist dann ja auch kein permanentes Aufzeichnen, was rechtswidrig wäre, sondern nur dieser eine Clip, der dann gespeichert wird.

  • also mal ehrlich - ich finde das schon korrintenkackerei (sorry) vom feinsten.

    da wird herumdiskutiert, welche cam ( wobei ja eigentlich nur das veröffentlichen heikel ist) usw. und in der zwischenzeit rennen zig 100 leute frischfröhlich videofonierend in der gegend rum und kein a*** kümmert sich da um irgendwelche persönlichkeitsrechte.

    ich persönlich möchte nicht livegestreamt bei irgendwelchen turis oder anderen videofonierenden idioten gesehen werden - das ist nämlich alles life - stört aber offensichtlich keinen der ach so noblen datenschützer....

  • Das darfst Du gern als Korinthenkackerei empfinden - genau so ist aber nunmal die Rechtssprechung.

    Außerdem sollte eigentlich schon klar sein, dass es einen Unterschied macht, ob ich eine Kamera exakt und alleine zu dem Zwecke installiere, Fahrzeuge und Personen aufzunehmen, oder ob ich beim Videotelefonieren zufällig Menschen für Sekundenbruchteile live mit erfasse und eben nicht aufzeichne - was mir übrigens noch nie passiert ist.

  • Da hast Du Recht ZeroGravitY

    Andererseits fällt mir auch kein Szenario ein, wie die Legislative wissen könnte, was ich da alles auf der Karte habe. Vorausgesetzt, ich verwende das Bildmaterial über einen Anwalt und mache alles bedenkliche unkenntlich (wie in gängigen YT Videos) und reiche es erst dann ein…

  • Das ist schon etwas naiv, findest Du nicht?

    Wenn es wirklich mal zu einem schweren Unfall, womöglich mit Personenschaden, kommt und die Dashcam da rum baumelt, wird diese vermutlich eh samt Speicherkarte beschlagnahmt. Dann wird der Datenschutz eh das kleinste Problem sein.

    Und wenn Du eine Aufnahme nach einem Unfall vor Gericht als Beweismittel einbringen willst, wird man sich schon für dessen Entstehung interessieren, vermute ich mal. Denn ein Beweis muss ja auch rechtmäßig erbracht werden. Ich bin aber auch kein Jurist.

    Was ich allerdings nicht verstehe, warum man da rum diskutiert, wenn es doch Dashcams gibt, die die datenschutzrechtlichen Anforderungen mit größter Wahrscheinlichkeit erfüllen. :confused_face:

    Entweder einem ist das Risiko egal und man nimmt einfach in Dauerschleife auf, oder man möchte das Risiko minimieren und kauft genau so eine DSGVO-konforme Kamera, wie ich sie hier für diesen Beitrag recherchiert habe.