Marktübersicht über alle DSGVO-konformen Dashcams

  • Hallo liebe Dashcam-Community,


    ich hatte ja vor kurzem hier schon nach DSGVO-konformen Dashcams, über drei Jahre nach Einführung dieser Verordnung, gefragt.

    Nachdem aber keine konkreten Antworten kamen und im Forum auch kaum ausführliche Informationen dazu zu finden sind, habe ich mir zu einer eigenen Recherche entschlossen, um den Markt nach entsprechenden Geräten zu durchforsten.


    Hintergrund

    Einerseits möchte ich meine Dashcam maximal legal betreiben und keine Angriffsfläche für eventuelle Maßnahmen liefern, andererseits, möchte ich nicht, dass mein eigenes Verhalten im Verkehr permanent dokumentiert wird und ich mich gegebenenfalls dadurch auch selbst belasten könnte.

    Die aktuelle Rechtsprechung lautet, gemäß einschlägigen BGH-Urteil, dass nicht anlasslos und permanent aufgezeichnet werden darf, sondern vielmehr nur "eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges." Den exakten Wortlaut könnt in der Mitteilung zum entsprechenden Urteil hier nachlesen.

    Die meisten Dashcams speichern allerdings so lange, bis die Speicherkarte voll ist - das können im Extremfall mehrere Stunden sein - und überschreiben erst dann die ältesten Aufnahmen. Gemäß der Empfehlung des BGH dürfen aber jeweils nur kurze Sequenzen gespeichert werden, die sofort wieder überschrieben werden, oder aber nur intern gespeichert werden und gar nicht erst auf der Speicherkarte abgelegt werden. Erst wenn es zu einem Unfall oder einer Gefahrensituation kommt, dürfen diese Sequenzen dauerhaft gespeichert werden. Dies kann durch die Detektierung des Beschleunigungssensor erfolgen, oder aber auch manuell durch Tastendruck.


    Liste der DSVGO-konformen Dashcams

    So, nun zur Liste aller recherchierten Dashcams, die - nach meiner Einschätzung und ohne Gewähr - die Empfehlung des BGH erfüllen. Die Liste erfüllt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollte aber nach meinem Wissensstand komplett sein - Fehler oder Ergänzungen dürft Ihr mir natürlich gerne mitteilen. Die Liste ist nach Hersteller in alphabetischer Reihenfolge sortiert, Links zur den entsprechenden Produktseiten des Herstellers habe ich, soweit vorhanden, hinterlegt.

    Garmin

    Kenwood

    Mio

    Nextbase

    Rollei

    Transcend

    Vantrue

    Vergleichstabelle

    Die Recherche gestalte sich als relativ aufwändig, da nur einige wenige Hersteller tatsächlich explizit mit so einer Eigenschaft werben, und wenn, dies nur sehr verhalten und wenig prominent tun. Daher musste ich in den meisten Fällen Betriebsanleitungen studieren und nach entsprechenden Einstellungsoptionen durchforsten. Nachdem ich mich also sowieso intensiv mit den Geräten und ihrem Leistungsumfang beschäftigen musste, und auch für mich selbst eine Grundlage für eine fundierte Entscheidung für ein Gerät haben wollte, ist aus der Recherche ein Mini-Projekt geworden und ich habe mir gleich die Mühe gemacht, eine ausführliche Vergleichstabelle mit allen Kameras, die laut meinen Recherchen die o. g. Voraussetzung erfüllen, zu erstellen. Außerdem habe ich mir auch einige Geräte zum Testen besorgt und meine Kritikpunkte mit in die Tabelle eingefügt.

    Ich suche noch eine Möglichkeit, diese hier im Forum abzulegen, da das Hochladen von Excel-Tabellen leider nicht möglich ist. Ansonsten bin ich auch gerne für Rückfragen offen und kann auch konkrete Empfehlungen zu konkreten Anforderungen aussprechen, da ich aktuell ziemlich tief in den Details stecke. :winking_face:

    6 Mal editiert, zuletzt von ZeroGravitY (24. November 2023 um 16:49) aus folgendem Grund: Vantrue N5 hinzugefügt

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir nicht vorstellen das die Nextbase 622GW (hab ich übrigens, nur net in Verwendung) und darunter DSGVO Konform sein sollen?

    Vielleicht kann man sie entsprechend so einstellen, aber kann meine 128GB Karte reinschieben und sie bei Bedarf rausnehmen und sämtliche Clips anschauen und entsprechend raus schneiden. Insofern ist sie da nicht anders als wie andere Dashcams.

  • Da liegst Du falsch. Ich besitze auch eine solche und betreibe sie DSVGO-konform. „Videoaufzeichnungen Minimum“ nennt sich die Einstellung und hat zur Folge, dass maximal 4 Sequenzen gespeichert bleiben. Und diese werden immer wieder überschrieben, sofern der G-Sensor nicht auslöst oder die Schutztaste betätigt wurde.

  • Vielen Dank für die Mühe!

    Spricht denn was dagegen, wenn man zu Hause die restlichen unrelevanten Aufnahmen löscht und nur die relevante Aufnahme als Beweismittel einreicht? Oder wird die SD-Karte gleich an Ort und Stelle von der Polizei (wenn die überhaupt eingeschalten wird) eingezogen?

    Alternativ könnte man ja tatsächlich eine kleine SD-Karte nehmen und entsprechend formatieren/partitionieren, sodass nur eine Aufnahme von jeweils 2 oder 3 Minuten draufpasst..

    PS: Die MiVue hat eine Radarwarnung. Auch wenn das nicht zum Thema gehört, sollte es nicht unerwähnt bleiben, dass das in D auch wieder nicht erlaubt ist.

    PPS: Leider sind fast alle verlinkten DC hässlich.. :grinning_squinting_face: (Wofür Du ja nichts kannst).

    Gruß Tom

    • Offizieller Beitrag

    Spricht denn was dagegen, wenn man zu Hause die restlichen unrelevanten Aufnahmen löscht und nur die relevante Aufnahme als Beweismittel einreicht? Oder wird die SD-Karte gleich an Ort und Stelle von der Polizei (wenn die überhaupt eingeschalten wird) eingezogen?

    Ich persönlich würde niemals der Polizei die SD aushändigen.

    Nach der Unfallaufzeichnung Karte raus und verstauen.

    Die bekommt dann, im Fall der Fälle, nur mein Anwalt... dann wird entschieden ob die (vor Gericht) zum Einsatz kommt.

  • Ich persönlich würde niemals der Polizei die SD aushändigen.

    Nach der Unfallaufzeichnung Karte raus und verstauen.

    Die bekommt dann, im Fall der Fälle, nur mein Anwalt... dann wird entschieden ob die (vor Gericht) zum Einsatz kommt.

    Ich habe immer eine zweite im Wagen zum tauschen in der Cam, dann hat man sich halt mal vertan :winking_face:

    Meines wissens nach darf die Rennleitung die gesamte Cam zu Beweiszwecke einbehalten, ich meine das mal gelesen zu haben.

    ____________________________________________________

    Gruß


    Markus

  • Du meinst, wenn Du eine DSVGO-konforme Kamera einsetzt? Dann sind die Aufnahmen ja legal und nur anlassbezogen zustande gekommen, was Du dann damit machst ist dann Deine Sache. An Ort und Stelle würde ich aber überhaupt nichts an irgendwen übergeben, sondern erst in einem Gerichtsverfahren nach Absprache mit dem Anwalt. Vorher würde ich diesen Joker nicht ziehen. Aber das ist nur meine Laienmeinung.

    Der Radarwarner der MiVue ist deaktivierbar, somit sollte das m. W. kein Problem sein.

    Hässlich ist relativ. Ich hab hier jetzt welche von Garmin und eine Nextbase im Einsatz, die find ich auch optisch sehr ansprechend. Welche findest Du denn hübsch?

  • Ich habe immer eine zweite im Wagen zum tauschen in der Cam, dann hat man sich halt mal vertan :winking_face:

    Meines wissens nach darf die Rennleitung die gesamte Cam zu Beweiszwecke einbehalten, ich meine das mal gelesen zu haben.

    Und die Karten willst Du dann vor einer Beschlagnahmung tauschen? Was versprichst Du Dir davon, außer Dich der Manipulation von Beweismitteln schuldig zu machen?

  • Nach meinem letzten (unverschuldeten) Unfall war auch das Erste, was ich getan habe, die Dashcam abzunehmen und einzustecken. Gegenüber der Polizei habe ich nichts von den Aufnahmen erwähnt. Die Halterung der Dashcam ist dieser wohl aber auch nicht aufgefallen. Zuhause habe ich dann das Unfallvideo geschnitten und dem RA zukommen lassen. Der hat es sich angesehen, musste es allerdings nicht verwerten, da die Sachlage auf so klar war.

    Davon, die Aufnahmen direkt vor Ort zu übergeben, würde ich dringend abraten. Mir wäre das Risiko zu hoch, sich ggf. daraus ein Mitverschulden (z.B. überhöhte Geschwindigkeit) nachweisen zu lassen. Von den anderen Aufnahmen auf der Karte, die nichts mit dem Unfall zu tun haben, ganz abgesehen ... aber hier geht es ja um den Einsatz einer DSGVO-konformen Dashcam. Der Gang zum RA selbst ist auch bei unverschuldeten Unfällen in jedem Fall anzuraten, da heutzutage die gegnerische Versicherung wohl in jedem Fall versuchen wird, sich möglichst schadlos zu halten. War bei mir das gleiche Spielchen: Erst zog diese einen dubiosen osteuropäischen Kaufinteressenten für den Totalschaden aus dem Hut, welcher weit über Restwert dafür zahlen wollte. Im Anschluss kam ein externer Dienstleister zum Einsatz, welcher die vom eigenen SV ermittelte Schadenssumme herunterrrechnen sollte. Beides wurde vom RA erfolgreich abgewehrt.

    Einmal editiert, zuletzt von tobi86 (17. November 2021 um 14:47)

  • Und die Karten willst Du dann vor einer Beschlagnahmung tauschen? Was versprichst Du Dir davon, außer Dich der Manipulation von Beweismitteln schuldig zu machen?

    Manipulation würde ich es nicht nennen wollen wenn ich in der Stressigen Situation ausversehen die falsche Karte herausgebe. :winking_face:

    Nicht die feine Art, aber wenn wir nun mal hier rein lesen ist es immer in einer Grauzone in der wir uns bewegen.

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    Gruß


    Markus

  • Dann nimmt die Autokamera auf bis die SD voll ist.

    Laut Chat von Viofo kann z.B. auch meine A119 V2 auch nur speichern wenn der G-Sensor auslöst oder man den Button drückt. Und dass ansonsten nichts gespeichert wird. Ich zweifle das aber an...die Einstellungen geben das nicht her

  • hab gerade gelesen, das die Dasjcam von Garmin 67W keine loopfunktion hat, also ist das nicht das immer wieder kehrende Überschreiben der jeweils ältesten Aufnahmen? wär das nicht Bestandteil für Ds..... konforme cams? Diese steht aber oben in dieser Liste🤷‍♂️