Marktübersicht über alle DSGVO-konformen Dashcams

  • dann können wir auch gleich drüber reden, ob für mich als ösi in eine ösi auto in deutschland jetzt was gilt - in meinen augen (innerhalb des fahrzeugs) eigentlich österreichisches recht, oder (so wie in meiner wohnung, da privatbereich)?

    und jetzt wirds ganz schwer - wenn aber mein göttergattin es fährt (die ist deutsche) dann gilt was? eu-recht?😂

  • Hallo ZeroGravitY

    Ich hab mal die Cams gecheckt. Bei der Nextbase ist mir aufgefallen (622), dass sie wohl lediglich die Loopfunktion besitzt und somit anlasslos aufnimmt. Würde ja bedeuten, dass sie ja doch nicht DSGVO konform wäre?

    Edit: Auf Seite 2 hier im Thread hast Du obiges beantwortet. Daher wohl alles richtig und somit mein Kommentar nichtig.

    Des Weiteren habe ich bei Viofo mal angefragt. Scheinbar bieten sie für das A139 Pro Modell eine spezielle Firmware an, die die Anzahl der Loopaufnahmen begrenzt.

    Anbei meine Frage mit Rückmeldung von Viofo. Hoffe ich habe noch klar genug ausgedrückt und der Support hat mich dahingehend verstanden :face_with_tongue:

    Müsste man mal das A139 Pro Modell mit aktuellster Firmware testen.

  • …. welche cam ( wobei ja eigentlich nur das veröffentlichen heikel ist)....

    Das Problem ist dabei aber, dass es eben auch ohne Dein Einverständnis veröffentlicht werden kann. Darunter versteht man wohl bereits Weitergabe an Dritte (bspw. Polizei, die Dein Video beschlagnahmt).

    Wenn man dann Pech hat, wird der DSGVO-Mensch darauf aufmerksam und mahnt Dich ab/kassiert ab. Bereits die Aufnahmen können halt belastend sein, nur wird normalerweise eben keiner drauf kommen, dass Du mit mehreren GB belastenden Material rumfährst..

    Meiner Meinung nach sind auch die DSGVO konformen Kameras noch etwas heikel, da selbst auf den 3 Minütigen Videoschnipsel andere Menschen drauf sein können. Am Ende ist es dann eine Abwägungssache des Richters, welches Interesse höher wiegt, ob überhaupt das Beweismittel zugelassen wird und ob man gegen das DSGVO verstoßen hat. Vielleicht sieht’s trotz positiven Urteil der DSGVO-Typ ja anders und zeigt Dich dennoch an…?

  • Meiner Meinung nach sind auch die DSGVO konformen Kameras noch etwas heikel, da selbst auf den 3 Minütigen Videoschnipsel andere Menschen drauf sein können. Am Ende ist es dann eine Abwägungssache des Richters, welches Interesse höher wiegt, ob überhaupt das Beweismittel zugelassen wird und ob man gegen das DSGVO verstoßen hat. Vielleicht sieht’s trotz positiven Urteil der DSGVO-Typ ja anders und zeigt Dich dennoch an…?

    Es geht doch nicht darum, dass andere Menschen darauf zu sehen sind, sondern dass nicht anlasslos und permanent aufgezeichnet auf. Und das ist bei den DSGVO-konformen Dashcams ja nicht der Fall - es wird nur punktuell und anlassbezogen aufgenommen.

    Letztendlich kommt es halt immer auf die Auslegung des Richters an, aber so ist es halt zumindest konform mit der Aussage des Richters des BGH im Präzedenzfall. Und daran werden sich wohl andere Richter auch halten - so meine Laienmeinung.

  • Des Weiteren habe ich bei Viofo mal angefragt. Scheinbar bieten sie für das A139 Pro Modell eine spezielle Firmware an, die die Anzahl der Loopaufnahmen begrenzt.

    Anbei meine Frage mit Rückmeldung von Viofo. Hoffe ich habe noch klar genug ausgedrückt und der Support hat mich dahingehend verstanden :face_with_tongue:

    Müsste man mal das A139 Pro Modell mit aktuellster Firmware testen.

    Woher hast Du denn die Info mit der alternativen Firmware? Das wäre natürlich toll, denn die Bildqualität meiner A129 bleibt leider unerreicht. :confused_face: