- Offizieller Beitrag
Zitat... werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen
KÖLN –
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Dashcams nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Wer mit einer Autokamera Aufnahmen fertigt, in der Absicht diese später im Internet zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, handelt rechtswidrig.
Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke hat sich das Urteil genauer angeschaut. Seine Einschätzung: „Das Gericht hat hier eine Abwägung zwischen den Interessen der Autofahrer und den Interessen der durch die Kamera aufgenommenen Personen vorgenommen. Dabei kam es zu dem Schluss, dass eine systematische Überwachung des Straßenverkehrs durch solche Dashcams nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar ist.“....
Wow....ein Mensch denen beim Unfall die Gesundheit oder das Leben der beteiligten wichtiger ist als der Datenschmutz. Respekt!