IT Anwalt Christian Solmecke: Geht es darum den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    ... werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen


    KÖLN –
    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Dashcams nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Wer mit einer Autokamera Aufnahmen fertigt, in der Absicht diese später im Internet zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, handelt rechtswidrig.
    Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke hat sich das Urteil genauer angeschaut. Seine Einschätzung: „Das Gericht hat hier eine Abwägung zwischen den Interessen der Autofahrer und den Interessen der durch die Kamera aufgenommenen Personen vorgenommen. Dabei kam es zu dem Schluss, dass eine systematische Überwachung des Straßenverkehrs durch solche Dashcams nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar ist.“....

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    Wow....ein Mensch denen beim Unfall die Gesundheit oder das Leben der beteiligten wichtiger ist als der Datenschmutz. Respekt!


  • Man könnte fast vermuten, das die eigentlich ähnliches wollen, wie auch wir.
    Im Schadensfall einen Videobeweis als Hilfe zur Aufklärung bei gleichzeitiger Verhinderung des Missbrauchs durch irgendwelche Schwachmaten.

    Dreht sich das jetzt schon etwas in unsere Richtung oder sind das nur aufblitzende Lichtblicke?

  • Ich könnte mir gut vorstellen, dass das entscheidende Video erst zugelassen wird
    wenn der Richter dies so entscheidet. Somit begeht der Beweisführende auch keine
    Straftat mehr wenn er das Bildmaterial an eine Behörde, Polizei oder Anwalt über gibt.

  • Es wurde doch mal ein Verdächtiger heimlich in seinem Auto (glaube von der Kripo) abgehört. Er wurde wegen Mord angeklagt. Auf den Aufnahmen ist klar zu hören wie der Verdächtige Selbstgespräche geführt hat. Dabei hat er sich quasi selbst überführt weil er die Tat nochmal hat Revue passieren lassen. Obwohl nun also klar war, dass er der Mörder sein muss, wurde dieses Beweismittel nicht zugelassen und der Angeklagte kam frei da es sonst keine stichhaltigen Beweise gab. Soviel zum Thema Datenschutz…

    • Offizieller Beitrag

    Ich knuepfe mal an das Thema hier, da das Video ebenfalls von Hr. Solmecke ist.

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  • Es zeigt eigentlich nur wieder einmal die vollkommen lebensfremde und verkorkste Rechtskultur in Deutschland, wenn abstrakte Rechte wie das Urheberrecht an der zufällig von einem Passanten gerfertigten Aufnahme, respektive deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, höher eingestuft werden als die Überführung eines (Verkehrs-)Straftäters.

    Das Provinzgericht in Ansbach urteilte komplett vorbei an der Lebensrealität vieler Menschen auf den Straßen, deren Leben mutwillig durch Rowdies, Zugedröhnte und sonstige gefährdet wird.

    Wer einmal geschädigt wurde und dann ggf noch den Affentanz vor Gericht erleben durfte, mit dem sich die Verkehrsprolls dann als selbsternannte Leistungsträger und Vielfahrer präsentieren, der wird eine jede unverfälschte Dashcam-Aufnahme begrüßen.