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IT Anwalt Christian Solmecke: Geht es darum den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen...

  • SuperMario
  • 13. August 2014 um 12:44
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • SuperMario
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    • 13. August 2014 um 12:44
    • Offizieller Beitrag
    • #1
    Zitat

    ... werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen


    KÖLN –
    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Dashcams nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Wer mit einer Autokamera Aufnahmen fertigt, in der Absicht diese später im Internet zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, handelt rechtswidrig.
    Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke hat sich das Urteil genauer angeschaut. Seine Einschätzung: „Das Gericht hat hier eine Abwägung zwischen den Interessen der Autofahrer und den Interessen der durch die Kamera aufgenommenen Personen vorgenommen. Dabei kam es zu dem Schluss, dass eine systematische Überwachung des Straßenverkehrs durch solche Dashcams nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar ist.“....

    weiterlesen...(express.de)


    Wow....ein Mensch denen beim Unfall die Gesundheit oder das Leben der beteiligten wichtiger ist als der Datenschmutz. Respekt!


    ------------------
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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • hoko
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    • 13. August 2014 um 13:02
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    • #2

    Es bleibt spannend. Ehrlich gesagt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Richter ein Beweisfilmchen ablehnt wenn auf dem selbigen genau zu erkennen ist wer den Unfall verschuldet hat.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • mycom
    Gast
    • 13. August 2014 um 14:11
    • #3

    Man könnte fast vermuten, das die eigentlich ähnliches wollen, wie auch wir.
    Im Schadensfall einen Videobeweis als Hilfe zur Aufklärung bei gleichzeitiger Verhinderung des Missbrauchs durch irgendwelche Schwachmaten.

    Dreht sich das jetzt schon etwas in unsere Richtung oder sind das nur aufblitzende Lichtblicke?

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  • gubi
    Meister
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    • 13. August 2014 um 14:18
    • #4

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass das entscheidende Video erst zugelassen wird
    wenn der Richter dies so entscheidet. Somit begeht der Beweisführende auch keine
    Straftat mehr wenn er das Bildmaterial an eine Behörde, Polizei oder Anwalt über gibt.

    Gruß, Andreas

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  • nicmare
    Profi
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    99
    • 13. August 2014 um 18:21
    • #5

    Es wurde doch mal ein Verdächtiger heimlich in seinem Auto (glaube von der Kripo) abgehört. Er wurde wegen Mord angeklagt. Auf den Aufnahmen ist klar zu hören wie der Verdächtige Selbstgespräche geführt hat. Dabei hat er sich quasi selbst überführt weil er die Tat nochmal hat Revue passieren lassen. Obwohl nun also klar war, dass er der Mörder sein muss, wurde dieses Beweismittel nicht zugelassen und der Angeklagte kam frei da es sonst keine stichhaltigen Beweise gab. Soviel zum Thema Datenschutz…

    [Blockierte Grafik: https://www.dashcamtest.de/wp-content/the…s/signatur2.jpg]

    Tests von Dashcams – direkt aus der Hauptstadt: dashcamtest.de

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  • Anonym
    Erleuchteter
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    234
    • 13. August 2014 um 18:46
    • #6

    Ernsthaft? Das ist ja absurd oO

    0801 Firmware Downloads · 0803 Firmware Downloads · Meine Ambarella R&D Projekte

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  • Frank
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    2.009
    • 13. August 2014 um 19:39
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    In den USA zum Beispiel aber vollkommen normal. Illegal beschaffte Beweise dürfen nicht verwendet. Ausnahmen sind Verstöße gegen den Datenschutz bei Banken wenn der deutsche Fiskus dadurch Steuereinnahmen generieren kann.

    Gruß Frank

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  • SuperMario
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    • 7. März 2015 um 20:56
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Ich knuepfe mal an das Thema hier, da das Video ebenfalls von Hr. Solmecke ist.

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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