Anzeige mit Hilfe Dashcam-Aufnahme?

  • Was ich aber noch immer nicht verstehe:

    Inwiefern hat ein Auto bzw. ein Kennzeichen ein recht am eigenen Bild?

    Das Auto weniger, aber z.B. der ggf. auf der Aufnahme erkennbare Fahrer/Beifahrer, der Radfahrer, der Dir die Vorfahrt nimmt, der Fußgänger etc. etc.

    Ungeachtet dessen, der Hinweis mit den "personenbezogenen Daten" ist OK!

    Und meine Meinung zur Dashcam: Ich nutze diese ausschl. zu meiner (und der meinen evt. fahrenden Ehefrau) persönlichen Absicherung. Auch meine Regelbefolgung im Strassenverkehr ist manchmal unter Berücksichtigung der STVO. großzügig interpretiert. *crazy* Daher LEBEN UND LEBEN lassen. Die Denkweise mancher Gesinnungshysteriker, Denunzianten und Blockwarte mache ich mir nicht zueigen. *censored*

  • Ich kann zwei Erfahrungen teilen:

    1. Erfahrung: Anzeigen wegen §315d StGB - Verbotene Kraftfahrzeugrennen

    Ich habe vor einem Jahr mal eine Anzeige aufgegeben, weil zwei Fahrzeuge wie bekloppt auf der vollen Autobahn gedrängelt und rechts überholt haben, auch über den Standstreifen. Die Anzeige habe ich bei der Polizei NRW online eingereicht, das Material musste ich aber mit einem USB-Stick per Post einreichen. Zuständig war die Polizei Dortmund.

    Es stellte sich später heraus, dass die beiden Fahrer selbst zu einer Spezialeinheit der Polizei gehörten. Damit habe ich im Leben nicht gerechnet, vor allem nicht bei einer A-Klasse und einem Golf VII GTI und den jungen Männern am Steuer.

    Um die Gerüchte gleich weg zu halten: Es ist laut StVO erlaubt, auch ohne Sondersignal von Sonderrechten Gebrauch zu machen. Auch muss das Fahrzeug nicht über eine Sondersignalanlage verfügen.
    Auch wenn ich nach wie vor der Meinung bin, dass das Fahrverhalten dennoch nicht in Ordnung war, hat sich die Sache damit natürlich erledigt. Am Ende gab es noch einen Brief der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wird.

    Wegen der Dashcam wurde weder irgendetwas gefragt oder erwähnt.

    2. Erfahrung: Unfall mit 'Fahrerflucht'

    Habe ich hier genauer geschildert. Kurz:

    • Video vom Unfall
    • Über 3.500€ Schaden (Reparatur, Wertminderung, Gutachterkosten zzgl. Anwaltskosten)
    • Der LKW-Fahrer hat nichts bemerkt und fuhr weiter
    • Hab angehalten und den Schaden entdeckt

    Später zeigte ich den Unfall bei der Polizei an und hatte auch das Video dabei. Die Polizei war damit aber schon überfordert, denn sie wussten nicht mal, ob sie einen USB-Stick von mir zwecks Cybersicherheit in ihre PCs stecken durften. Per E-Mail ging aber auch nicht, da Datei deutlich zu groß. Der zuständige Bearbeiter wechselte dann noch die Dienststelle und ich bekam keine Antworten. Der Fall wurde von der Polizei BW nach NRW per Post und Fax übermittelt. Ich glaube nicht, dass das Video überhaupt am Ende angekommen ist. Niemand hat sich aber darum geschert, ob das Video legal entstanden ist oder nicht.

    Ich glaube übrigens auch nicht, dass die Beamten in diesem Fall überhaupt mit der Rechtslage ausreichend vertraut sind.

    Fazit: Eine Dashcam lohnt sich so oder so. Die meisten zweifeln immer wegen dem Datenschutz und wissen nicht, ob es später vor Gericht hilft. Meine 2. Erfahrung hier ist ein gutes Beispiel, dass nicht jeder Unfall vor Gericht landet und die Aufnahmen trotzdem zum Verursacher führen und als Beweismittel dienen können.

  • Das greift nur bei Veröffentlichung. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man mit einer Dashcam, die nicht sofort löscht, wenn nicht aktiv oder durch einen G-Sensor die Aufnahme gespeichert wird, man mit einem Bein "Im Gefängnis" sitzt.

    Anzeigen kommt in meinen Augen nur in Betracht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind.

    Darauf achte ich natürlich. Ich setze ausschließlich DS-GVO-konforme Dashcams ein - der einzige Beitrag dazu mit konkreten Dashcam-Empfehlungen stammt auch von mir.

    Demnach nimmt meine Dashcam nur anlassbezogen auf. Das heißt, wenn der G-Sensor eine starke Beschleunigung detektiert oder wenn ich begründet die Aufnahme manuell sichere.

  • Was ich aber noch immer nicht verstehe:

    Inwiefern hat ein Auto bzw. ein Kennzeichen ein recht am eigenen Bild?

    Das Thema ist hier nicht ein Recht am eigenen Bild (das wäre wohlher Sache der Urheberrechts), sondern die Verarbeitung personenbezogener Daten - hier geht es um den Datenschutz. Da gehört wohl das Kennzeichen mit dazu. Aber es gibt ja immer Legitimierungen für die Verarbeitung solcher Daten - sonst dürfte der Onlineshop ja auch nicht Deine Adressdaten verwenden, aber er braucht diese ja zur Ausführung Deiner Bestellung. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit kann m. E. ebenso eine Legitimierung sein.