Dashcam Nutzung in der Schweiz

    • Offizieller Beitrag

    Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/19458701

    Die Kommentare sind auch nicht schlecht :grinning_squinting_face:

  • unsere richter sind ja in vielen fällen schon sehr engstirnig mit unsinngen urteilen.
    aber noch kein deutscher richter hat so ein video als beweis abgelehnt.

    ich kann mir nun nicht wirklich vorstellen, das die schweizer richter noch engstirniger sind wie die deutschen.

  • Es verwundert mich nicht, dass der Datenschützer das Filmen während der Fahrt als unzulässig betrachtet, das ist sein Job. Beurteilen, ob das strafbar ist, muss ein Gericht.

    Nachdem ich die Dashcam nun seit mehreren Wochen im Einsatz habe, relativiert sich nach meinen Erfahrungen die Verletzung der Privatsphäre. In den ersten Tagen schaut man sich die Videos noch kurz an, mittlerweile wirklich nur noch, wenn es etwas Aussergewöhnliches zu archivieren gibt.

    Die Dashcam setze ich aus folgenden zwei Gründen ein:

    - Im Fall eines Unfalls würde der Hergang festgehalten (hoffentlich zu meinen Gunsten)
    - Die Dashcam hilft mir, auf korrektes Fahren zu achten (z.B. Einhaltung der Geschwindigkeit auch auf Ausserortsstrassen durch den Wald, auf denen wegen Wildwechsel eine 60er Höchstgeschwindigkeit gilt)

    Aufgrund der Tatsache, dass die Polizei das Gerät konfiszieren könnte, habe ich mich entschlossen, für die täglichen Fahrten eine 4GB SDcard einzubauen, sodass lediglich die letze Stunde Fahrzeit zur Verfügung steht. Da sollten dann weniger 'Sünden' drauf sein, als auf einer 64GB Karte, Die grosse Karte werde ich dann im Urlaub in Sardinien nutzen, um die Fahrt durch schöne Gegenden aufzuzeichnen ...

    Dashcam: HP Car Camcorder f210 (momentan mit HP f310 Firmware)
    microSD: Kingston microSDXC 64GB Class 10

    Einmal editiert, zuletzt von hpk (23. September 2013 um 10:54)

  • Nachdem ich die Dashcam nun seit mehreren Wochen im Einsatz habe, relativiert sich nach meinen Erfahrungen die Verletzung der Privatsphäre. In den ersten Tagen schaut man sich die Videos noch kurz an, mittlerweile wirklich nur noch, wenn es etwas Aussergewöhnliches zu archivieren gibt.

    war/ ist bei mir genauso. :face_with_tongue: :thumbs_up:

  • Ich verstehe die ehrlich gesagt diese ganzen Diskussionen nicht.
    Auch in der Schweiz gibt es die Panormamafreiheit.

    Zitat

    Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts. Diese erlaubt es jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Gebäude oder auch eine bleibende Installation), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung. Unabhängig vom Urheberrecht können jedoch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Fotografie entgegenstehen: das Eigentumsrecht am Grundstück mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen (etwa bei militärischen Anlagen). Siehe dazu: Bildrechte, Google-Street-View-Kontroverse.

    Quelle: Wikipedia

    Warum sollen beim Filmen andere Rechte gelten als bei der Fotografie?

    Rollei CarDVR-110 mit Transcend 32Gb UHS-I und 5m InLine USB Flachkabel

  • Leider nein; ich habe ja - ein paar Tage vor meiner Anmeldung hier - an den Datenverschmutzer eine Anfrage gestellt wie denn die Dashcam datenschutzrechtlich Bedenklich sein kann, wenn via Panoramafreiheit jeder der auf den Kameraauslöser drücken kann ALLES fotografieren darf, und beim Veröffentlichen der Fotos nicht einmal die Kennzeichen verpixeln muss...

    Bis heute leider keine Antwort erhalten (vermutlich haben die ihren eigenen Widerspruch erkannt)...

    Sollte dann doch nochmal eine Antwort kommen, werde ich die Infos natürlich weiterleiten...

  • Hi Leute

    Ich erhielt vor einigen Wochen folgende Nachricht des Büros des Eidg. Datenschutzbeauftragten...

    Ich zitiere hier ohne Personennennung - da ich bis jetzt auf meine Anfrage ob ich veröffentlichen darf, keine Antwort erhalten habe; da sich die Infos aber auf Seiten des EDOEB bezieht, und darin keine Namen etc genannt werden, sehe ich weniger ein Problem damit (falls doch: bitte das Post löschen).

    Meine Anfrage bezog sich auch auf die Panoramafreiheit, da man an touristischen Orten ja praktisch pausenlos geblitzdingst wird, ohne das man sein Ok dazu gegeben hat...

    Hier nun die Stellungnahme:

  • Aha, auf öffentlichem Grund und Boden darf nicht mehr gefilmt werden? Schweizer dürfen also nur noch zu Hause filmen und fotografieren, und Touristen wird am Grenzübergang der Fotoapparat und Smartphones abgenommen? Da schiesst der EDÖB mal wieder weit übers Ziel hinaus. Ich verwende meine Armaturenbrett-Kamera gerne auf Ferienfahrten für schöne Erinnerungen, z.B. bei der Fahrt durch Londons Innenstadt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Frank (11. Januar 2015 um 20:33)

  • hi doggy,
    mir geht es genau so.
    ich habe 1982 angefangen videos aufzunehmen, da hatte man noch eine schulterkamera,3 röhren und einen tragbaren videorecorder.
    es war ganz schön fummelig das monstrum vorne an der scheibe zu befestigen.
    sasha

    • Offizieller Beitrag

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    Hm? Was tun damit also nicht mehr heimlich gefilmt wird?
    Hinweise darauf das gefilmt wird. Wie nun darauf hinweisen?[/irony]

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    [irony]Lösung Nr. 1: Auf dem Dach eine grüne blinkende Rundumleuchte montieren. (Blau darf man ja nicht, Gelb ist ein anderer Hinweis etc.)
    Wer eine Löschung beantragen möchte, sollte eine schriftliche Anforderung an den Halter des Fahrzeugs stellen. Erforderliche Adresse ist über Kennzeichen zu erfahren.
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