- Offizieller Beitrag
ZitatAlles anzeigenKamera aufs Armaturenbrett montiert, und los geht die Filmerei.
Spätestens seit dem Meteoriteneinschlag in Russland, der Anfang 2013 von
Dutzenden Auto-Kameras festgehalten worden ist, sind Dashboard-Kameras
auch bei uns ein Begriff. Der Elektronikhändler Digitec bestätigt, dass
«die Nachfrage bis anhin gering, jedoch stark steigend» ist. Kunden
seien vor allem Privatpersonen und Autogaragen, heisst es beim
Online-Händler Brack. Doch sind diese Gadgets, die wie Navigationsgeräte
an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt sind,
bei uns erlaubt?Verboten - oder doch nicht?
Ein klares Nein kommt aus
dem Büro des obersten Datenschützer des Landes, Hanspeter Thür. Zwar
seien Dashcams an sich nicht verboten, «das Filmen von Menschen und
Nummernschildern, sofern sie erkennbar sind, widerspricht jedoch dem
Datenschutz», sagt Mediensprecherin Eliane Schmid. Gefilmte Personen
müssten wissen, dass sie aufgenommen werden und ihr Einverständnis
geben. Diese Voraussetzungen seien bei Aufnahmen aus dem Auto heraus
nicht gegeben. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob man das Video nur
für private Zwecke nutze oder auf YouTube veröffentliche. Ausgenommen
von dieser Regel ist die Polizei, die im Bedarfsfall mit der Auto-Kamera
auf die Pirsch gehen darf.
Thomas Rohrbach vom Bundesamt für
Strassen (ASTRA) widerspricht: «Aus Sicht des Strassenverkehrsrechts ist
gegen Dashcams nichts einzuwenden, sofern die Kamera das Sichtfeld des
Lenkers nicht einschränkt und er die Kamera während der Fahrt nicht
bedient.» Der Einsatz von Dashcams ist umstritten: «Auf jeden Fall
verboten ist es, mit Auto-Kameras Polizei zu spielen, um andere
Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen», sagt der Zürcher Staatsanwalt und
Verkehrsexperte Jürg Boll. Die Verkehrssicherheit obliege alleine der
Polizei und nicht Privaten, so Boll.
Aufnahme kann gegen Filmer genutzt werden
Auf
Russlands Strassen gilt vielerorts das Recht des Stärkeren,
entsprechend häufig kracht es im Strassenverkehr. Viele Automobilisten
versuchen daher mit Dashcams ihre Unschuld zu beweisen. Dies sei ein
zweischneidiges Schwert, findet Boll. Die Videoaufzeichnungen könnten
auch gegen den Filmer genutzt werden, falls dieser selbst einen Unfall
baut. Bei uns muss ein Dashcam-Nutzer die Kamera auf jeden Fall
herausgeben, sofern er von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dazu
aufgefordert wird.
Videobeweis vor Gericht
Staatsanwalt
Boll bestätigt, dass Filmaufnahmen mit Smartphones in der Schweiz
bereits in mehreren Fällen vor Gericht als Beweismittel zugelassen
wurden. Ein Fall mit einer Auto-Kamera sei ihm aber nicht bekannt. Die
Mediensprecherin des Eidgenössischen Datenschützers gibt zu bedenken,
dass Dashcam-Aufnahmen vor Gericht nicht zwingend als Beweismittel
akzeptiert werden. «Alleine der Richter entscheidet, ob ein Videobeweis
zugelassen wird.»
Fest steht: Auto-Kameras sind in der Schweiz
noch wenig verbreitet, aber auf dem Vormarsch. Auch den Versicherungen
fehlen daher Erfahrungswerte mit Dashcam-Aufnahmen. «Ob eine Dashcam
nützlich ist oder nicht, können wir nicht final beurteilen, da uns
hierfür genaue Zahlen fehlen», heisst es bei AXA Winterthur. Im
Einzelfall könne eine Dashcam wichtige Hinweise für den Unfallhergang
liefern, Crash Recorder würden allerdings umfassendere Daten liefern.
Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/19458701
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