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  4. Einsatz der Dashcam im Ausland

Dashcam Nutzung in der Schweiz

    • Grauzone
  • SuperMario
  • 23. September 2013 um 00:51
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • SuperMario
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    4.271
    • 23. September 2013 um 00:51
    • Offizieller Beitrag
    • #1
    Zitat

    Kamera aufs Armaturenbrett montiert, und los geht die Filmerei.
    Spätestens seit dem Meteoriteneinschlag in Russland, der Anfang 2013 von
    Dutzenden Auto-Kameras festgehalten worden ist, sind Dashboard-Kameras
    auch bei uns ein Begriff. Der Elektronikhändler Digitec bestätigt, dass
    «die Nachfrage bis anhin gering, jedoch stark steigend» ist. Kunden
    seien vor allem Privatpersonen und Autogaragen, heisst es beim
    Online-Händler Brack. Doch sind diese Gadgets, die wie Navigationsgeräte
    an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt sind,
    bei uns erlaubt?

    Verboten - oder doch nicht?
    Ein klares Nein kommt aus
    dem Büro des obersten Datenschützer des Landes, Hanspeter Thür. Zwar
    seien Dashcams an sich nicht verboten, «das Filmen von Menschen und
    Nummernschildern, sofern sie erkennbar sind, widerspricht jedoch dem
    Datenschutz», sagt Mediensprecherin Eliane Schmid. Gefilmte Personen
    müssten wissen, dass sie aufgenommen werden und ihr Einverständnis
    geben. Diese Voraussetzungen seien bei Aufnahmen aus dem Auto heraus
    nicht gegeben. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob man das Video nur
    für private Zwecke nutze oder auf YouTube veröffentliche. Ausgenommen
    von dieser Regel ist die Polizei, die im Bedarfsfall mit der Auto-Kamera
    auf die Pirsch gehen darf.
    Thomas Rohrbach vom Bundesamt für
    Strassen (ASTRA) widerspricht: «Aus Sicht des Strassenverkehrsrechts ist
    gegen Dashcams nichts einzuwenden, sofern die Kamera das Sichtfeld des
    Lenkers nicht einschränkt und er die Kamera während der Fahrt nicht
    bedient.» Der Einsatz von Dashcams ist umstritten: «Auf jeden Fall
    verboten ist es, mit Auto-Kameras Polizei zu spielen, um andere
    Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen», sagt der Zürcher Staatsanwalt und
    Verkehrsexperte Jürg Boll. Die Verkehrssicherheit obliege alleine der
    Polizei und nicht Privaten, so Boll.
    Aufnahme kann gegen Filmer genutzt werden
    Auf
    Russlands Strassen gilt vielerorts das Recht des Stärkeren,
    entsprechend häufig kracht es im Strassenverkehr. Viele Automobilisten
    versuchen daher mit Dashcams ihre Unschuld zu beweisen. Dies sei ein
    zweischneidiges Schwert, findet Boll. Die Videoaufzeichnungen könnten
    auch gegen den Filmer genutzt werden, falls dieser selbst einen Unfall
    baut. Bei uns muss ein Dashcam-Nutzer die Kamera auf jeden Fall
    herausgeben, sofern er von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dazu
    aufgefordert wird.


    Videobeweis vor Gericht
    Staatsanwalt
    Boll bestätigt, dass Filmaufnahmen mit Smartphones in der Schweiz
    bereits in mehreren Fällen vor Gericht als Beweismittel zugelassen
    wurden.
    Ein Fall mit einer Auto-Kamera sei ihm aber nicht bekannt. Die
    Mediensprecherin des Eidgenössischen Datenschützers gibt zu bedenken,
    dass Dashcam-Aufnahmen vor Gericht nicht zwingend als Beweismittel
    akzeptiert werden. «Alleine der Richter entscheidet, ob ein Videobeweis
    zugelassen wird.»
    Fest steht: Auto-Kameras sind in der Schweiz
    noch wenig verbreitet, aber auf dem Vormarsch. Auch den Versicherungen
    fehlen daher Erfahrungswerte mit Dashcam-Aufnahmen. «Ob eine Dashcam
    nützlich ist oder nicht, können wir nicht final beurteilen, da uns
    hierfür genaue Zahlen fehlen», heisst es bei AXA Winterthur. Im
    Einzelfall könne eine Dashcam wichtige Hinweise für den Unfallhergang
    liefern, Crash Recorder würden allerdings umfassendere Daten liefern.

    Alles anzeigen

    Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/19458701

    Die Kommentare sind auch nicht schlecht :grinning_squinting_face:

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • BluePearl
    Gast
    • 23. September 2013 um 01:14
    • #2

    unsere richter sind ja in vielen fällen schon sehr engstirnig mit unsinngen urteilen.
    aber noch kein deutscher richter hat so ein video als beweis abgelehnt.

    ich kann mir nun nicht wirklich vorstellen, das die schweizer richter noch engstirniger sind wie die deutschen.

    • Zitieren
  • hpk
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    43
    • 23. September 2013 um 09:54
    • #3

    Es verwundert mich nicht, dass der Datenschützer das Filmen während der Fahrt als unzulässig betrachtet, das ist sein Job. Beurteilen, ob das strafbar ist, muss ein Gericht.

    Nachdem ich die Dashcam nun seit mehreren Wochen im Einsatz habe, relativiert sich nach meinen Erfahrungen die Verletzung der Privatsphäre. In den ersten Tagen schaut man sich die Videos noch kurz an, mittlerweile wirklich nur noch, wenn es etwas Aussergewöhnliches zu archivieren gibt.

    Die Dashcam setze ich aus folgenden zwei Gründen ein:

    - Im Fall eines Unfalls würde der Hergang festgehalten (hoffentlich zu meinen Gunsten)
    - Die Dashcam hilft mir, auf korrektes Fahren zu achten (z.B. Einhaltung der Geschwindigkeit auch auf Ausserortsstrassen durch den Wald, auf denen wegen Wildwechsel eine 60er Höchstgeschwindigkeit gilt)

    Aufgrund der Tatsache, dass die Polizei das Gerät konfiszieren könnte, habe ich mich entschlossen, für die täglichen Fahrten eine 4GB SDcard einzubauen, sodass lediglich die letze Stunde Fahrzeit zur Verfügung steht. Da sollten dann weniger 'Sünden' drauf sein, als auf einer 64GB Karte, Die grosse Karte werde ich dann im Urlaub in Sardinien nutzen, um die Fahrt durch schöne Gegenden aufzuzeichnen ...

    Dashcam: HP Car Camcorder f210 (momentan mit HP f310 Firmware)
    microSD: Kingston microSDXC 64GB Class 10

    Einmal editiert, zuletzt von hpk (23. September 2013 um 10:54)

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  • BluePearl
    Gast
    • 23. September 2013 um 15:12
    • #4
    Zitat von hpk

    Nachdem ich die Dashcam nun seit mehreren Wochen im Einsatz habe, relativiert sich nach meinen Erfahrungen die Verletzung der Privatsphäre. In den ersten Tagen schaut man sich die Videos noch kurz an, mittlerweile wirklich nur noch, wenn es etwas Aussergewöhnliches zu archivieren gibt.

    war/ ist bei mir genauso. :face_with_tongue: :thumbs_up:

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  • Pauli
    Schüler
    Beiträge
    12
    • 23. September 2013 um 22:37
    • #5

    Ich verstehe die ehrlich gesagt diese ganzen Diskussionen nicht.
    Auch in der Schweiz gibt es die Panormamafreiheit.

    Zitat

    Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts. Diese erlaubt es jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Gebäude oder auch eine bleibende Installation), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung. Unabhängig vom Urheberrecht können jedoch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Fotografie entgegenstehen: das Eigentumsrecht am Grundstück mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen (etwa bei militärischen Anlagen). Siehe dazu: Bildrechte, Google-Street-View-Kontroverse.

    Quelle: Wikipedia

    Warum sollen beim Filmen andere Rechte gelten als bei der Fotografie?

    Rollei CarDVR-110 mit Transcend 32Gb UHS-I und 5m InLine USB Flachkabel

    • Zitieren
  • SuperMario
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    4.271
    • 23. September 2013 um 22:45
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Vermutlich denken die Deppen wenn man eine DC im Auto hat das man nur zwecks des filmens durch die Gegend kurvt, dem ist ja zum Glueck nicht so.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • hoko
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    • 2. April 2014 um 07:59
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    • #7

    Auch bei unseren südlichen Nachbarn scheinbar nicht viel Neues: http://www.srf.ch/konsum/service…s-rechtlich-aus

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • User gelöscht
    Gast
    • 2. April 2014 um 13:20
    • #8

    Leider nein; ich habe ja - ein paar Tage vor meiner Anmeldung hier - an den Datenverschmutzer eine Anfrage gestellt wie denn die Dashcam datenschutzrechtlich Bedenklich sein kann, wenn via Panoramafreiheit jeder der auf den Kameraauslöser drücken kann ALLES fotografieren darf, und beim Veröffentlichen der Fotos nicht einmal die Kennzeichen verpixeln muss...

    Bis heute leider keine Antwort erhalten (vermutlich haben die ihren eigenen Widerspruch erkannt)...

    Sollte dann doch nochmal eine Antwort kommen, werde ich die Infos natürlich weiterleiten...

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