(...)
Es reichte ihnen, dass ich Einzelvorfahrt und der Unfallgegner ein Stopp-Schild hatte.
Für mich ein gutes Beispiel dafür, weshalb man die Aufnahmen vielleicht erst im weiteren Verfahren einbringt und zwar nur dann, wenn es erforderlich ist. Wenn der Gegner z. B. auf deine Mitschuld abgezielt hätte, weil er vielleicht eingeschränkte Sicht hatte etc. Da hilft dann ein Video.