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Dashcam-Videos abgeben: Aufklärung oder Eigentor?

  • SuperMario
  • 17. September 2025 um 21:00
  • Unerledigt
  • SuperMario
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    • 17. September 2025 um 21:00
    • #1

    Dashcams sind heutzutage oft DSGVO-konform: Aufzeichnung nur bei Ereignissen, kurze Speicherzeiten, sichtbare Kamera. Trotzdem bleibt die Frage spannend:

    • Wer ein Video der Polizei übergibt, hilft bei der Unfallaufklärung – oder riskiert selbst Ärger wegen Datenschutz?

    Frage an euch:

    • Habt ihr schon Probleme mit Polizei oder Behörden wegen eurer Dashcam erlebt?
    • Behaltet ihr Videos lieber für euch oder gebt ihr sie direkt weiter? Warum habt Ihr diese Entscheidung getroffen?


    Auf gehts.....

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

    Dashcam-Videos abgeben: Aufklärung oder Eigentor? | Telegram Chat

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  • SuperMario
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    • 17. September 2025 um 21:03
    • #2

    Reserviert - Table of Content

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

    Dashcam-Videos abgeben: Aufklärung oder Eigentor? | Telegram Chat

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  • Frank
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    • 17. September 2025 um 22:07
    • #3
    Zitat von SuperMario

    Ich sehe die weitergabe von Material, gerade an die Polizei - sehr sehr kritisch und wenn Du nur Zeuge warst noch einen Schritt kritischer :winking_face:

    Bei einem Unfall hatte mir ein Polizist in Hinblick auf den Datenschutz den Tipp gegeben, das Video auf keinen Fall der Polizei zu übergeben, sondern es als Beweis anzubieten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob das Video angefodert wird oder nicht.


    Zitat von SuperMario

    Das Thema Dashcam ist in Deutschland auch im Jahr 2025 sehr sehr schwammig - und da nützt auch nichts wenn die großen Hersteller "DSGVO Konforme" Dashcams auf dem Markt werfen. Da ist viel Zauberei und Marketing dabei.

    Der Verkehrsgerichtstag hat schon vor vielen Jahren empfohlen, Regelungen zur Dashcam zu treffen. Aber unser Bundestag hat anderes zu tun.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Frank (17. September 2025 um 22:10) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Frank mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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  • SuperMario
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    • 17. September 2025 um 22:29
    • #4
    Zitat von SuperMario

    Habt ihr schon Probleme mit Polizei oder Behörden wegen eurer Dashcam erlebt?

    Meine wurde bei noch keiner Verkehrskontrolle gesichtet.

    Zitat von SuperMario

    Behaltet ihr Videos lieber für euch oder gebt ihr sie direkt weiter? Warum habt Ihr diese Entscheidung getroffen?

    Ich behalte die Videos und gebe sie nicht weiter (1).

    • Verkehrsüberwachung und andere Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen ist nicht meine Aufgabe. Jeder macht Fehler :winking_face:
    • (1) bin ich in einen Unfall verwickelt, erwähne ich ebenfalls nicht die Aufnahmen. Ich lasse den Gegner erstmal Geschichten erzählen, und würde im Anschluss die Aufnahmen bei meinem Anwalt erwähnen bzw übergeben - sofern dies notwendig ist.
    • Sollte ich Zeuge eines Unfalls werden, würde ich ebenfalls nur die Clips meinen RA übergeben.

    Warum?

    • Ich hatte 2013 einen "Unfall" wo ich Gesichtsbeschreibung des Fahrers, Kennzeichen und Automarke der Polizei übergeben habe. Kennzeichenabfrage blieb anfangs erfolglos, nach intensiven forschen wurde ein mein genanntes Kennzeichen dann "gefunden". Es war ein Tarnkennzeichen, das Auto war vom Landtag BW. Das Verfahren wurde stillschweigend eingestellt ohne Info an mich. Im Nachgang stellte sich heraus, das der Fahrer angab sich zur Tatzeit an Ort und Stelle befunden hat, sich aber an diesen Vorfall nicht erinnern könne. Und dann wurde mir ganz klar und deutlich gesagt: Es wird dem Fahrer hier zu 100% geglaubt, denn wenn er lügen würde, wäre er seinen Job los. Und das würde doch "niemand" riskieren wollen. Diesen Satz trage ich wie ein Tattoo in mir.
    • Niemand gibt mir die Sicherheit, das nicht doch irgendein Geldgeier mir einen Strick draus dreht und mir Geld abnehmen will. Ich wiederhole: Niemand!

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

    Dashcam-Videos abgeben: Aufklärung oder Eigentor? | Telegram Chat

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    • 18. September 2025 um 09:02
    • #5

    Dazu gab es auch schon einen anderen Thread, in dem ich auch empfohlen habe, so zu verfahren, wie SuperMario beschreibt.

    Man muss bedenken, dass bei einem Unfall, die Polizei nicht die Aufgabe hat, die Schuldfrage zu klären, sondern nur den Sachverhalt und die Aussagen dokumentiert. Videoaufnahmen kann man als Beweismittel im späteren Verfahren noch durch einen Anwalt gesteuert so einbringen, dass einem kein Strick draus gedreht wird.

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    • 18. September 2025 um 16:32
    • #6

    Bei der Aufnahme des Vandalismusschadens durch die Polizei wurde ich gefragt, ob meine Dashcam (da noch die Vantrue) denn auch einen Parkmodus hat. Habe ich verneint, da sie das nicht hat.

    Dann haben wir kurz über das Thema Dashcam im Allgemeinen gesprochen und der Polizist sagte dann auch, dass sämtliche Dashcams eine Grauzone seien und es bisher keine richtige gesetzliche Regelung dafür gibt.

    Ich würde meine Videos nur herausgeben, wenn der Gegner sein Verschulden abstreitet. Gegebenenfalls würde ich bei einem Parkrempler der Polizei mitteilen, dass es ein Video davon gibt.

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  • Frank
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    • 21. September 2025 um 09:15
    • #7

    Meine erste Dashcam kaufte ich im April 2014. Kurz darauf hatte ich einen Unfall in Nürnberg und der Unfallgegner stritt jede Schuld ab. Es kam eine Streife mit zwei jungen Polizisten, welche sich das Video auf dem 2"-Bildschirm ansahen und feststellten, dass er offensichtlich Schuld war. Da er nicht einsichtig war, riefen die Polizisten den Unfallermittlungsdienst. Diese sahen sich die Örtlichkeit und hörten sich unsere Schilderungen an. Das Video wollten sie nicht sehen. Es reichte ihnen, dass ich Einzelvorfahrt und der Unfallgegner ein Stopp-Schild hatte.

    Bilder

    • Bildschirmfoto vom 2025-09-21 09-04-54.png
      • 1,46 MB
      • 1.920 × 1.080

    Gruß Frank

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    • 21. September 2025 um 10:30
    • #8
    Zitat von Frank

    (...)

    Es reichte ihnen, dass ich Einzelvorfahrt und der Unfallgegner ein Stopp-Schild hatte.

    Für mich ein gutes Beispiel dafür, weshalb man die Aufnahmen vielleicht erst im weiteren Verfahren einbringt und zwar nur dann, wenn es erforderlich ist. Wenn der Gegner z. B. auf deine Mitschuld abgezielt hätte, weil er vielleicht eingeschränkte Sicht hatte etc. Da hilft dann ein Video.

    • Zitieren

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