Es gibt leider keinen deutschen Support.
Ist fuer ein Update der Player App auch nicht notwendig. Kommt ja aus Korea die SW.
Es gibt leider keinen deutschen Support.
Ist fuer ein Update der Player App auch nicht notwendig. Kommt ja aus Korea die SW.
@QuickMick magst uns auch an den Einbau der Kameras teilhaben lassen?
Scheinbar wird der Prozessor überlastet, wenn man im Überwachungsmodus durch die Gegend fährt.
Verstehe ich nicht? Prozessor ueberlastet? im Überwachungsmodus fahren?
Wie meinst du das
Macht das der Kamera was aus, wenn ich sie normal durchlaufen lasse?
Der Kamera nicht, eher deiner Batterie. Bei ~11V Batteriespannung kann das Starten des Autos zum Kampf werden.
Ja, der Knaller war aber - als mich sein Vorgesetzter ernsthaft frug: Glauben Sie das sich mein Mitarbeitet soetwas erlauben wuerde, wenn sein Job auf dem Spiel stehen wuerde. WUERDE genau das ist der Knackpunkt.
Es kommt sicher der Tag wo das Getriebe raus muss und eine neue Kupplung rein kommt. Wenn man schon mal alles offen hat, tauscht man natuerlich alles was da drin mit verbaut ist gleich mit um einfach doppelten Arbeitsaufwand zu vermeiden.
Jetzt hab ich mich mal nach allgemeinen Reparaturerfahrungen an meinen Fahrzeugmodell erkundigt und bin ueber das Zweimassenschwungrad (ZMS) gestolpert. Hier sollte ein Verschleiss eintreten - frueher oder spaeter.
Als erstes bin ich auf einen Forenbeitrag gestossen, der das Umruesten vom ZMS auf EMS empfiehlt via >> Valeo 4KKIT <<.
Hoert sich doch alles klasse an, oder?
Danach bin ich bei Youtube bei den Vox Autodoktoren gelandet
Da wird erklaert warum ZMS, Schwingungen, Funktionsweise etc...Klingt fuer mich total Kontra EMS. Natuerlich werden die auf Youtube keine Tips geben, einen nicht autorisierten Umbau am Motor vorzunehmen.
Als letztes bin ich wieder bei Youtube und beim Erstausruester LUK haengen geblieben.
Das hoert sich hier alles sehr gestellt an und neigt so bissl die Umruestanbieter (Valeo) ins Abseits zu stellen. ( Kommentarfunktion bei Youtube zu diesen Video sind deaktiviert - Zufall )
Jedoch bin ich durch gruendliches Ueberlegen auf das gleiche Ergebnis gekommen.
*warum am EMS einsparen, wenn danach das Getriebe durch vibrationen zerstoert wird
*warum baut der Hersteller ein ZMS ein wenn doch ein EMS genuegen wuerde.
Aber egal. Ich hab mein Entschluss gefasst und werde NICHT auf EMS umbauen, sondern beim ZMS bleiben.
Gibt es hier User die bereits Erfahrungen damit gemacht haben?
Macht man sich eigentlich strafbar, wenn man sone besonderen Kennzeichen filmt
Kennzeichen sind nicht personenbezogen und koennen von einen Otto-Normal-Buerger nicht verwendet werden.
Letztens ist nämlich auch einer mit Diplomatenkennzeichen vor mir gefahren
Mit so einen hatte ich einen Konflikt, er wusste LEIDER nichts von seinen Ausbremsen und somit Gefaehrdung des Strassenverkehrs. Schon praktisch solche Kennzeichen.
hab auch Nokia's umgeflasht waere mal eine Aufgabe in der SW Ecke.
freiwillige vor . Blockt da nicht das Update tool schon vorher?
Herr Kranig wuenscht sich also das die Polizei bei Verkehrskontrollen die Aufnahmen einsammeln und weiterleiten. Wie war das nochmal? Keine weitergabe der Daten an Dritte?
Vollstaendiger Artikel oben im Googlelink
https://twitter.com/Allgaeu/status/917641418952364032
Ich denke nur @Autokamera-24 (Technik) und @Dashcam Wiki kann dir einen aussagenden technischen Vergleich geben und auch ob es eine optimierte Version geben wird oder nicht.
Ich geh fast jede Wette ein, dass eine Saughalterung nicht an der Fläche mit den erhabenen Punkten hält.
Etwas pauschal die Aussage. Ich habe ebenfalls die Punkte, nur erstaunlicherweise sind die eingearbeitet und die Flaeche ist glatt wie der Popo unserer 1Jährigen Tochter
Es wurden 3 GitUp Kameras mit ins Forum aufgenommen.
Zufinden unter Action Camcorder > GitUp
SuperMario
Interessant: War die Rotphase an der Ampel so lange, dass Du noch schnell ein Foto von der Saughalterung schießen konntest?
In der gleichen Rotphase, habe ich sogar Dinge aus meinen Kofferraum vorgeholt. Die Phase ist lang, da diese Autos und die Strassenbahn beruecksichtigt.
Landgericht Hagen, 46 KLs 25/16
Datum: 03.07.2017
Gericht: Landgericht Hagen
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 46 KLs 25/16
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ZitatAlles anzeigenb) Tatvorgeschehen
Die Feststellungen zum Tatvorgeschehen beruhen im Übrigen auf den Angaben des Zeugen H1, soweit ihnen gefolgt werden konnte, sowie auf den in den Hauptverhandlungsterminen am 29.05.2017 und 12.06.2017 in Augenschein genommenen Aufnahmen der von dem Zeugen H1 in seinem Fahrzeug betriebenen Dashcam.
Der Zeuge H1 bekundete, er sei die I2er Straße befahrend von einem auf der rechten Fahrspur befindlichen Audi rasant überholt worden. An der Kreuzung I2er Straße/Q1straße seien er und der Audi dann an einer Ampel nebeneinander zum Stehen gekommen. Den Kopf des Audifahrers habe er hinter der B-Säule nur schlecht erkennen können, habe aber aufgrund des sichtbaren Haaransatzes das Gefühl gehabt, dass es sich um einen südländischen Typen gehandelt habe. Nachdem die Ampel auf Grün gesprungen sei, sei der Audifahrer zügig angefahren, dann sei er zunächst mit normaler Geschwindigkeit weitergefahren. Zwischenzeitlich sei der Audi für ihn, den Zeugen, plötzlich und vollkommen unerwartet auf die linke Spur gezogen und sodann wieder nach rechts gezogen. Als ein Bus vom rechten Fahrbahnrand angefahren sei, habe der Audifahrer in einem riskanten Ausweichmanöver auf die linke Spur ziehen müssen. Er selbst, der Zeuge H1, sei dann kurz vor der Ampel an der Kreuzung G1straße/G2Straße auf der rechten Fahrspur von einem roten Skoda überholt worden, der sodann auf die linke Spur gewechselt und an der Ampel neben dem schwarzen Audi zum Stehen gekommen sei. Die Fahrzeuge hätten, bis die Ampel auf grün gesprungen sei, geschätzte drei bis fünf Sekunden nebeneinander gestanden und seien dann wie auf Knopfdruck rasant und deutlich zu schnell angefahren. Nachdem er, der Zeuge, die darauffolgende Kurve passiert habe, habe er wahrgenommen, dass es dahinter zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Er sei als Ersthelfer vor Ort verblieben. Einer der zwischenzeitlich erschienenen Polizeibeamtinnen habe er seine Dashcam zur Auswertung übergeben und ihr mitgeteilt, dass die Fahrzeugführer des Skoda und des Audi aus seiner Sicht ein Rennen gefahren seien.
Diese Angaben des Zeugen werden durch die Aufnahmen der von ihm betriebenen Dashcam teilweise gestützt.
[tm='yellow']Die Einführung der Dashcamaufnahmen durch Inaugenscheinnahme ist zunächst verwertbar. Es kann dahinstehen, ob der Zeuge, der erklärt hat, die Dashcam aufgrund eines privaten Interesses an Oldtimern und interessanten Verkehrseinrichtungen zu betreiben,[/tm] durch den Betrieb gegen § 6b BDSG verstoßen hat oder ein Fall des zulässigen Betriebs zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkrete Zwecke gemäß § 6b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG vorliegt. Denn ein ausdrückliches Beweisverwertungsverbot enthält § 6b BDSG nicht, so dass die Verwertbarkeit der Aufnahmen anhand allgemeiner Maßstäbe, also einer Abwägung des Strafverfolgungsinteresses einerseits und des mit den Aufnahmen einhergehenden Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen andererseits, zu beurteilen ist. Diese Abwägung führt hier zu einer Verwertbarkeit des Beweismittels. Zwar ist die Dashcam des Zeugen durch ihren ständigen Betrieb im Straßenverkehr geeignet, in das informationelle Selbstbestimmungsrecht einer Vielzahl von Personen einzugreifen. Auch geschieht dieser Eingriff verdeckt. Auf der anderen Seite ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen durch von Privatpersonen betriebene Dashcams vom Staat weder veranlasst noch diesem in irgendeiner Weise zurechenbar ist. Es liegt damit kein Fall vor, in dem die Strafverfolgungsbehörden durch die Erlangung des Beweismittels Beweiserhebungsverbote in systematischer Weise untergraben hätten. Zudem zeichnet die Dashcam nur sehr flüchtig Verkehrsvorgänge auf, also Situationen, in denen sich die aufgezeichneten Personen bewusst in die Sozialsphäre begeben haben. Es handelt sich daher um denkbar leichte Eingriffe, die weder die Privat- noch gar die Intimsphäre betreffen. Die Bedeutung für das Strafverfolgungsinteresse ist im vorliegenden Einzelfall hingegen besonders hoch, da es um die Aufklärung von Straftaten geht, die mit Freiheitsstrafe bedroht sind. Auf Grundlage dieser und ähnlicher Erwägungen ist die Verwertbarkeit von Dashcamaufnahmen im Straf- und sogar im Ordnungswidrigkeitenverfahren in der instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung auch wiederholt bejaht worden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Az.: 4 Ss 543/15; AG Nienburg, Urteil vom 20.05. 2015, Az.: 4 Ds 520 Js 39473/14).
Vorliegend stützen die Aufnahmen der von dem Zeugen H1 betriebenen Dashcam einen objektiven Tatsachenkern der Aussage des Zeugen. Sie zeigen jedoch, dass der Zeuge in seiner Wahrnehmung einigen subjektiven Fehleinschätzungen unterlag, an denen er auch in der Hauptverhandlung im Rahmen der Inaugenscheinnahme der Aufnahmen festhielt:
So ist auf den Aufnahmen zunächst zu erkennen, dass der schwarze Audi dem vom Straßenrand anfahrenden Bus nicht mit einem riskanten Ausweichmanöver begegnen musste. Es zeigt sich vielmehr, dass der Audi trotz durchaus erheblicher Geschwindigkeit frühzeitig in der Lage war, auf den anfahrenden Bus adäquat zu reagieren, und einen normalen Spurwechsel vollzog.
Sodann zeigt sich im Bereich der der Kreuzung G1straße/G2 Straße, dass der rote Skoda und der schwarze Audi dort nicht über einen Zeitraum von drei bis fünf Sekunden nebeneinander standen, sondern über einen wesentlich kürzeren Zeitraum von höchstens zwei Sekunden. So hört der rote Skoda gerade in dem Moment auf zu rollen, in dem die Ampel auf gelb springt. Beim Umspringen auf grün fahren beide Fahrzeuge sofort los.
Aus Sicht der Kammer ist es bis an die Grenze zur Unmöglichkeit unwahrscheinlich, dass ein derartig kurzer Zeitraum ausreichend für die beiden Fahrer war, um ein spontanes Autorennen zu verabreden, zumal im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt bestehende Motivlage des Angeklagten T1 für ihn auch kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, sich ein Rennen mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu liefern.
Die Dashcamaufnahmen zeigen sodann, wie sowohl der Skoda als auch der Audi zügig und in wesentlich höherer Geschwindigkeit als der verkehrsüblich anfahrende Zeuge H1 beschleunigen. Es ist jedoch weder ein Durchdrehen der Räder noch sonst ein Hinweis darauf ersichtlich, dass die Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge im Sinne eines Kräftemessens in größtmöglicher Weise beschleunigen. Soweit die Fahrzeuge im weiteren Verlauf mit schnellem Tempo annähernd parallel nebeneinanderfahren, können unbewusste Mitzieheffekte eine Rolle gespielt haben.
Fahr mal mit deinen Finger drueber ob du die Punkte spuerst, meine sind in der Scheibe drin und der Sauger haelt bombenfest.
Beim vorherigen Auto hab ich solch ein Amazondings genutzt ( lag damals bei meinen Nokia Handy bei )
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