Willkommen im Forum Alex und danke für deinen Beitrag,
Nach eine Brenzliche Situation was mein Dashcam aufgenommen hat habe ich die Aufnahmen bei der Polizei abgegeben und eine Anzeige gegen der Verursacher erstattet.[...]Eine Kopie vom Speicherkarte wurde einbehalten.
Eine Weitergabe des Videomaterials an dritte ist nicht gestattet. Die Polizei und sonstige Behörden gehören dazu. Das Dritte (die Polizei) nun noch eine Kopie des Materials angefertigt haben, macht die Sache nicht besser für Dich. Klar das dann die Datenschutzbehörde dir auf die Pelle rückt.
Einfach gesagt: Du hast kein Recht andere Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen und diese anzuzeigen, nur weil die Situation brenzlig für dich war. Das machen die Denunzianten und Hilfspolizisten auch gerne und uns normalen Dashcamnutzer somit das Leben schwer. Ich betone - ich möchte die nicht als Denunziant bezeichnen oder gleichstellen, okay? ![]()
In diesen Fall hättest du den Weg zum Anwalt gehen müssen und ganz allein Ihn das regeln lassen....
Bei der Polizei gab´s keine Probleme mit der Aufnahme der Anzeige.
Natürlich, die haben ja auch nichts zu entscheiden. Sie nehmen auf und ermitteln nur - Gegen Dich, gegen deinen Gegner. Die Polizei hilft dir am Ende bei sowas garnichts.
Die Hersteller sollen für Deutschland Dashcam mit eine Speicherkarte Maximum 500Mb. verkaufen sollen. Dass hätte gereicht für die Aktuale Rechtslage!
Kannst du bitte mir den Teil zeigen wo das mit der begrenzten Speichergröße steht?