1. Dashboard
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Seiten
  • FAQ
  • Erweiterte Suche
  1. DashCamForum.de
  2. SuperMario

Beiträge von SuperMario

  • Rechtsschutz: Europäische Einstellung gegenüber Dashcams ist eine Enttäuschung

    • SuperMario
    • 17. August 2014 um 09:08
    Zitat

    Diese Woche wurde in vor einem deutschen Gericht ein besonders spannender Fall verhandelt. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Autofahrer dazu berechtigt sind, auf deutschen Straßen so genannte Dashcams einzusetzen. Ein Anwalt, der selbst eine solche Kamera im Einsatz hat, trat als Kläger auf. Er forderte, dass die Nutzung gestattet wird.

    Leider verlief die Gerichtsverhandlung nicht in seinem Sinne. Das Gericht hielt es für wichtiger, die Persönlichkeitsrechte der Allgemeinheit in den Vordergrund zu rücken. Was Datenschützer freuen dürfte, ist dennoch Anlass für Enttäuschung. Die es scheint, wird hier dem Datenschutz ein zu hoher Stellenwert zugeordnet. Um dies nachvollziehen zu können, möchten wir kurz die Funktionsweise einer Dashcam erklären.


    Eine Dashcam ist letztlich nichts anderes als eine Kamera, die sich im Innern eines Pkws befindet und das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. In einigen Ländern außerhalb Europas – ganz besonders in Russland – sind solche Systeme sehr verbreitet. Autofahrer schätzen die Kameras, weil sie zum Beispiel nach Unfällen dabei helfen, die Streitfrage zu klären oder auch Unfallursachen zu ermitteln.

    Auch im Hinblick auf das Thema Verkehrsrechtsschutz können solche Kameras von Bedeutung sein. Sollten sich Verkehrsteilnehmer über die Schuldfrage streiten, könnten Dashcams ganz schnell für Klarheit sorgen. Doch wie es scheint, wird daraus nichts. Geeignete Technologien sind zwar Verfügbar, doch der Datenschutz wird als wichtiger betrachtet. Dies ist schade, denn es mag zwar sein, dass andere Verkehrsteilnehmer unwissend gefilmt werden, doch wirklich prekäre Aufnahmen dürften deshalb nicht entstehen – und im Ernstfall wären die Bilder einer Dashcam sehr wertvoll. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Kläger in Revision geht und dann ein besseres Urteil erzielt


    Quelle: Rechtsschutz-info24.de

  • Petitionsfenster kann ausgeblendet werden

    • SuperMario
    • 16. August 2014 um 19:47

    Dank Tobi@s koennt Ihr den Petitionshinweis oben mit klick auf das Kreuz rechts oben ausblenden. :smiling_face:

  • GPS Daten und G - Sensor Daten...

    • SuperMario
    • 16. August 2014 um 00:21

    Joo gegen den Player hat auch niemand was...aber wies ausschaut wird seine Cam vom Player nicht supportet.

  • GPS Daten und G - Sensor Daten...

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 23:52

    Ich nutze fuer meine GS1000 auch den Registrator Viewer. Aber Oiztek Support scheint der Player nicht im Sortiment zu haben :frowning_face:

  • Recorder gesucht

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 23:41

    unser eRecycler ist auch an so einer Sache dran, vll meldet er sich hier mal zu Wort :smiling_face: Wobei er jetzt und spaeter wieder auf Achse sein wird :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Recorder gesucht

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 23:38

    Welches DC hast du denn? Was fuer Ausgaenge besitzt diese??

  • Ist der Grund eine Dashcam zu nutzen Lohnabhaengig?

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 23:36

    Ok schlecht ausgedrueckt :face_with_tongue:
    Also belichten wir die Sache mal von der anderen Seite. Diejenigen die gegen DC wettern, sind doch meist gut betuchte die gut in Lohn und Brot stehen, vll selbst kein Auto fahren muessen und wenn ja dann eigentlich auch egal ist ob da einer in die Karre faehrt und Schaden von ein paar tausend Euros anrichtet. Wenn Teilschuld das Ergebnis ist wird eben gezahlt und weiter gehts. Dieser Typ lacht doch ueber DC oder wettert mit Datenschmutz ( Politiker )

    Anders siehts doch aber bei den mittleren bis wenig Verdienern aus, die Familie und Co zu versorgen haben und schauen muessen wo sie am Ende des Monats bleiben. Denen ist es glaube nicht einfach mal so egal und koennen sich mal eben eine "Teilschuld" oder eine Reparatur leisten. In diesen Fall wird doch eine DC verbaut um sich vor finanziellen Schaden zu schuetzen oder etwa nicht?

    Worst Case: Unfall mit 2 Zeugen im anderen Fahrzeug und du allein. Aussage 3(2):1 = Volle Schuld oder Teilschuld.


    Dann gibt es natuerlich auch die, die es aus persoenlicher Einstellung machen ( fiel mir im ersten Beitrag nicht ein THX @mycom !)

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 22:21

    morgen Tobi@s bin ich wieder zuhause..

  • Ist der Grund eine Dashcam zu nutzen Lohnabhaengig?

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 22:01

    Seitdem ich meine Dashcam habe und den Verlauf und Diskussionen dazu hier in Deutschland beobachte, stellt sich mir die Frage ob die Nutzung einer Dashcam Lohnabhaengig ist.

    Es gibt sicher auch Nutzer bei denen es nicht zutrifft. Ich schätze es sind auch User hier im Forum davon betroffen, was aber keinesfalls negativ zu werten ist :exclamation_mark:


    Was meint Ihr?

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 21:46

    Hallo DonAlarife

    das ausblenden des Aufrufes nach dem unterschreiben ist nicht moeglich. Einzige Moeglichkeit waere den Aufruf nur auf der Hauptseite anzeigen zu lassen. Aber wie @mycom bereits schon geschrieben hat, kann man dafuer nicht genug Werbung machen.
    Bzgl deines anderen Beitrags, hab ich diesen in die neue "105er" Kategorie im Rolleiforum verschoben.

  • Ein Moin aus dem Norden

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 14:21

    Hier sagense...moin moin aus Hamburg :grinning_squinting_face:

  • München: Keine Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen einer Autokamera

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 08:26
    Zitat

    Das AG München hat entschieden, dass Aufzeichnungen mit Hilfe einer auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe von Fahrzeugen angebrachten Videokamera ("Dashcam"), die während der Fahrt fortwährend aufzeichnet, im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden können.

    Beim AG München ist derzeit ein Zivilprozess anhängig. Ein PKW-Fahrer (Kläger), der in einen Unfall verwickelt wurde, möchte im Rahmen des Prozesses seine Unschuld mit Videoaufzeichnungen seiner Car-Cam bzw. Dashcam beweisen. Am 14.01.2014 um ca. 17 Uhr wollte der Kläger mit seinem PKW vom Parkplatz eines Grundstückes in den Frankfurter Ring nach rechts einfahren. Der Frankfurter Ring hat an dieser Stelle zwei Fahrspuren in eine Richtung. Der Kläger behauptet, er habe an der Einmündung sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst und sei erst losgefahren, als die rechte Fahrspur frei war. In diesem Augenblick sei der Unfallgegner plötzlich und ohne zu blinken mit seinem Fahrzeug von der linken Fahrspur auf die rechte Fahrspur gewechselt, wo es zur Kollision kam. Der beklagte Unfallgegner behauptet, er sei bereits auf der rechten Fahrspur des Frankfurter Ringes gefahren, als der PKW-Fahrer aus der Grundstücksausfahrt einscherte. Der Kläger habe ihn offensichtlich übersehen. Der Unfall sei für ihn unvermeidbar gewesen. Beide Autofahrer können keine Unfallzeugen benennen. Der Kläger hatte eine Dashcam in seinem PKW installiert, mit der der gesamte Vorfall aufgezeichnet wurde. Mit diesen Aufzeichnungen möchte er beweisen, dass er – entgegen dem Beweis des ersten Anscheins – nicht schuld an dem Unfall war.

    Das AG München hat eine Verwertung und Verwendung der Videoaufzeichnungen als Beweismittel abgelehnt.

    Die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen hänge nach ständiger Rechtsprechung von den schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen seien, so das Amtsgericht in seinem Hinweisbeschluss. Ein Indiz für die Beurteilung sei auch, ob ein Verstoß gegen einfachgesetzliche Bestimmungen vorliege. Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine im PKW installierte Autokamera verstoße gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz und verletze den Beklagten in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs.1 GG.

    Das Bundesdatenschutzgesetz bezwecke den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts. Danach sei die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung nur zulässig, wenn sie für einen konkreten Zweck erforderlich sei und nicht andere schutzwürdige Interessen überwiegen. Der Zweck der Autokamera, die Sicherung von Beweismitteln bei einem möglichen Unfall zu sichern, sei zwar hinreichend konkret, es würden aber die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten überwiegen. Die Zulassung solcher Videos als Beweismittel würde zu einer weiten Verbreitung der Ausstattung mit Car-Cams führen. Was mit den Aufzeichnungen geschehe und wem diese zugänglich gemacht würden, wäre völlig unkontrollierbar.

    Die Verwendung der Autokamera verstoße auch gegen § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz. Danach dürften Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten öffentlich gemacht werden. Der permanente Einsatz der Autokamera führe auch zur Erstellung von Fotos von Personen, die außerhalb des KFZ am Straßenrand oder in anderen PKWs oder in sonstiger Weise am Straßenverkehr beteiligt sind. Dies verletze diese Personen in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

    Durch die unbefugte Erstellung von Aufnahmen werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dieses Recht könne eingeschränkt werden durch konkurrierende Grundrechte Anderer. Das BVerfG hat in einer Entscheidung festgestellt, dass allein das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht ausreiche, um im Rahmen der Abwägung stets von einem gleichen oder gar höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem Persönlichkeitsrecht zukomme. Vielmehr müssten weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzwürdig ist (BVerfG, Beschl. v. 11.08.2009 - 2 BvR 941/08 - NJW 2009, 3293). Die bloße Möglichkeit, dass eine Beweisführung notwendig werden könnte, genügt nach Auffassung des AG München nicht diesen Anforderungen, da im Straßenverkehr generell die Gefahr bestehe, in einen Unfall verwickelt zu werden.

    Alles anzeigen

    Quelle: Juris.de

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 23:25

    Paul_Panzer

    Nur zu. Sag bescheid wenn die ePetition steht und wir binden die von Anfang an hier ein. Die aktuelle ePetition ist nicht vom Forum hier, sondern wurde von einen User "entdeckt".

  • Wie die Autokamera randalierende Jugendliche überführt

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 21:32

    Viele stossen erst auf die DC wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist /me2 :winking_face:

  • 12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 21:30
    Zitat von pandabaer789

    Ok, danke für Deine Antwort zum Verpixeln. Zur 2.ten Frage ist/wäre es mein Anliegen, abzugrenzen, ob ich jetzt in eine Cam investiere und diese dann verboten werden, oder ich sage...naja zum Anfang nehme ich jetzt die billige Variante und man darf hinterher die Cams benutzen - nur dann hab ich das "billigere" Teil schon und ärgere mich :winking_face:


    An deiner Stelle wuerde ich mir Gedanken ueber die Groesse der DC machen und nicht ob kaufen JA oder NEIN :grinning_squinting_face:

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 16:56

    scheinen ja grosses Interesse an der Thematik zu haben :face_with_rolling_eyes:

  • IT Anwalt Christian Solmecke: Geht es darum den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen...

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 12:44
    Zitat

    ... werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen


    KÖLN –
    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Dashcams nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Wer mit einer Autokamera Aufnahmen fertigt, in der Absicht diese später im Internet zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, handelt rechtswidrig.
    Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke hat sich das Urteil genauer angeschaut. Seine Einschätzung: „Das Gericht hat hier eine Abwägung zwischen den Interessen der Autofahrer und den Interessen der durch die Kamera aufgenommenen Personen vorgenommen. Dabei kam es zu dem Schluss, dass eine systematische Überwachung des Straßenverkehrs durch solche Dashcams nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar ist.“....

    weiterlesen...(express.de)


    Wow....ein Mensch denen beim Unfall die Gesundheit oder das Leben der beteiligten wichtiger ist als der Datenschmutz. Respekt!


  • 12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 12:13
    Zitat von Frank

    Mal sehen, ob das VG Ansbach in den nächsten Tagen eine Pressemitteilung herausgibt.

    Einen Vorgeschmack haben wir schon zu sehen bekommen, hoko. Und bei "Lenzen und Partner" wurde einem ja auch einiges geboten.

    Gerade raus


    http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbac…e/p-2014-20.pdf

    Dateien

    p-2014-20.pdf 39,54 kB – 25 Downloads
  • Wie die Autokamera randalierende Jugendliche überführt

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 10:02
    Zitat

    Sonja Reineke fährt seit einem Jahr mit einer Dashcam in ihrem Auto. Die 42-Jährige bezeichnet sie als Vorsichtsmaßnahme, um Drängler und Diebe abzuschrecken und Beweise bei Unfällen zu sichern. Sie beschreibt, wie ihr Freund mit der Kamera junge Vandalen überführen konnte, die sein Auto mit Essensresten versaut hatten.

    "Mein Freund und ich haben jeder eine Dashcam in unserem Auto. Wir haben sie für 100 Euro vor einem Jahr gekauft, weil wir insgesamt 15 Schäden an unserem parkenden Auto hatten, die von der Polizei nicht aufgeklärt werden konnten. Die Kamera klebt unter dem Frontspiegel an der Windschutzscheibe und ist kleiner als ein Navi. In dem Modell meines Freundes ist sogar ein Bewegungsmelder eingebaut. Immer wenn er das Auto auf einem verlassenen Parkplatz stehenlässt, schaltet er ihn ein und dann filmt die Dashcam automatisch, wenn jemand in ihr Sichtfeld kommt. Dank der Technik konnte die Polizei Jugendliche überführen, die sein Auto auf einem Pendlerparkplatz versaut haben.


    weiter zum Artikel der Wirtschaftswoche

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 12. August 2014 um 23:40
    Zitat von Paul_Panzer

    Damit mit der Petition hoffentlich etwas erreicht wird, sollte die Info und der Link dazu entsprechend breit gestreut werden.

    DIe Rundmail ist raus :smiling_face:

Aktivste Themen

  • Befestigung Eurer Dashcams?

    314 Antworten
  • Forumupdate auf 6.0

    241 Antworten
  • [Downgrade] Keine Loopaufzeichnung mehr möglich

    201 Antworten
  • Polarisationsfilter

    132 Antworten
  • Was nutzt Ihr fuer ein Handy / Smartphone

    129 Antworten
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Nutzungsbedingungen
  4. Telegram
  5. X
Community-Software: WoltLab Suite™
DashCamForum.de in der WSC-Connect App bei Google Play
DashCamForum.de in der WSC-Connect App im App Store
Download