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Beiträge von SuperMario

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 22:21

    morgen Tobi@s bin ich wieder zuhause..

  • Ist der Grund eine Dashcam zu nutzen Lohnabhaengig?

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 22:01

    Seitdem ich meine Dashcam habe und den Verlauf und Diskussionen dazu hier in Deutschland beobachte, stellt sich mir die Frage ob die Nutzung einer Dashcam Lohnabhaengig ist.

    Es gibt sicher auch Nutzer bei denen es nicht zutrifft. Ich schätze es sind auch User hier im Forum davon betroffen, was aber keinesfalls negativ zu werten ist :exclamation_mark:


    Was meint Ihr?

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 21:46

    Hallo DonAlarife

    das ausblenden des Aufrufes nach dem unterschreiben ist nicht moeglich. Einzige Moeglichkeit waere den Aufruf nur auf der Hauptseite anzeigen zu lassen. Aber wie @mycom bereits schon geschrieben hat, kann man dafuer nicht genug Werbung machen.
    Bzgl deines anderen Beitrags, hab ich diesen in die neue "105er" Kategorie im Rolleiforum verschoben.

  • Ein Moin aus dem Norden

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 14:21

    Hier sagense...moin moin aus Hamburg :grinning_squinting_face:

  • München: Keine Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen einer Autokamera

    • SuperMario
    • 15. August 2014 um 08:26
    Zitat

    Das AG München hat entschieden, dass Aufzeichnungen mit Hilfe einer auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe von Fahrzeugen angebrachten Videokamera ("Dashcam"), die während der Fahrt fortwährend aufzeichnet, im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden können.

    Beim AG München ist derzeit ein Zivilprozess anhängig. Ein PKW-Fahrer (Kläger), der in einen Unfall verwickelt wurde, möchte im Rahmen des Prozesses seine Unschuld mit Videoaufzeichnungen seiner Car-Cam bzw. Dashcam beweisen. Am 14.01.2014 um ca. 17 Uhr wollte der Kläger mit seinem PKW vom Parkplatz eines Grundstückes in den Frankfurter Ring nach rechts einfahren. Der Frankfurter Ring hat an dieser Stelle zwei Fahrspuren in eine Richtung. Der Kläger behauptet, er habe an der Einmündung sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst und sei erst losgefahren, als die rechte Fahrspur frei war. In diesem Augenblick sei der Unfallgegner plötzlich und ohne zu blinken mit seinem Fahrzeug von der linken Fahrspur auf die rechte Fahrspur gewechselt, wo es zur Kollision kam. Der beklagte Unfallgegner behauptet, er sei bereits auf der rechten Fahrspur des Frankfurter Ringes gefahren, als der PKW-Fahrer aus der Grundstücksausfahrt einscherte. Der Kläger habe ihn offensichtlich übersehen. Der Unfall sei für ihn unvermeidbar gewesen. Beide Autofahrer können keine Unfallzeugen benennen. Der Kläger hatte eine Dashcam in seinem PKW installiert, mit der der gesamte Vorfall aufgezeichnet wurde. Mit diesen Aufzeichnungen möchte er beweisen, dass er – entgegen dem Beweis des ersten Anscheins – nicht schuld an dem Unfall war.

    Das AG München hat eine Verwertung und Verwendung der Videoaufzeichnungen als Beweismittel abgelehnt.

    Die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen hänge nach ständiger Rechtsprechung von den schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen seien, so das Amtsgericht in seinem Hinweisbeschluss. Ein Indiz für die Beurteilung sei auch, ob ein Verstoß gegen einfachgesetzliche Bestimmungen vorliege. Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine im PKW installierte Autokamera verstoße gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz und verletze den Beklagten in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs.1 GG.

    Das Bundesdatenschutzgesetz bezwecke den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts. Danach sei die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung nur zulässig, wenn sie für einen konkreten Zweck erforderlich sei und nicht andere schutzwürdige Interessen überwiegen. Der Zweck der Autokamera, die Sicherung von Beweismitteln bei einem möglichen Unfall zu sichern, sei zwar hinreichend konkret, es würden aber die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten überwiegen. Die Zulassung solcher Videos als Beweismittel würde zu einer weiten Verbreitung der Ausstattung mit Car-Cams führen. Was mit den Aufzeichnungen geschehe und wem diese zugänglich gemacht würden, wäre völlig unkontrollierbar.

    Die Verwendung der Autokamera verstoße auch gegen § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz. Danach dürften Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten öffentlich gemacht werden. Der permanente Einsatz der Autokamera führe auch zur Erstellung von Fotos von Personen, die außerhalb des KFZ am Straßenrand oder in anderen PKWs oder in sonstiger Weise am Straßenverkehr beteiligt sind. Dies verletze diese Personen in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

    Durch die unbefugte Erstellung von Aufnahmen werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dieses Recht könne eingeschränkt werden durch konkurrierende Grundrechte Anderer. Das BVerfG hat in einer Entscheidung festgestellt, dass allein das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht ausreiche, um im Rahmen der Abwägung stets von einem gleichen oder gar höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem Persönlichkeitsrecht zukomme. Vielmehr müssten weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzwürdig ist (BVerfG, Beschl. v. 11.08.2009 - 2 BvR 941/08 - NJW 2009, 3293). Die bloße Möglichkeit, dass eine Beweisführung notwendig werden könnte, genügt nach Auffassung des AG München nicht diesen Anforderungen, da im Straßenverkehr generell die Gefahr bestehe, in einen Unfall verwickelt zu werden.

    Alles anzeigen

    Quelle: Juris.de

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 23:25

    Paul_Panzer

    Nur zu. Sag bescheid wenn die ePetition steht und wir binden die von Anfang an hier ein. Die aktuelle ePetition ist nicht vom Forum hier, sondern wurde von einen User "entdeckt".

  • Wie die Autokamera randalierende Jugendliche überführt

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 21:32

    Viele stossen erst auf die DC wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist /me2 :winking_face:

  • 12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 21:30
    Zitat von pandabaer789

    Ok, danke für Deine Antwort zum Verpixeln. Zur 2.ten Frage ist/wäre es mein Anliegen, abzugrenzen, ob ich jetzt in eine Cam investiere und diese dann verboten werden, oder ich sage...naja zum Anfang nehme ich jetzt die billige Variante und man darf hinterher die Cams benutzen - nur dann hab ich das "billigere" Teil schon und ärgere mich :winking_face:


    An deiner Stelle wuerde ich mir Gedanken ueber die Groesse der DC machen und nicht ob kaufen JA oder NEIN :grinning_squinting_face:

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 16:56

    scheinen ja grosses Interesse an der Thematik zu haben :face_with_rolling_eyes:

  • IT Anwalt Christian Solmecke: Geht es darum den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen...

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 12:44
    Zitat

    ... werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen


    KÖLN –
    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Dashcams nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Wer mit einer Autokamera Aufnahmen fertigt, in der Absicht diese später im Internet zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, handelt rechtswidrig.
    Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke hat sich das Urteil genauer angeschaut. Seine Einschätzung: „Das Gericht hat hier eine Abwägung zwischen den Interessen der Autofahrer und den Interessen der durch die Kamera aufgenommenen Personen vorgenommen. Dabei kam es zu dem Schluss, dass eine systematische Überwachung des Straßenverkehrs durch solche Dashcams nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar ist.“....

    weiterlesen...(express.de)


    Wow....ein Mensch denen beim Unfall die Gesundheit oder das Leben der beteiligten wichtiger ist als der Datenschmutz. Respekt!


  • 12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 12:13
    Zitat von Frank

    Mal sehen, ob das VG Ansbach in den nächsten Tagen eine Pressemitteilung herausgibt.

    Einen Vorgeschmack haben wir schon zu sehen bekommen, hoko. Und bei "Lenzen und Partner" wurde einem ja auch einiges geboten.

    Gerade raus


    http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbac…e/p-2014-20.pdf

    Dateien

    p-2014-20.pdf 39,54 kB – 25 Downloads
  • Wie die Autokamera randalierende Jugendliche überführt

    • SuperMario
    • 13. August 2014 um 10:02
    Zitat

    Sonja Reineke fährt seit einem Jahr mit einer Dashcam in ihrem Auto. Die 42-Jährige bezeichnet sie als Vorsichtsmaßnahme, um Drängler und Diebe abzuschrecken und Beweise bei Unfällen zu sichern. Sie beschreibt, wie ihr Freund mit der Kamera junge Vandalen überführen konnte, die sein Auto mit Essensresten versaut hatten.

    "Mein Freund und ich haben jeder eine Dashcam in unserem Auto. Wir haben sie für 100 Euro vor einem Jahr gekauft, weil wir insgesamt 15 Schäden an unserem parkenden Auto hatten, die von der Polizei nicht aufgeklärt werden konnten. Die Kamera klebt unter dem Frontspiegel an der Windschutzscheibe und ist kleiner als ein Navi. In dem Modell meines Freundes ist sogar ein Bewegungsmelder eingebaut. Immer wenn er das Auto auf einem verlassenen Parkplatz stehenlässt, schaltet er ihn ein und dann filmt die Dashcam automatisch, wenn jemand in ihr Sichtfeld kommt. Dank der Technik konnte die Polizei Jugendliche überführen, die sein Auto auf einem Pendlerparkplatz versaut haben.


    weiter zum Artikel der Wirtschaftswoche

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 12. August 2014 um 23:40
    Zitat von Paul_Panzer

    Damit mit der Petition hoffentlich etwas erreicht wird, sollte die Info und der Link dazu entsprechend breit gestreut werden.

    DIe Rundmail ist raus :smiling_face:

  • 12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

    • SuperMario
    • 12. August 2014 um 22:25
    Zitat von Frank

    Es fragt sich, ob eine Dashcam heimlich ist. Gibt es da nicht Kameras welche schöne helle balue LEDs besitzen; So wie Webcams eine rote?

    Klar gibts die und die sind nicht zu uebersehen, aber immerhin deaktivierbar :grinning_squinting_face:

    Zum Urteil:
    Ich wurde via Radio davon in Kenntnis gesetzt. In den News hieß es

    Verboten sind:

    • Uploaden auf Videoportale und Co.
    • generell nicht online zu bringen
    • keine Weitergabe an dritte (auch keine Behoerden)

    Meine Meinung zu den Punkten

    • Find ich OK, das generell das Uploaden nicht gestattet ist.
    • gleiche wie 1.
    • Musste ich laenger darueber nachdenken um den Sinn zu verstehen. Keine weitergabe an Polizei leuchtete mir nicht sofort ein. Doch dann kam der Gedankenblitz, das damit den "Anscheissern" die Luft genommen werden soll. Und nicht jeder Hans wegen Gelb-ueber-die-Kreuzung oder Missachtung des Gruenen Blechpfeils anzupinkeln. Bei einen Unfall oder allgemeinen Schaden am eigenen Fahrzeug sollte dennoch legitim sein.
  • Hallo ausm Rems-Murr-Kreiss

    • SuperMario
    • 12. August 2014 um 22:03

    Herzlich Willkommen im Club :winking_face:

  • Dashcam-User aus Mittelfranken für Fernsehbericht gesucht!

    • SuperMario
    • 11. August 2014 um 21:10

    Hier schreibt wohl einer vom anderen ab :grinning_squinting_face: Seit ca. 3 Tagen haben verschiedene Zeitungen und Portale - Artikel mit nahezu exakt den gleichen Inhalt :grinning_squinting_face:


    Was ich auch immer wieder schön finde ist die Erklärung des Wortes Dashcam

    Zitat

    Sogenannte Dashcams – benannt nach dem "Dash", also dem Armaturenbrett, auf denen sie häufig montiert sind

    Also meine ist nicht auf dem Amaturenbrett montiert, und ich denke 99,9% der restlichen verkauften Cams ebenfalls nicht.


    Aber back to Topic:

    Ich habe das dumme Gefühl, das dieser Artikel aus #1 kein Bisschen von den anderen Interviews abweicht. Der heutige Zeitungsbericht ist ein Wink mit der Zaunlatte. :thumbs_up:

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 11. August 2014 um 20:00

    Ueber die Dauer der Petition ist dieser Thread als Ankuendigung markiert und oben im Forum prangt eine gelbe Hinweisbox.

  • [ERLEDIGT]Dashcams erlauben: Petition unterzeichen

    • SuperMario
    • 11. August 2014 um 12:16

    ische auch :winking_face:

    Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk 2

  • GS 1000 aus China

    • SuperMario
    • 10. August 2014 um 11:43

    Ich nutze als festverbaute DC auch eine GS1000. Durch die schlanke Bauform laesst sich diese gut hinter dem Spiegel verbauen.
    Bei den GS1000 gab es mehrere Versionen darunter auch etliche Fakeversionen. Erkennbar an Firmwareversion, Menüfarbe, Chipsatz. Nicht jede GS1000 ist auch eine GS1000.

    Bei mir kam dann noch hinzu das die Cam mit einen "normalen" ladekabel im Auto staendig im PC Modus startete. Problem war die verdrehte PIN Belegung der Cam.


    ansonsten TOP Teil.

  • Video verpixeln - Eine hoffentlich nicht zu grüne Banane.

    • SuperMario
    • 9. August 2014 um 22:58

    geschlossen. Weiter im anderen Thread.

    Sollten Fragen zu diesem Teil des Themas bestehen bitte kurze PN an die Forenleitung, dann kann dieser Thread geöffnet werden.

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