Was filmen ohne Anlass bedeutet, muss man denke ich einen Juristen fragen. Jedenfalls ist das dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs nicht zulässig, wenn die Aufnahmen gespeichert bleiben.
Es gibt verschiedene Diskussionen zum Anlass. Ein Beispiel wäre, das jemand die Fahrt dokumentieren möchte.
Manche sagen, man braucht keinen Anlass. Es kommt nur darauf an, was mit den Aufnahmen geschieht.